Justizposse: Die Anklage gegen Saif al-Islam

Libyen/IStGH. Eintreten der ‚Einheitsregierung‘ in Tripolis für Auslieferung Saif al-Islam Gaddafis an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag löst allgemeine Empörung aus.

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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) beendete am Dienstag, 12.11.2019, eine Anhörung, die sich mit dem Antrag der Verteidigung von Saif al-Islam Gaddafi befasste, das Verfahren gegen Saif al-Islam einzustellen.

Die Anwälte Saif al-Islam Gaddafis hatten am 5. Juni 2018 beim IStGH eine Unzulässigkeitsklage eingereicht. Die Begründung lautete, dass Saif al-Islam Gaddafi am 12. April 2016 aufgrund eines libyschen Amnestiegesetzes aus dem Gefängnis in Zinten entlassen worden ist. Da der Fall vor einem libyschen Gericht verhandelt worden war, sei der IStGH nicht mehr zuständig, da Saif Gaddafi auch nicht zweimal wegen der gleichen Sache angeklagt werden könne.

Daraufhin hatte im November 2018 die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Den Haag erklärt, den Haftbefehl gegen Saif al-Islam nicht aufzuheben. Der IStGH bestehe auf seiner Festnahme und Auslieferung nach Den Haag.

An der jetzigen Anhörung nahm der Justizminister der von Sarradsch geführten ‚Einheitsregierung‘ in Tripolis, Mohamed Lamloum, teil. Lamloum nahm zu dem allgemeinen Amnestiegesetz in Libyen Stellung und bestritt, dass für Saif al-Islam die Bedingungen für die Gewährung der Amnestie gegeben seien, da die Angehörigen der Opfer, für die Saif al-Islam verantwortlich sei, ihm nicht verziehen hätten. Al-Dschehani, der ebenfalls für die ‚Einheitsregierung‘ an der Anhörung teilnahm, kündigte die Zustimmung der ‚Einheitsregierung‘ in Tripolis an, den Sohn Muammar al-Gaddafis an den IStGH auszuliefern, damit dieser wegen ‚Kriegsverbrechen‘ vor Gericht gestellt werden kann.

Lamloun gab während der Anhörung zu verstehen, dass sich die ‚Einheitsregierung‘ nicht in der Lage sehe, Saif al-Islam festzunehmen.

Der libysche Anwalt von Saif al-Islam Gaddafi, Khalid al-Ghuwail, erklärte, dass die Anklage keine legale rechtliche Grundlage habe, sondern dass es sich um einen politischen Prozess handle, der auf falschen Anschuldigungen beruhe. Saif al-Islam Gaddafi hatte in der Gaddafi-Zeit und der Dschamahirija-Regierung keinerlei offiziellen Ämter inne, sondern agierte als Zivilist.

Dr. Aref Nayed, der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Libya Institute for Advanced Studies (LIAS), sagte, dass die in Tripolis ansässige ‚Einheitsregierung‘ wieder einmal die nationale Souveränität Libyens aufs Spiel setze, wenn sie zustimmt, dass Saif al-Islam Gaddafi in Den Haag und somit außerhalb der libyschen Gerichtsbarkeit der Prozess gemacht werden soll.

Dies sei laut Dr. Nayed katastrophal, weil die ‚Einheitsregierung‘ wiederum dem 2014 demokratisch gewählten libyschen Parlament die Legitimität abspreche. 2015 habe das Parlament ein Gesetz zur Generalamnestie verabschiedet. Dies habe einen Hoffnungsschimmer für eine nationale Aussöhnung und für Toleranz im Land bedeutet: „Die Missachtung der nationalen Justiz, die Zerstörung ihrer Gerichtsbarkeit, die Missachtung des libyschen Gesetzgebers und der nationalen Gesetze sowie die Auslieferung eines libyschen Bürgers sind grundsätzlich inakzeptabel“.

Allerdings sei dies nicht überraschend „für eine nicht gewählte Regierung, der das Schicksal der Libyer gleichgültig sei und die ein Monopol für die Lebensgrundlagen des libyschen Volkes hat, die es seit über vier Jahren verprasst, ohne jemals vom gewählten Parlament bestätigt worden zu sein und vor dem es niemals den Verfassungseid abgelegt habe. Diese verfassungswidrige Regierung zeige gegenüber dutzender Urteile, die die libysche Justiz gefällt hat, nur Respektlosigkeit und Arroganz.

