die staatsanwaltschaft streut zweifel an der zurechnungsfähigkeit des angeklagten. sie kann sich dabei nur auf eines der gutachten berufen. alle welt weiß inzwischen, dass breivik seine untat als notwehr auffasst gegen die angebliche gefahr des islamismus für den norwegischen staat.
alle details des massenmords muss man nicht kennen, auch nicht alle äußerungen breiviks vor und nach seinem anschlag, um am geisteszustand des jungen mannes zu zweifeln. wer den täter, wie in dem einen gutachten geschehen, für zurechnungsfähig erklärt, hat selbst wahrscheinlich nicht alle tassen im schrank.
breivik demonstriert durch sein verbrechen exemplarisch die innige verschränkung von wahn und gewalt. merke: wo der eine zwilling auftaucht, ist der andere nicht weit. oder mit schillers vers: der schrecklichste der schrecken, das ist der mensch in seinem wahn.
die bluttat des jungen norwegers schockierte insbesondere sein land, die bevölkerung norwegens, darüber hinaus nord-, nein, ganz europa. es war aber nicht nur die sensation, der schrecken des außergewöhnlichen verbrechens, was das entsetzen auslöste. der tiefere grund des schocks ist das bewusstsein, dass der mann, wenn genetischer determinismus ausscheidet, in der norwegischen gesellschaft und durch sie zum massenmörder wurde.
was ist grundsätzlich falsch gelaufen in der biografie des täters? was hat den heranwachsenden geprägt? wir wissen es nicht, doch die norwegische gesellschaft muss sich diese fragen stellen. das beunruhigt über die tat hinaus. mit dem wegschließen des täters ist es nicht getan. der schoß ist fruchtbar noch ...
medienecho über den fall anders breivik
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