Hartz IV: 86,9% sind - gegen Sanktionen!

Spiegel bringt Fake News! Florian Diekmann von "der Spiegel" hat sich selbst mächtig in die Nesseln gesetzt! Mit Fake - News versucht er im "Spiegel" - die Ärmsten gegen die Armen auszuspielen.

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Zitat von Diekmann:

"Auch wenn dies kein repräsentatives Meinungsbild aller Grundsicherungsempfänger in Deutschland darstellt, gibt es einen Hinweis auf die Einstellung auch unter den potenziell Betroffenen von Sanktionen."

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-empfaenger-in-befragung-gegen-abschaffung-von-sanktionen-a-27d3ecd6-292d-4ff7-9e3c-8c9b0a38ac45

Ja, 293 Befragte sind nicht repräsentativ, im Gegensatz zu den - siehe unten - über 21. tausend Befragten. Der Artikel im Spiegel suggeriert allerdings hier eine "Zustimmung bei den Hartz IV - Betroffenen für Sanktionen" - welche schlicht nicht gegeben ist!

Herr Diekmann, bevor sie mit solchen Zahlen agieren, sollten sie sich mit ernsthaften und tatsächlichen Zahlen beschäftigen.

Selbst bei Umfragen mit "normalen ArbeitnehmerInnen"- ist die Tendenz erkennbar , dass über 50% - das Sanktionsregime in dieser jetzigen Form ablehnen. Sie wissen, dass man jederzeit selbst Betroffener sein kann, und damit erpressbar wird - auch außerhalb seiner eigenen Qualifikation. Jeder noch so niedrigschwelliger Job muss angenommen werden.

Obwohl es "Gott sei Dank", in diesem Kontext auch viele Sozialgerichtsurteile gibt, die: "dieses /jenes Jobangebot für nicht zumutbar halten" und die dafür ausgesprochenen Sanktionen für rechtswidrig erklärt haben, schwebt immer das Schwert der Angst über den Arbeitsuchenden.

Nein, dass Sanktionsregime hat in der breiten Bevölkerung seine Zustimmung verloren, weil den meisten - die tatsächlichen und echt folgenschweren Konsequenzen bewusst geworden sind. Denn, fast jede-r ArbeitnehmerIn hat einen Nachbarn von dem er weiß, dass dieser nichts oder kaum was zu essen hat, oder dem der Strom abgestellt wurde, usw. usw.

Die SPD und Grüne tun gut daran, endlich zu erkennen, dass die LINKEN tatsächlich Recht behalten haben und es eine andere Sichtweise und Definition zur "Arbeit" - in unserer Gesellschaft geben muss. Arbeit muss gerade nämlich nicht immer Erwerbsarbeit sein. Das Sanktionsregime muss weg, wenn wir wollen: das es allen halbwegs gut geht.

Man ist es ja gewöhnt, dass der Spiegel viel zur Volksverhetzung in Deutschland beiträgt und immer wieder mit unterschiedlichen Artikeln - die Armen gegen die Ärmsten ausspielt.

Aber diesmal hat sich Spiegel durch sie Herr Diekmann - an Unseriösität - im Volksmund auch Fake - News genannt, selbst übertroffen!

Wie glaubwürdig soll denn die Behauptung sein, dass mit 46% - also fast die Hälfte der etwa (293) tatsächlich aber fast 1 Millionen Betroffenen im Jahr - sich gerne selbst bestraft sehen? Und vor allem: wie glaubwürdig soll die Umfrage eines Institutes sein, welches den Arbeitgebern und konservativ - politischen Kräften nahe steht?

Selbst wenn man nicht Hartz IV - oder Sanktionsbetroffener ist, kann man nicht für Sanktionen sein. Denn: wer lässt sich schon gerne zu jeder Billig - Lohn - Arbeit erpressen?

Es ist durch die Wissenschaft erwiesen, dass das Sanktionsregime den Niedriglohnsektor massiv gefördert hat, und den Arbeitgebern Milliarden - Gewinne (oft Steuerfrei) bescherten.