Auch Gaddaf al-Dam, ein Cousin von Saif al-Islam und politischer Führer der Libyschen Nationalen Kampffront (LNSF) wertet die Zustimmung der ‚Einheitsregierung‘ zur Auslieferung Saif al-Islams an den IStGH als Landesverrat. Er bezeichnete das Verhalten von Lamloum und al-Dschehani, die für die Auslieferung eines libyschen Staatsbürgers an den IStGH eintraten, als eine „Demütigung des libyschen Volkes“.

Saif al-Islam Gaddafi wurde im November 2011 von einer Miliz aus Zinten im Westen Libyens gefangen genommen, nachdem der Fahrzeugkonvoy, mit dem er unterwegs war, von Nato-Flugzeugen beschossen worden war. Er zog sich dabei schwere Verletzungen an der rechten Hand zu, die zur Amputation seiner Finger führten.

Obwohl im November 2013 die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen offiziell bekanntgab, dass Saif al-Islams Gaddafis Verhaftung ein Willkürakt („arbitrary“) gewesen sei, wurde er über fünf Jahre in Zinten gefangen gehalten.

Am 28. Juli 2015 wurde Saif al-Islam zusammen mit anderen politischen Gefangenen in Abwesenheit von einem islamistischen Gericht in Tripolis zum Tode verurteilt. Der Prozess wurde allgemein als unfair und nicht den internationalen juristischen Normen entsprechend bezeichnet. Zinten weigerte sich, Gaddafi nach Tripolis zu überstellen.

2017 wurde Saif al-Islam aufgrund des Gesetzes 6/2014, bekannt als ‚Generelles Amnestiegesetz‘, das vom Parlament in Tobruk erlassen und vom Justizministerium ratifiziert worden war, aus der Gefangenschaft in Zinten entlassen.

Der IStGH hatte im Juni 2011 drei Haftbefehle ausgestellt: gegen Muammar Gaddafi, seinen Sohn Saif al-Islam Gaddafi und den Geheimdienstchef Abdullah al-Senussi. Saif al-Islam Gaddafi war vorgeworfen worden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.

2017 warf Der Spiegel[1] dem damaligen Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Luis Moreno Ocampo, vor, er habe sich 2011 schwere Verfehlungen zuschulden kommen lassen. Ocampo hatte die Aufgabe, in Libyen wegen Kriegsverbrechen zu ermitteln. Er erließ drei Haftbefehle: gegen Gaddafi, seinen Sohn Saif al-Islam und dem Geheimdienstchef Abdullah Sanussi.

Ocampo hatte nicht vor Ort ermittelte, um forensische und dokumentarische Beweise zu sammeln, sondern stattdessen parteiisch für den Westen Stellung bezogen. Belegt ist ein Telefongespräch mit dem französischen Außenministerium, in dessen Verlauf er Informationen weitergab, die nur für den Gerichtshof bestimmt waren. Der Spiegel: „In der Depesche schrieben die Franzosen einen für Ocampo fatalen Satz: >Der Chefankläger versteht sich nicht als unabhängiger Staatsanwalt, sondern als ein juristisches Organ, das den Anweisungen des Sicherheitsrats Folge leistet.< […] Aus Ocampos Schriftverkehr geht hervor, dass er mit den Franzosen und Briten Absprachen traf und sich als Teil der Anti-Gaddafi-Koalition gerierte.“

Der Spiegel zitiert den deutschen Völkerrechtler Hans-Peter Kaul, der seinen Richterposten in Den Haag 2012 aufgab, mit den Worten: „Er hat uns problematische Zeugen präsentiert, die nichts beitragen konnten, die nichts wussten. Auch war die juristische Argumentation oft dürftig.“ Der Spiegel zieht das Fazit, dass Ocampo mit seiner einseitigen Parteinahme im Libyenkrieg „den Gerichtshof mit seinem Aktivismus zum Spielball politischer Interessen gemacht“ hat.

Frau Bensouda bewegt sich in den Fußstapfen Ocampos, und dürfte ihre Handlungsanweisungen ebenfalls von der „Internationalen Wertegemeinschaft“ erhalten. Das Festhalten an dem Haftbefehl für Saif al-Gaddafi dient einzig und allein dazu, ihm die Rückkehr in die politische Arena in Libyen zu erschweren.

