In der Vergangenheit fiel der Wuppertaler Jobcenter - Chef "Thomas Lenz" vielfach mit sozialrassistischen Äußerungen gegen Hartz - Betroffene auf und nicht nur das!
Immer wieder werden (nicht nur) in Wuppertal klare Rechtsbrüche begangen, so das man feststellen muss, Thomas Lenz ist nicht länger tragbar.
Wir fordern erneut, Thomas Lenz endlich aus seinem Amt zu entfernen!
Denn, jetzt kommt eine weitere rechtswidrige Arbeitsanweisung im Kontext der Heizkosten - und Unterkunftskostenübernahme zu den vielen Skandalen hinzu und sicher ist: Thomas Lenz weiß davon.
Ihm geht es seit vielen Jahren ganz offenbar und ausschließlich nur darum, auch mit rechtswidrigen Methoden - auf Kosten der Ärmsten zu sparen.
Interne, auch rechtswidrige Arbeitsanweisungen gehen nicht ohne seine Zustimmung!
Wie der Verein Tacheles jetzt herausfand, will man in Wuppertal betroffene Hartz IV - Empfänger im Kalten sitzen lassen:
Harald Thome schreibt dazu:
Das Jobcenter Wuppertal hat vor kurzem eine geänderte Weisung zu den Unterkunfts- und Heizkosten erlassen. In dieser wird verfügt, dass trotz zu erwartender drastischer Energie- und Heizkostensteigerungen die Heizkosten bis maximal in Höhe der vom Amt festgelegten Höchstwerte zu übernehmen sind.
Mit dieser Weisung wird durch das Fachreferat Recht die Verwaltung klar und deutlich angewiesen, dass höhere Heizkosten keine höheren Heizkosten zu übernehmen sind, als sie vom Amt festgesetzt werden.
Mit dieser Dienstanweisung wird gegen geltendes Recht verstoßen. Dieses bestimmt zunächst, dass Heizkosten zunächst immer erst einmal in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind, und zwar solange, wie es dem Leistungsberechtigten nicht möglich und zumutbar ist, die Kosten zu senken (§ 22 Abs. 1 SGB II) und er zuvor vom Jobcenter zur Kostensenkung aufgefordert wurde.
Hinzu kommt, dass nach dem derzeit geltenden Rechtslage durch die vereinfachte Antragstellung anlässlich der Corona-Pandemie alle Unterkunfts- und Heizkosten als angemessen zu gelten haben, insofern sie in Bewilligungszeiträumen anfallen, die zwischen März 2020 und Dez. 2021 begonnen haben und diese nicht schon zuvor wegen Unangemessenheit reduziert wurden (§ 67 Abs. 3 SGB II). Dies hat zuletzt das LSG NRW mit rechtskräftigem Beschluss vom 13.09.2021 – Aktz: L 19 AS 1295/21 B ER festgestellt. https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/LSG_NRW_L_19_AS_1295-21_B_ER.pdf
Mit seiner neuen, ab dem 01.07.2021 geänderten Weisung verstößt das Jobcenter Wuppertal massiv gegen geltendes Recht. Besonders vor dem Hintergrund, dass derzeit die Energiepreise durch die Decke gehen und Hartz IV-Beziehende mit massiven Nachzahlungen wegen der gestiegenen Energiekosten konfrontiert werden, ist dies nicht akzeptabel.
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