Drei auf einen Streich "Number One"

3 Verbrauchertipps Erster Streich: Pflege- Bahr Zweiter Streich: Kauf eines Gebrauchtwagens Dritter Streich. Externe Satelliten-Empfänger

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Erster Streich:

Pflege- Bahr

Seit januar 2013 gibt es private Pflegezusatzversicherungen, die unter bestimmten Bedingungen vom Staat gefördert werden. Dieser sogenannte Pflege-Bahr, nac dem gegenwärtigen FDP- Gesundheitsminister Danile Bahr benannt, soll die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufstocken.
Dabei geht es insbesondere um eine hinreichende Sicherung von Leistungen für chronifiziert Erkrankte, darunter auch um finanzielle Unterstützung für Menschen mit der Diagnisestellung "Demenz".
"Jeder Erwachsene über 18 Jahre kann diese Versicherung abschließen, mit einer Ausnahme: Er darf nicht schon Pflegefall sein."

Etliche Versicherungsunternehmen sind bereits mit einem Pflege-Bahr Tarif auf dem Markt, und bis zum Jahresende 2013 sollen Angebote aller großen Versicherer vorliegen, sagt.
Stefan Rekerist Geschäftsführer für Kommunikation beim Verband der Privaten Krankenversicherung, PKV. Für den Zuschuss vom Staat muss der Versicherte zwei Voraussetzungen erfüllen.

"Es ist definiert ein Mindestbeitrag, der geleistet werden muss, damit es die Förderung gibt. Das sind 15 Euro monatlich. Das heißt zehn Euro Eigenbeitrag des Versicherten, und dann gibt es fünf Euro staatliche Förderung dazu.
Die zweite Voraussetzung ist, dass die Zusatzversicherung mindestens ein Pflegetagegeld in Höhe von 600 Euro monatlich in der höchsten Pflegestufe vorsehen muss und entsprechend reduzierte Sätze in den anderen Pflegestufen."

Schließt ein 30-Jähriger den Pflege-Bahr ab, bekäme er bei den ersten beiden Unternehmen, die mit ihrem Angebot auf dem Markt waren, für den Monatsbeitrag von 15 Euro eine Leistung von etwa 820 Euro in der Pflegestufe III. Zum Vergleich: Für einen 50-Jährigen beträgt die Prämie bereits 25 Euro, während die Leistung bei nur 600 Euro monatlich liegt. Sollte die Pflegezusatzversicherung also so früh wie möglich abgeschlossen werden?
Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten sagt dazu auf Nachfrage:

"Grundsätzlich ist es richtig, dass wenn man einen Versicherungsbedarf hat, den rechtzeitig angeht zu schließen, diesen Versicherungsbedarf. Aber das Problem ist, dass in den Pflege-Bahr auch diejenigen hineinkommen, die ansonsten keine Pflegeversicherung mehr bekommen können, also auch die mit einem besonders hohen Pflegerisiko, Vorerkrankungen und ähnlichem. Damit wird es teurer, sodass unter dem Strich für diejenigen, die sich eine normale Pflegezusatzversicherung erlauben können, weil sie noch gesund genug sind, sich diese normale wahrscheinlich besser rechnen wird."

Die Versicherer sehen das Kostenproblem auch, denn sie dürfen für den Pflege-Bahr keine Gesundheitsprüfung verlangen und auch keine Risikozuschläge erheben oder Leistungen ausschließen. Das ist ein Vorteil für Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck.
Als "Gegenleistung" verlangen die Versicherer von den Versicherten vertraglich, dass diese erst nach Ablauf von fünf Jahren ab Beitragszahlungsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Versicherer können aus Gründen des Wettbewwerbs unterienander freiwillig mehr Sonderkonditionen einräumen, die über die festgelegten Vorgaben des Gesetzgeber hinausgehen.
Das kann bedeuten, dass eispielsweise eine höhere Endleistung vereinbart wird. Beratung durch unabhänguge Versicherungsmakler tut not, .

Wie bei jedem anderen Versicherungsprodukt sollte man sich auch im Fall des PFlege- Bahr eine unabhängige Beratung leisten, die sich nicht nur in barer Münze lohnt.