Zur Anklage des IStGH nahm Saif al-Islam Gaddafi in einem Papier wie folgt Stellung:

„2011 erließ der IStGH Haftbefehle gegen Muammar Gaddafi, Saif al-Islam Gaddafi und Abdullah al-Senussi. Sie wurden für angeblich in Libyen begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Trotz der Schwere der Anschuldigungen hat der IStGH keinerlei Untersuchungen vor Ort (in Libyen) vorgenommen. Stattdessen hatte er nur zwei Wochen nach dem UN-Beschluss seine Schlussfolgerungen gezogen und die Täter identifiziert. Der IStGH konnte somit seine Arbeit fortsetzen. Die vorgegebene Zeit für das Verfassen der Anklageschrift wurde nicht eingehalten. Die tatsächlich aufgewendete Zeit hätte nicht einmal ausgereicht, um einen Verkehrsunfall zu untersuchen und zur Verurteilung zu bringen.

In diesem Zusammenhang stellte der libysche Regierungskoordinator des IStGH, al-Dschehani, fest: „Der IStGH-Fall gegen Libyen war rein politischer Natur, denn die Nato-Länder hatten den National Transitional Council (NTC) aufgefordert, für den IStGH eine Liste von Offiziellen zu erstellen, gegen die Anklage wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit erhoben werden soll.“ Der NTC beauftragte al-Dschehani, diese Liste zu erstellen. Zehn Personen wurden auf diese Liste gesetzt, von denen der IStGH nur die drei oben genannten auswählte.

In seiner Stellungnahme sagte al-Dschehani, dass alle Anschuldigungen erfunden waren. Er legte seine Sicht auch bei einem Treffen mit Saif al-Islam dar und sagte ihm, dass es für die libysche Justiz unmöglich sei, ihn schuldig zu sprechen. Al-Dschehani fügte hinzu, dass sie (al-Dschehani und sein Team) diesen Fall gegen ihn nur erfunden hätten, weil sie schon im Voraus wussten, dass – was die Anschuldigungen bezüglich Menschenrechtsverbrechen betrifft – dieser Fall ein verlorener Fall sein wird, aber er wurde aufrecht erhalten, damit Saif al-Islam in Verbindung mit Finanz- und Korruptionsfälle gebracht werden konnte. Al-Dschehani hat seine Erfindungen und Lügen damit gerechtfertigt, dass solche Lügen während eines Krieges statthaft seien, sie vor einem Gericht aber keinen Bestand hätten (al-Dschehanis Stellungnahme ist dokumentiert: 1.1.2012, Gerichtshof al-Zinten).

Der IStGH wandte im libyschen Bürgerkrieg und bei der Nato-Intervention doppelte Standards an. Während man libysche Politiker mit erfundenen Verbrechen in Verbindung brachte, wurde der barbarische Mord an Gaddafi und seinem Sohn al-Mutassim durch von der Nato unterstützte Milizen ignoriert und auch nicht verurteilt.[2]

Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass die Liste der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von Milizen begangen wurden, die der ‚Einheitsregierung‘ unter Sarradsch in Tripolis unterstehen, länger und länger wird. Für all diese Verbrechen gibt es Beweise. Hier sei nur an die kaltblütige Ermordung von vierzig verwundeten LNA-Soldaten von Milizen der ‚Einheitsregierung‘ im Krankenhaus von Garyan genannt.[3] Wo bleibt der Aufschrei der sogenannten internationalen ‚Wertegemeinschaft‘? Wo der IStGH-Haftbefehl gegen die Verantwortlichen?

https://aawsat.com/english/home/article/1989776/libyas-gna-backs-gaddafi-son%E2%80%99s-trial-icc
https://aawsat.com/english/home/article/1991346/libyan-activists-refuse-hand-over-saif-al-islam-gaddafi-icc
https://almarsad.co/en/2019/11/12/aref-nayed-the-gna-violated-national-sovereignty-with-its-acceptance-of-saif-al-islam-trial-outside-libya/

[1] Der Spiegel 40/2017, „Auf der falschen Seite“, von Sven Becker, Marian Blasberg, Dietmar Pieper

[2] https://www.freitag.de/autoren/gela/eine-philippika-von-saif-al-islam-gaddafi

[3] https://www.freitag.de/autoren/gela/kriegsverbrechen-der-einheitsregierung

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Geschrieben von

Angelika Gutsche

Ihre Reisen führten sie neben Indien, den USA, Russland und dem Jemen unter anderem auf den afrikanischen Kontinent und quer durch den Balkan.

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