Klarer Verfassungsbruch durch CDU / SPD + AFD

Aushungern, der neue Weg? Was sich hier entwickelt ist nicht nur Pervers, sondern an Abscheulichkeit nicht zu überbieten. Familien und ihre Kinder sollen durch Hungern vertrieben werden!

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Der 7. Juni 2019 - ein rabenschwarzer Tag für die Menschenrechte in diesem Land

Trotz geballter Proteste der Zivilgesellschaft, von Verbänden und Opposition und erheblicher verfassungs- und unionsrechtlicher Bedenken, hat der Bundestag am 7. Juni 2019 in einem unwürdigen Schnell-Verfahren mit Mehrheit insgesamt sieben Gesetzesentwürfe aus den Bereichen Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen. Darunter auch das »Hau-Ab-Gesetz«, in der verniedlichenden offiziellen Regierungssprache »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« genannt.


Wahrlich erbärmlich ist: Die SPD hat mit 130 Stimmen dafür gestimmt, nur acht SozialdemokratInnen haben diesem Entrechtungs-Gesetz am Ende ihre Zustimmung verweigert.

Die Gesetze sehen weitreichende Einschnitte in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten vor, so werden etwa die Voraussetzungen für Freiheitsentzug im Rahmen einer Abschiebung erheblich abgesenkt, das Trennungsgebot zwischen Straf- und Abschiebungsgefangenen aufgehoben und die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums für eine Gruppe von Geflüchteten in Frage gestellt. Auch Kinder werden von diesen Verschärfungen betroffen sein. Die Änderungen schließen an eine Serie von restriktiven Rechtsänderungen aus den letzten Jahren an.

Im Kern beinhalten die Gesetzesänderungen: Ausbau des Lagerregimes und Duldung light, massive Erweiterung von Haftgründen, Leistungseinschränkungen, Leistungsstreichung, vollständige Leistungsausschlüsse für in anderen EU-Staaten anerkannte

international Schutzberechtigte, Ausweitung der Sanktionstatbestände im AsylbLG auf zahllose Fälle, Arbeitsverbote, Ausbildungsbeschränkungen, Erklärung von Abschiebungsterminen zum „Dienstgeheimnis“, Verhinderung von Integration.


Mit diesen Rechtsänderungen werden Grund- und Menschrechte mit Füßen getreten. Diese geplanten Änderungen verstoßen vielfältig gegen deutsches und internationales Recht.

Besonders erbärmlich ist die fast vollständige Zustimmung der SPD zu diesem Gesetzespaket.

Wer sich die geplanten Änderungen mal anschauen will, kann das hier machen: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2019/06/Uebersicht-Verschaerfungen-Geordnete-R-G-06-06-2019.pdf

Infos zum Hau-ab-Gesetz: Bundesregierung missachtet Grundgesetz und internationales Recht
https://www.nds-fluerat.org/38559/aktuelles/hau-ab-gesetz-bundesregierung-missachtet-grundgesetz-und-internationales-recht/

Dann hier eine hervorragende Stellungnahme des DPWV dazu: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/19_11_353_Paritaet.pdf Ferner die Gesetzesvorhaben in einen Leserfassung eingearbeitet: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/AufenthG.PDF

2. Hau ab-Gesetz im Bundestag beschlossen - jetzt muss der Bundesrat seine Zustimmung verweigern!

Bislang ist die Bundesregierung davon ausgegangen, dass das „Hau-ab Gesetz“ nicht zustimmungspflichtig sei. Doch angesichts eines aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD 3 - 3000 - 145/19), das von Ulla Jelpke (DIE LINKE) in Auftrag gegeben wurde spricht alles dafür, dass sich das durch einen am 3.6. eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geändert hat.