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Beitrag jahrzehntelang zu zahlen ist. Wer zum Beispiel arbeitslos wird und daraufhin Grundsicherung oder Sozialhilfe beanspruchen muss, kann ihn zwar bis zu drei Jahre ruhen lassen. Kündigt er ihn, sind die eingezahlten Beiträge verloren.

Zusannmegefasst:
Wer schon älter ist und wegen einer Vorerkrankung keine ungeförderte Pflegezusatzversicherung abschließen kann, profitiert vom Pflege-Bahr, urteilt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten.
So sehen es die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest nach ihrem ersten demoskopisch valuierten Schnelltest des Pflege- Bahr.

Zweiter Streich:

Kauf eines Gebrauchtwagens

Als kaufinteressenten möglichst einen Kfz-Kenner mitbringen

Ein Gebrauchtwagen ist eine günstige Alternative zu einem neuen Auto.
So heisst es.
Andererseits haben Gebrauchtwagen Händler ein so mieses Image wie US- Präsident Richard Nixon kurz vor seinem Rücktritt im Wege der Watergate Affäre im Juli 1974.
Das gilt insbesondere für die berüchtigt schwarzen Schafe unter den Händlern und Privatverkäufern.
Käufer sollten daher einige Grundregeln beachten.
Wichtige Entscheidungen, wie einen Autokauf, niemals unter Zeitdruck fällen.
Wer nicht genau hinschaut, lässt sich leicht durch ein blank geputzt, frisiertes, Fahrzeug blenden und übersieht ganz bestimmt kleine Dellen oder gar größere Spaltabstände der Karosseriebauteile.
Sie können Hinweis auf einen nicht protokollierten Unfall sein.
Vier Augen sehen mehr als zwei - deshalb empfiehlt es sich, einen guten Bekannten oder sogar einen Fachmann beim Autokauf dabei zu haben.
Worauf der Käufer achten sollte, erklärt Ulrich Abel, Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung auf Nachfrage:

"Was ich empfehlen würde, ist, dass er sich nicht bedrängen lässt; dass er die Möglichkeit hat, das Fahrzeug ordnungsgemäß anzusehen, bei Tageslicht anzusehen; nicht solche dubiosen Dinge wie Dunkelheit. Oder noch schlimmer auf einem Parkplatz. Das ist nicht seriös. Ich muss die Chance haben, eine Probefahrt machen zu können oder eventuell in einen Betrieb zu gehen, wo ich nachsehen lassen kann. Wenn mir derjenige das gewährt, dann wären schon mal grundsätzliche Bedenken ausgeräumt."

Wichtig für den Käufer sind auch die Unterlagen zur Wartung des Fahrzeugs, also ein Scheckheft oder Rechnungen einer Werkstatt, die meistens auch die Kilometerstände verzeichnen; so sind Manipulationen am Tachostand in der Regel zu entdecken. Selbstverständlich muss die Zulassung II ausgehändigt werden. Wichtig ist auch die Überprüfung der Fahrzeug-Identifikationsnummer mit den Papieren.

Der Käufer sollte auf einem schriftlichen Vertrag bestehen. Darin müssen Vereinbarungen aufgeführt werden.
Bei älteren Autos wird oft ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart. Er erstreckt sich aber nicht auf Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind. Das Fahrzeug soll grundsätzlich möglichst genau beschrieben werden. Name, Alter und Ausweis des Verkäufers sind darüber hinaus unerlässlich.

Immer häufiger kommt das Angebot aus dem Internet. Gelten hier andere Regeln? Uwe Kreutzmüller, Fachanwalt für Verkehrsrecht erklärt dazu in Presseartikeln:

"Es ist im Prinzip ein Kaufvertrag wie jeder andere auch - mit der Besonderheit, weil es ein Fernabsatzvertrag ist: Wenn man von einem Händler kauft unter bestimmten Umständen innerhalb von zwei Wochen wieder vom Kauf zurückzutreten. Bei den Privaten geht das so nicht, zumindest wenn es nicht vereinbart wurde. Viele setzen Ebay mit mobile.de, autoscout 24 und so weiter gleich. Da muss man also trennen. Ebay ist eine klassische Handelsplattform, auf der Verträge geschlossen werden. Alles was dort bei Ebay steht, wird auch zum Inhalt des Kaufvertrages. Also man sollte sich schon genau durchlesen, wer das Fahrzeug dort anbietet, ob er seine vollständige Adresse genannt hat."

