Manchmal gibt es Antworten auf Fragen, die niemand gestellt hat. Beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz etwa verzögern wohl ungeklärte „Sachfragen“ den ursprünglichen Zeitplan. In einem Interview mit der Zeit hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun erklärt, warum es länger dauert. Seine Antwort wirft aber weitere Fragen auf, unter anderem: Warum beschäftigt sich der Justizminister mit völlig absurden „Sorgen“?
Buschmann sagte, dass etwa die Betreiberin einer Frauensauna „auch künftig“ festlegen können soll, den Zutritt an „die äußere Erscheinung eines Menschen“ zu knüpfen. Sie müsse nicht mit einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechnen.
Sind das wirklich die Fragen, über die sich die Ministerien seit Monaten austauschen? Es kann nicht sein, dass man in ein Gesetz, das – so sagt es der Justizminister selbst – lediglich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger*in regelt, Hintertüren für Diskriminierung einbauen will, die vom Bundesverfassungsgericht längst kassiert worden ist: So ist es laut BVerfG eben nicht zulässig, die Änderung des Geschlechtseintrags an körperliche Voraussetzungen wie Operationen zu knüpfen. Warum sollte es weniger diskriminierend sein, den Zugang zu einer Sauna daran festzumachen? Eigentlich sollte Buschmann als Justizminister wissen, dass man bei Gesetzen wie dem AGG nicht mit Ausnahmen arbeiten kann, weil dies das ganze Gesetz ad absurdum führt, frei nach dem Motto: „Alle sind gleich an Rechten, außer ...“ So funktioniert das nicht.
Kämen solche Regelungen, gibt es zwei Alternativen, eine empörender als die andere: Entweder es wird ein Schlupfloch für Diskriminierungen jeder Art geöffnet und wir können uns darauf einstellen, dass es bald Saunen geben wird, die dicke, dünne, behaarte, rasierte oder schwarze Frauen ausschließen, weil die Betreiber*innen das eben nicht wollen – oder Diskriminierung exklusiv und speziell auf trans Personen zugeschnitten. Das wäre eine zynische Verschärfung bestehenden Leids. Als wollte man trans Personen zurufen: Natürlich kannst du deinen Personenstand ändern, dafür hast du es danach noch schwerer als jetzt.
Io Görz ist Chefredakteur*in des Nachrichtenportals inFranken.de
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.