In der Folge fordert Ulla Jelpke die Bundesländer entsprechend dazu auf, ihre Zustimmung zu dem Gesetz zu verweigern. „Es gibt viele gute inhaltliche Gründe, warum dieses Entrechtungs-Gesetz nicht in Kraft treten sollte. Hiervon sollten sich die Bundesländer bei ihrer Beratung des Gesetzes leiten lassen.“

https://www.ulla-jelpke.de/2019/06/der-bundesrat-muss-das-abschiebegesetz-stoppen/

Dieses Entrechtungsgesetz tritt Menschenrechte mit Füßen und darf so nicht durchkommen, hoffen wir, dass die Bundesländer dem nicht zustimmen!

3. CDU/CSU und SPD beschließen vereint mit der AfD Kindergeldausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger*innen

Im Windschatten der ausländerrechtlichen Verschärfungsorgien, die zur Zeit auf der Tagesordnung stehen, geht – wenig beachtet – der nationalistische Umbau des Sozialstaats weiter: Der Bundestag hat am 6. Juni mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU, SPD sowie der AfD das so genannte „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet. Das Gesetz hat neben massiven Ausweitungen der Kontrollmöglichkeiten durch den Zoll gegen „Schwarzarbeit“, Arbeitsausbeutung und „Scheinarbeitsverhältnisse“ – der Deutsche Anwaltsverein spricht „von einer Art Rasterfahndung“ – vor allem zwei Inhalte, die zur weiteren Prekarisierung, Kriminalisierung und sozialen Entrechtung von Unionsbürger*innen führen werden:

Das beinhaltet:
- Das Verbot, die Arbeitskraft in so genannten “Tagelöhnerbörsen“ (dem so genannten „Arbeiterstrich“) anzubieten. Der Zoll darf in diesen Fällen Platzverweise aussprechen. Zudem sollen Unionsbürger*innen künftig in verschiedenen Fallkonstellationen vom Kindergeldbezug in Deutschland ausgeschlossen sein.

In Bezug auf das KG bedeutet dies: Unionsbürger*innen, die nicht erwerbstätig sind, werden künftig in vielen Fällen kein Kindergeld mehr erhalten. Dies ist besonders dramatisch, wenn auch keine Leistungen nach SGB II oder XII erbracht werden. Das Ziel der Bundesregierung ist dabei klar: Unionsbürger*innen sollen, soweit sie wirtschaftlich noch nicht verwertbar sind, vollständig von jeglichen staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden.

Dieser Ausschluss ist nicht nur sozialpolitisch fatal. Es liegt auch auf der Hand, dass er mit Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist. Denn erst im Februar hatte der Europäische Gerichtshof noch geurteilt, dass für den Anspruch auf Kindergeld nicht verlangt werden darf, dass ein aktuelles oder früheres Beschäftigungsverhältnis vorliegt (EUGH, Urteil vom 7. Februar 2019, C‑322/17). Daher sollten Betroffene, deren Anspruch auf Kindergeld künftig aufgrund des neuen Gesetzes abgelehnt wird, in jedem Fall Rechtsmittel dagegen einlegen.

Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause ist am 28. Juni, so dass denkbar ist, dass das Gesetz schon im Juli oder August in Kraft treten wird.

Weitere Details in einer Mail von Claudius Voigt vom 07.06., die gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_7.6..pdf

Dazu noch die Stellungnahme vom Deutschen Anwaltsverein: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/Gesetz-zur-Staerkung-der-FKS/Stellungnahme-DAV.pdf oder https://tinyurl.com/y3zxwqsu

Und der GGUA Münster: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/Gesetz-zur-Staerkung-der-FKS/Stellungnahme-GGUA.pdf oder https://tinyurl.com/y6l6fufc

Wertung: Eine Vielzahl der Regelungen der geplanten Entrechtungsgesetze verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht, das weiß jeder der die Rechtslagen kennt. Sie werden trotzdem – mit Zustimmung der SPD – verabschiedet. Es Jahre dauern, gegen die Rechtsverstöße vorzugehen. Solange werden sie aber ihr braunes Gilt in diesem Land verbreiten und materiell wirksam sein. Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat diesen offen verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben nicht zustimmen wird.

Quelle: Harald Thome

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FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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