Hartz IV: Note 6 für Bildungspolitiker

Keine Ahnung von Fakten! Bildungs-Mangel bei den Politikern - Note 6 für die große Koalition beim Thema "Schulbetreuung"!

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Hartz IV: Zur Hartz - Debatte im Bundestag zum Thema: Kinderbetreuung in Grundschulen im Bundestag, ist festzustellen...

"Die Politik hat`s noch immer nicht begriffen und ist auf halber Strecke stehen geblieben!"

Bei allen Argumenten der Regierungsparteien in der heutigen Debatte, wird ein wichtiger Bestandteil zur Kinderarmut und Arbeit für Eltern vergessen!

1) In allen Bundesländern außer Berlin / Brandenburg geht die Grundschule also "Ganztagsbetreuung" nur bis zur 4ten Klasse.

2) Ab der 5. Klasse ist die Oberschule ohne Ganztagsbetreuung. Die Kinder sind aber mit Beginn der 5 Klasse keine kleinen Erwachsenen, sondern immer noch nur 10 - 11 Jahre, also Kinder.

Bisher geht die ganze Debatte nur das Thema Grundschule an:

Wer nun glaubt, dass er bis in die Abendstunden die Kinder, also mit Beginn der 5 Klasse selbstverantwortlich (vielleicht sogar mit kl. Geschwistern) sich selbst überlassen kann, weil man keine Ganztagsbetreuung an den Oberschulen benötigt, macht sich unglaubwürdig und hat das komplexe Problem nicht verstanden!

Man kann schlicht Kinder ab der 5 Klasse nicht ohne Betreuung lassen!

In ganz Leipzig gibt es zum Beispiel gerade mal 3 Elite - Oberschulen mit Ganztagsbetreuung für über 6000 Ober - Schüler! In Berlin gibt es über 220

3.) Die bisherigen Debatten zu Bildung und Armut scheitern bereits deshalb an Glaubwürdigkeit, weil eben alle Kinder an allen Schulen im Kontext Betreuung berücksichtigt werden müssen, will man die Arbeitslosigkeit der alleinerziehenden Eltern bekämpfen oder die Rückkehr in die Vollzeittätigkeit ermöglichen.

Kinder sind mit 11 - 12 Jahren eben nur Kinder und keine kleinen Erwachsenen, welche selbstverantwortlich handeln!

4) Info an ahnungslose Bildungspolitiker:
Wenn alleinerz. Eltern ihre Kinder alleine lassen müssen, weil der Staat sie zur Arbeitsaufnahme mit Sanktionsandrohungen zwingt, machen sie sich gleichzeitig schuldig (strafbar) der Kinderwohlgefährdung Bgb § 1666 und Verletzung der Aufsichtspflicht Stgb § 171.

Perfider kann ein Rechtsstaat nicht mit seinen Bürgern und der Zukunft der Kinder umgehen! In den Schulen würde man das schlicht "Arbeitsverweigerung" nennen!

Note 6 bitte setzen!

Arbeitszwang für Eltern mit Sanktionsandrohungen:
Entweder kassieren Eltern "freiwillig" Sanktion oder sie begehen "freiwillig" eine Straftat!

Man kann auch sagen:
Der Staat zwingt Eltern zu Straftaten oder sie kassieren freiwillig Sanktion. In beiden Fällen steht sofort das Jugendamt auf der Matte und die Katastrophe nimmt ihren Lauf!

Fazit:
Die heutige Debatte sendete ein verheerendes Signal. Das wirkliche Dilemma von echten Alleinerziehenden, hatte keiner der Koalitionspartner auch nur Ansatzweise auf dem Schirm!

Perry Feth

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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