BVG weist ÖDP- Organklage ab

Hans Herbert von Arnim Statement bei Vorstellung der Organklage der ÖDP gegen den Deutschen Bundestag am 18. Juni 2012 in Karlsruhe wegen verdeckter Staatsfinanzierung der Parlamentsparteien

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Bundesverfassungsgericht (BVG) weist ÖDP- Klage mit der merkwürdigen Begründung ab, die ÖDP habe es in ihrer Organklage versäumt, die Benachteiligung als kleine Partei gegenüber Parteien im Deutschen Bundestag, Landtagen, Kommunen hinreichend zu erklären.

„Wir wollen wirksamste Oppositionspartei gegen diese riesige intransparente Parteienfinanzierung sein“, so Gabriela Schimmer-Göresz, Bundesvorsitzende der ÖDP.

Karlsruhe. Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVG) mit Beschluss vom 15. Juli 2015 eine Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen den Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen hat, setzt der juristische Bevollmächtigte der ÖDP, Prof. Hans Herbert von Arnim, neben der politischen Spitze der ÖDP am 21.09.2015 die Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz in Karlsruhe ins Benehmen über die weitere Verfahrensweise mit der Ablehnung der Klage.

Die ÖDP hatte die Mittelzuweisung an die Bundestagsfraktionen, die politischen Stiftungen der Bundestagsparteien sowie die Finanzierung der Abgeordnetenmitarbeiter im Bundestagshaushalt 2012 als verdeckte Parteienfinanzierung eingestuft und dagegen geklagt.

Die ÖDP erlebt sich im politischen Wettbewerb eklatant benachteiligt. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte Tage zuvor die Hintergründe der Ablehnung der Klage kritisch beleuchtet, (DER SPIEGEL, Ausgabe 39-36-2015 "dumm gestellt")

Das Bundesverfassungsgericht wollte sich nicht mit der politischen Klasse, den etablierten Parteien, anlegen und habe daher die Klage der ÖDP mit unverständlichen juristischen Manövern abgewiesen. Dies sei völlig inakzeptabel, ebenso wie die Tatsache, dass ein Senatsmitglied, der Berichterstatter Peter Müller, beim Thema verdeckte Parteienfinanzierung, befangen sei. Müller hatte als Ministerpräsident des Saarlandes verdeckte Parteienfinanzierung begangen, was durch das saarländische Verfassungsgericht seinerzeit bestätigt wurde.

„Derlei Umstände erschüttern den Glauben an eine strikte Trennung zwischen Legislative und Exekutive und schaden unserer Demokratie erheblich“, so Schimmer-Göresz weiter.

ÖDP-Generalsekretär Dr. Claudius Moseler unterstrich in diesem Zusammenhang auch, dass es der ÖDP um einen transparenten und fairen Rahmen für die Parteienfinanzierung gehe.

„Leitbild muss dabei für uns sein, dass einerseits eine vernünftige Fraktions-, Abgeordneten- und Stiftungsarbeit möglich ist, anderseits die finanziellen Beträge, von der Öffentlichkeit unkontrolliert, nicht weiter in den Himmel schießen. Ferner müssen nicht nur Oppositionsparteien sachgerecht an der Parteienfinanzierung beteiligt werden, sondern alle Parteien, auch die außerparlamentarischen Parteien“, so Moseler.

Die ÖDP behält sich weitere Schritte gegen das Urteil vor. Eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht sei angedacht, ebenso wie eine Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Soweit öffentliche Verlautbarung der ÖDP zur Abweisung ihrer Organklage durch das BVG

Was die ÖDP in ihrer Klageschrift vor dem BVG gar nicht thematisiert, ist, unter Missachtung grundgesetzlicher Gebote der Gewaltenteilung, die intransparente Mittelzuwendung für Dependancen parteinaher Stiftungen der Parteien des Deutschen Bundestages in aller Welt zur Wahrnehmung von hoheitlich anmutenden Aufgaben über dort ansässige Botschaften unter der Devise

"Außenpolitik aus einem Guss",

d. h. Finanz- , Wirtschafts- , Sicherheits- , Sozial- , Kultur- , Entwicklungs- , Innenpolitik sind alle Teil eines Netzwerkes in dessen Mitte das Außenamt als Spinne sitzt.

. Kuriosum seit den Tagen des Kalten Krieges: Die parteinahe Stiftung der FDP ,die Friedrich Naumann- Stiftung, verfügt als einzige über eine steuerlich geförderte Dependance in der Hauptstadt Nord- Koreas in Pjöngjang -

Einen weiteren Themenkomplex lässt die ÖDP Klageschrift unberührt, die Auffälligkeit, dass die Parteien im Deutschen BUndestag staatliche Zuwendung in einem Ausmaß von gegenwärtig an die 500 Millionen € erhalten, das nahezu mit dem Aufkommen an staatlichen Zuwendungen an cristliche Kirchen hierzulande aus sogenannt alten Rechtstiteln von 1806, 1919, 1949, 1990 deckungsgleich, weiterhin unbeanstandet durch den Bundestag erhalten.

Liegt hier nicht ein Anfangsverdacht nahe, dass die Parteien im Deutschen Bundestag durch ihre üppige Finanzierung durch den Staat zu Lasten einer unterfinanzierten Zivilgesellschaft im Bund, Ländern, Kommunen bei der politischen Willensbildung, sich gegenüber der Unrechtmäßigkeit weiterhin staatlicher Zuwendungen an christliche Kirchen, u. a. für Spitzengehälter von Bischöfen von über 120 000 €/anno, inklusive Dienstwagenprivileg, samt Chauffeur, gegenüber mit Vorsatz blind und dumm stellen, um nicht selber ins `Fadenkreuz berechtigter Krtik zu geraten?

Da mag diese Bundestagsparteien wenig kümmern, dass demnächst der islamische Zentralverband auf dem Weg zur Anerkennung als Körperschaft Öffentlichen Rechts gleichermaßen "berechtigte" Ansprüche gegenüber dem deutschen Staat erhebt?

Darin mag auch der "Hund" begraben liegen, dass im Deutschen Bundestag bis heute keine Partei, eine Debatten- inititiave, gar eine Gesetzesvorlage anregt, die das Privileg der Kirchen, neben dem Staat, größter Immobilien-, Grund- und Bodeneigentümer im Lande, der die Miet- und Bodenpreise treibt, die Befreiung von der Grunderwerbs- Immobilienverkaufssteuer zu beenden.
JP
https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-kritisiert-abweisung-ihrer-klage-durch-bundes/
21.09.2015
ÖDP kritisiert Abweisung ihrer Klage durch Bundesverfassungsgericht

http://www.abendblatt.de/vermischtes/journal/thema/article205204677/Reiche-Kirche-arme-Kirche.html
13.03.15 THEMA
Reiche Kirche, arme Kirche
Matthias Kamann
https://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/verdeckte-parteienfinanzierung/statement-prof-dr-hans-herbert-von-arnim/
Stellungnahme von Prof. Dr. von Arnim
18. Juni 2012

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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