Auch die Behauptung, dass es nur Sanktionen gibt, wenn man die Regeln nicht einhält, ist schlicht falsch, denn: Rund 40% aller Sanktionsbescheide sind erfahrungsgemäß rechtswidrig - zumindest aber falsch. Die Sanktionensbedrohung ist schon da, bevor man überhaupt ein neues Jobangebot hat und überlegt, ob man annimmt oder ablehnt.

Sanktionen sind für die deutsche Wirtschaftspolitik - das Mittel der Wahl - um den Billiglohnsektor zu bedienen und aufrecht zu halten!

Das leider die wenigsten den Mut haben, gegen eine Sanktion zu klagen, dass ist ein anderes Thema und hat auch seine Gründe. Aber, solche Schlagzeilen wie der Spiegel - in die Tagespresse zu bringen - ist schlicht unverantwortlich und völlig realitätsfern!

Hier sollen wieder einmal die Menschen - Arm gegen Ärmere - gegeneinander ausgespielt werden.

Man konnte eigentlich im Zuge des Urteils vom Bundesverfassungsgericht langsam erwarten, dass sich das Bild von Betroffenen in der Öffentlichkeit ändert.

Hunderte von dokumentierten - viele 100. Tausend - ja sogar millionenfache schwere Folgeschäden durch Sanktionen - gibt es im Netz zu finden.

Viele Sanktionstote, noch viel mehr Obdachlose und hungernde sowie verängstigte Menschen.

Suizide und schwerste Krankheitsfolgen säumen den Weg des Sanktionsregime - bei gleichzeitigen Ausbau des riesigen Dumpinglohnsektors mit Auswirkung auf ganz Europa.

Hartz IV - Sanktionen haben menschenverachtende und meistens existenz - sowie lebensbedrohliche Konsequenzen für die Betroffenen und vor allem in Familien mit Kindern.

Hier soll wohl auch - aus wahltaktischen Gründen - Stimmung gegen die Parteien gemacht werden, welche sich für die Abschaffung des regiden Sanktionsregime einsetzen.

Herr Diekmann - hallo Spiegelredaktion - 6 setzen!

In Zeiten wie diesen, ist Solidarität mit den Ärmsten und Benachteiligten gefragt!

Dem Spiegel stände es gut - die Propagandamaschine wieder zu stoppen und sich für die über 10 Millionen - Hartz IV- Betroffenen einzusetzen, als solche Schlagzeilen eines Herrn Diekmann - in die Öffentlichkeit zu tragen.

Fazit: Peinlich, schlicht falsch, und äußerst unseriös!

Von Perry Feth

Hier eine echte Umfrage aus dem Jahr 2019!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat(te) den Verein Tacheles als sachverständigen Dritten im Verfahren um die Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II bestimmt.

Dazu haben wir mit Datum vom 25. Februar 2017 schon eine erste Stellungnahme abgegeben:

Im Rahmen der Vorbereitung unserer Expertise zur mündlichen Verhandlung am 15. Januar 2019 (1 BvL 7/16) hat Tacheles e.V. eine Online-Befragung zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durchgeführt. In der Befragung haben sich 21.166 Menschen zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen geäußert. Teilgenommen haben nicht nur Leistungsbezieher*innen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit Leistungsbezieher*Innen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich ebenfalls geäußert.

Tacheles e.V. hat die Auswertung der Umfrage am 15. Januar 2019 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt und erörtert.
Die Umfrage war 11 Tage freigeschaltet und hat zu einer nicht erwartenden Resonanz geführt.

Die Fragen orientieren sich an den Fragestellungen, die das BVerfG vorab den Beteiligten zur Verfügung gestellten hat.

Die Befragung umfasste auch eine offene Frage („Was Sie uns sonst noch in Bezug auf Sanktionen mitteilen wollen“). Von dieser Möglichkeit haben über 6.000 Befragungsteilnehmer*innen gebrauch gemacht. Diese berührenden und zum Teil richtig heftigen Aussagen von zum Teil schweren Menschenrechtsverletzungen haben wir nach Teilnehmergruppen und Meinungen sortiert und veröffentlichenm sie ungefiltert im Anhang C. Lediglich rassistische Kommentare wurden entfernt.

