WICHTIGES URTEIL:
SG hält 10 Euro für zu niedrig und erhöht Beitrag für Bildung und Teilhabe" auf 30 Euro!
Teilhabe in Höhe von 30 € monatlich
Spannendes Urteil des SG Iserlohn v. 27.09.2016 - S 7 AS 2145/13, dort hat das SG Iserlohn das beklagte JC dazu verurteilt, Teilhabekosten in Höhe von 30 € zu bewilligen.
Tenor:
Mit 10 EUR monatlich könne der Sinn und Zweck des Gesetzes, vorliegend Musikunterricht nicht erfüllt werden, daher müsse im Wege der theologischen Auslegung die konkret benötigten 30 EUR gewährt werden.
Das ist eine mutige und beispielhafte Entscheidung, und deshalb gibt es diese hier zum Nachlesen:
http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Detmold-27.09.2016---S-7-AS-214513.pdf
Eure FHP: Freie Hartz IV Presse
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