Noch ne kleine Diskrepanz

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der eugh in straßburg hat das menschenrecht wieder einmal höher gehängt als das kirchenrecht. es gab einem kläger recht, der aus einer kirchlichen einrichtung gefeuert worden war. wegen scheidung oder so. die darf es nicht geben. (das erinnert an die nicht-anerkennungspraxis der brd gegenüber der ddr) das katholische sexual- und eherecht stehe nicht über dem menschenrecht, sagt jetzt der eugh.

nun sind die priester und andere tendenzbeschäftigte gerade in der misslichen lage, dass ihre eigene sexualmoral durchleuchtet wird aufgrund unschöner tatsachen. da kollidiert die realität der einen mit der realität der anderen. die einen aber haben das recht, die anderen das nachsehen.

gut, dass es den eugh gibt. nationale gerichte wären nie zu solchen einsichten in der lage. doppelmoral muss doppelmoral genannt werden. und die fälligen konsequenzen gezogen werden.

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Geschrieben von

h.yuren

buchveröffentlichung 2017, KRAH - das rabentagebuch, 350 S., 8 fotos ISDN 978-3-945265-45-1; Tb. 15,-

h.yuren

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