Wir fanden die Rückmeldungen von über 6.000 Menschen so wichtig, dass wir diese dem BVerfG unmittelbar vorgelegt haben.
Wir bedanken uns herzlich an allen, die sich an der Befragung beteiligt haben und bei allen guten Seelen, die auf der ein oder anderen Art am Gelingen beteiligt waren.

Das Ergebnis der Umfrage:

Pressemitteilung:

Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II –
86,9 % aller Befragten halten Sanktionen für Arbeitsmarktintegration nicht geeignet

Zur Vorbereitung der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Sanktionen bei Hartz IV am 15. Januar 2019 hat der Erwerbslosenverein Tacheles eine umfangreiche Umfrage zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durch die Jobcenter durchgeführt. Die Umfrage wurde am Dienstag dem BVerfG übergeben und die Ergebnisse in das Verfahren eingebracht.

An der Befragung haben Leistungsbezieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Anwältinnen und Anwälte aber auch viele Jobcentermitarbeiter*innen teilgenommen.

„Von der hohen Anzahl von über 21.000 Umfrageteilnehmer*innen sind wir noch immer überwältigt. Auch, wenn die Umfrage nicht als empirisch repräsentativ gilt, können wir daraus durchaus wichtige Schlüsse ziehen. Insbesondere in Bezug auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, der Gefahr einer Dequalifizierung sowie die Folgen von Sanktionen“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.

Dazu einige Ergebnisse:
86,9 % aller Befragten hielten Sanktionen „nicht für geeignet“, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Vielmehr führen die Sanktionen nach Meinung von 80% der Umfrageteilnehmer*innen zu schlechter entlohnten und prekären Jobs. Fast genauso viele (79,2%) sehen eine konkrete Dequalifizierung für ihre weitere erfolgreiche berufliche Laufbahn.

Dass Sanktionen auch ganze Haushalte, sogenannte Bedarfsgemeinschaften, treffen sehen 83,9% der Befragten. Besonders betroffen sind demzufolge mit rund 77,9% alleinerziehende Eltern von sanktionierten Jugendlichen/jungen Erwachsenen sowie deren Geschwister.

Weit über die Hälfte (64,9%) der Befragten bestätigten, dass Sanktionen zu Wohnungsverlust geführt haben und 69,6 % haben in diesem Zusammenhang Kenntnis von Stromsperren. Für rund drei Viertel der Teilnehmenden (70,3%) waren/sind die Geldkürzungen der Beginn einer Verschuldungsspirale und mehr als jeder Zweite (56,3%) hat erlebt, dass Sanktionen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes geführt haben.

63,3% aller Befragten erklärten, dass Sanktionen zu Resignation und Motivationsverlust führen. Als Gründe gaben 44,5% „Überforderung aufgrund psychischer Erkrankung/Belastung“ an. Dass eine Zuweisung für eine berufliche oder persönliche Qualifikation nicht immer passgenau ausgeführt wird, bemängeln 40% der Teilnehmenden. Mängel bei der Beratung der Jobcenter vor Ort kritisieren 37,4% der Befragten und mehr als jeder Dritte (38,0%) erlebte „rechtswidriges oder willkürliches“ Verhalten“ durch die Jobcenter.

Zu diesem Befund ergänzt Thomé: „Diese Zahlen spiegeln massive Menschenrechtsverletzungen wieder. Sanktionen dürfen niemals zu Wohnungs-, Energielosigkeit oder gar dem Wegfall der Krankenversicherung führen. Sie belegen, dass die Leistungsberechtigten arbeiten wollen, aber nicht die notwendige Unterstützung durch die Jobcenter erhalten. Selbst jede/r zweite Jobcentermitarbeiter/in (50,3%) bemängelte die schlechte Beratung der eigenen Behörde.“

Tacheles e.V. fordert die Abschaffung aller Sanktionen im Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie verstoßen gegen die Menschenwürde, gegen die Berufsfreiheit, führen zu existenziellen Notlagen und zum eklatanten Vertrauensverlust gegenüber den Jobcentern und deren Mitarbeiter*innen. Der Verein ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Probleme bei seiner Entscheidung ernsthaft berücksichtigen wird.

Quelle: Tacheles. e.V.

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FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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