Hartz IV - Sterben auf Raten

Hartz IV betrifft alle: Hartz IV - Parteien bieten mit Sanktionen eine "Form der Sterbehilfe"

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Hartz IV:

Ein perfides und extrem bösartiges Strafsystem und für
"säumige" Hartz-IV-Bezieher gelten Grundrechte nach "dem Willen der Bundesregierung" nicht.

Hartz IV - Sanktionen sind eine "Form der Sterbehilfe"

Neben der gesellschaftlichen Isolation, (vor allem für Kinder) wird Konsequent das "vorzeitige Ableben" in Kauf genommen!

Das Bundesarbeitsministerium argumentiert immer wieder mit "möglichen Sachleistungen" für sanktionierte Hartz-IV-Bezieher, verschweigt aber:
Das diese nur "Kannleistungen" sind. Leistungen, welche nur nach Antrag und freien Ermessen zu bewilligen sind und die vielen Grundbedürfnisse und (Zahlungs-) Verpflichtungen sowie täglichen Fixkosten natürlich nicht decken!

Deshalb sagen wir von der FHP:
Seit der Einführung von Hartz IV, leistet die Bundesregierung aktive Sterbehilfe!

Um die Sanktionspraxis der Jobcenter gegen "säumige Kunden" wird jetzt wieder aktiver gestritten.
Gegner mahnen, hier werde grundlos und willkürlich ein zum Überleben unerlässliches, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als "unverfügbar" deklariertes Minimum gekürzt.
Selbst die Grünen welche zu den "Baumeistern des Hartz IV - Regimes" gehören, melden sich nun zu Wort...was für ein Witz!

Befürworter begreifen die Strafen als "Erziehungsauftrag"
Mit welchem Recht "erziehen" einfache Sachbearbeiter beauftragt vom Staat über 7 Millionen Erwachsene?

Betroffene könnten Sachleistungen, "in der Regel Lebensmittelgutscheine", beantragen und müssten nicht hungern, rechtfertigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelung über "Pflichtverletzungen und Sanktionen" im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Das die "Gutscheine" nicht die Grundbedürfnisse decken, stellten demgegenüber bereits viele Angestellte der Behörde auf Nachfragen von den Medien fest, die namentlich oft nicht genannt werden wollen, weil Sie dann Repressalien zu befürchten haben.

Über eventuelle Sachleistungen entscheiden Jobcenter "nach Ermessen ausschließlich auf Antrag", teilen die Sprecher immer wieder mit.

Und:
"Die Bewilligung setzt voraus, dass weder sofort verwertbares Schonvermögen noch Einkommen, auch anrechnungsfreies, zur Verfügung stehen."

Im Klartext:
Auch das Blindengeld oder Rücklagen für die Altersvorsorge müssen zunächst aufgebraucht werden.
Lehnen die Jobcenter die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen ab, so die BMAS weiter, könne der Sanktionierte "die gleichen Rechtsmittel einlegen wie gegenüber allen anderen Entscheidungen".
Betroffene müssten also Widerspruch einlegen und dessen Bearbeitung abwarten. Dies kann bis zu sechs Monaten dauern.

Das heißt:
Mindestens 6 Monate Zeit zum hungern und mit allen Konsequenzen auch Obdachlos - Strom- und Telefonlos werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit an Mangelerscheinungen und div. anderen Erkrankungen, langsam aber sicher zu erkranken und ggf. sterben!

Hinzu kommt:
Lebensmittelmärkte sind nicht verpflichtet, Gutscheine vom Jobcenter zu akzeptieren. Die meißten Sprecher in den Agenturen können keine entsprechenden Handelsketten benennen.
Auch beklagen Betroffene immer wieder, dass mit Gutscheine lediglich das Bedürfnis nach Nahrung gestillt wird.
Busfahrkarten, Seife, Zahnpasta oder Toilettenpapier und andere zB: für Frauen wichtige Hygieneartikel gibt es nicht.

Der Sprecher der Rewe Group, Andreas Krämer, kennt ebenfalls "keine Gutscheine von Jobcentern für andere Dinge als Lebensmittel", wie er einst auf Nachfrage bestätigte.
Dies habe eine stichprobenartige interne Recherche ergeben. Die zur Gruppe gehörenden Rewe- und Penny-Filialen akzeptierten das Papier aber, versicherte er.
Die Erfahrungen zeigen etwas anderes, zumal nicht eben mal an jeder Ecke ein Rewe oder Penny steht und somit das nächste "Bußgeld für Schwarzfahren", dann auch schon wartet.

Bei den Edeka-Märkten entschieden dies die Filialen eigenständig, erläuterte Unternehmenssprecherin Kerstin Hastedt. Andrea Kübler, Pressereferentin der Kaufland GmbH & Co. KG.
In Neckarsulm, sind unterdessen auch Einkaufsscheine bekannt, die Waren des täglichen Bedarfs auflisten. Teilweise seien diese "explizit für Kindernahrung und –pflege oder Schulartikel ausgestellt", fügte sie an.

Was nichts anderes bedeutet:
Auch Eltern von Klein- und Schulkindern werden sanktioniert.

Laut BMAS-Sprecher betragen die Sachleistungen für Vollsanktionierte maximal die Hälfte der Hartz-IV-Regelleistung, Abschläge für Strom entrichte das Amt nur, wenn Versorger "die Unterbrechung der Energielieferung ankündigen".

Das bedeutet:
Neben den Sanktionen auch noch weitere Schulden zu bekommen, denn die Sperrandrohung gibt es erst nach mind. 1 Monat Zahlungsverzug.

Das Jobcenter Berlin-Mitte erklärte, dass es Betroffene, die obdachlos würden, an "die Stelle für Wohnungsnotfälle" überweise.

Im Widerspruch zu dieser Praxis urteilte das BVerfG 2010:
"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind."

Konkret nennt es:
"Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse".

Jeder hat einen "absolut wirkenden Anspruch" darauf, bekräftigte das Gericht.

Und:
Bei Hartz IV sei für jeden die minimale Untergrenze zu beziffern. Für säumige Hartz-IV-Bezieher gelten diese Grundrechte nach dem Willen der Bundesregierung nicht.

Das bedeutet für die Sanktionspraxis, welche durch die Regierung jetzt noch einmal verschärft wurde:
Die aktuelle Bundesregierung von SPD und CDU / CSU - Grüne / AFD leistet aktive Sterbehilfe!
Gefährdet die Gesundheit aller Betroffenen und begeht somit millionenfach schwere Verbrechen gegen die europäischen Menschenrechte!

Steht endlich auf und wehrt euch
Eure FHP
© by Perry Feth

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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