Hartz IV: Untervermietung ist

Pfändungssicher Eine gute Nachricht für Hartz IV Betroffene

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Wichtiges Urteil:
Pfändungsschutz für Einkünfte aus Untervermietung

Karlsruhe (jur). Verdienen sich überschuldete Hartz-IV-Bezieher mit der Untervermietung eines Teils ihrer Wohnung etwas hinzu, dürfen die Mieteinkünfte grundsätzlich nicht gepfändet werden.

Einkünfte aus der Untervermietung sind als „sonstige Einkünfte“ zu werten, für die ein gesetzlicher Pfändungsschutz gilt, entschied der der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 18. Juni 2015, veröffentlichten Beschluss

(Az.: VII ZB 65/12).

Damit bekam ein überschuldeter Hartz-IV-Bezieher aus dem Raum Ahrensburg in Schleswig-Holstein recht. Der Mann bewohnte zunächst mit seiner Schwester und deren Ehemann eine Vier-Zimmer-Wohnung. Als diese auszogen, suchte er sich einen Untermieter für ein Zimmer.

Die monatlich gezahlte Untermiete in Höhe von 150 Euro sollte der Arbeitslose nicht behalten. Vielmehr streckten die Gläubiger die Hand danach aus. Das Amtsgericht Ahrensburg hielt dies auch für in Ordnung.

Doch der BGH entschied, dass die Einkünfte aus der Untervermietung als nicht pfändbare „sonstige Einkünfte“ anzusehen seien. Nach dem Gesetz stünden „sonstige Einkünfte“, die kein Arbeitseinkommen sind, grundsätzlich unter einem Pfändungsschutz. Die Vorschriften hätten den Zweck, den Schuldner allgemein zur Erzielung von Einkünften zu motivieren.

Für den Schutz vor Pfändung spiele es keine Rolle, wofür der Schuldner die Einkünfte aus der Untervermietung konkret benötigt oder ob letztlich damit Sozialhilfeträger geringere Unterkunftskosten zahlen müssen.

Im konkreten Fall ist der Hartz-IV-Empfänger wohl auf die Untermiete angewiesen, um seine Wohnung behalten zu können, weil die Jobcenter Alleinstehenden keine Vier-Zimmer-Wohnung bezahlen.
(Quelle: Juraforum.de)

@FHP

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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