Auch wer im weltweiten Datennetz sucht, sollte die Treffer in Heimatnähe bevorzugen, rät wiederum Ulrich Abel:

"Bei Internetkäufen würde ich grundsätzlich darauf achten, immer heimatnah zu suchen. Je weiter das Fahrzeug weg ist, umso schwieriger wird es, hinterher eventuell Reklamationen geltend zu machen. Die andere Empfehlung: Keine Zugeständnisse machen. Wenn mir etwas abverlangt wird oder selbst diese flapsigen Formulierungen "den nehm' ich", "den kauf ich" oder "der ist gekauft" sollte man vermeiden. Man sollte auch den Ausdruck mitnehmen und alle Dinge, die da angegeben werden, auch am Fahrzeug überprüfen."

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn ein scheinbares Schnäppchen im Ausland angeboten wird. Nicht alle Angebote sind seriös. Etwaige Reklamationen sind im Ausland wesentlich schwieriger durchzusetzen als im Inland.


Dritter Streich.

Externe Satelliten-Empfänger

Vorteil des Satelliten- gegenüber dem Kabelfernsehen:
Man kann unter Hunderten von TV-Sendern auswählen. Neben der Satellitenschüssel auf dem Dach oder dem Balkon brauchen ältere Fernseher dazu noch ein externes Empfangsgerät. Die Stiftung Warentest hat die Leistung von zwölf Satelliten-Empfängern untersucht.
Bei modernen Fernsehern steckt der Satellitenempfänger meist schon im Gehäuse. Somit brauchen in der Regel nur Fernsehzuschauer mit einem älteren TV-Gerät einen separaten Empfänger. Zwölf Sat-Empfangsgeräte wurden von der Stiftung Warentest untersucht. Die gute Nachricht:
Bei der Bild- und Ton-Qualität konnten alle Testmodelle überzeugen - hier gab es ausschließlich gute oder sogar sehr gute Bewertungen.
Große Unterschiede gibt es aber bei der Ausstattung der Empfänger. Warentesterin Kirstin Wethekam.

"Es gibt zum einen recht einfache Geräte, auch Single-Tuner genannt, die sind nur zum Fernsehen geeignet. Die kosten so ab 80 Euro. Für Leute, die mehr Ansprüche haben, etwa einen Doppelempfänger benötigen, da sind die Modelle teurer, da kosten gute Geräte schon mal rund 300 Euro. Hier hat man dann beispielsweise auch die Möglichkeit, einen Sender aufzuzeichnen und gleichzeitig ein anderes Programm anzuschauen."

Einfache Geräte bieten somit kaum Extras. Die Single-Tuner haben beispielsweise keine eingebaute Festplatte als Speichermedium.
Selbstverständlich kann auch eine externe Festplatte an das Empfangsgerät angeschlossen werden - das bedeutet zwar etwas mehr Kabelsalat rund um den Fernseher, doch ist es eine günstige Lösung. So kostet beispielsweise eine externe 500-Gigabyte-Fetsplatte rund 50 Euro.

Neben der eingebauten Festplatte bei den meisten Doppelempfängern treibt auch die HD-Technik den Preis in die Höhe. HD-tauglich sind alle Testmodelle, aber:

"Wenn man Privatsender in HD-Qualität empfangen möchte, braucht man eine HDplus-Karte. Die ist bei einigen Geräten schon für das erste Jahr enthalten und kostet dann anschließend rund 50 Euro im Jahr. Bei den Sat-Empfängern, die keine HDplus-Karte haben, kann über ein CIplus-Modul nachgerüstet werden. Allerdings hatten wir auch zwei Empfänger, bei denen dies gar nicht möglich war."

Je mehr Extras, desto teurer also das Satelliten-Empfangsgerät. Meist geht es um die Vernetzbarkeit der Endgeräte. Kirstin Wethekam von der Stiftung Warentest:

"Zum Beispiel gibt es Geräte, die einen Internetzugang haben. Da kann man dann Portale über das Internet anschauen, beispielsweise Mediatheken nutzen. Oder sich auch über Mediaserver Inhalte anzeigen lassen. Wenn Sie beispielsweise noch über einen Analog-Fernseher fernschauen, dann ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass der Sat-Empfänger einen Scart-Ausgang hat. Vielleicht sogar noch einen zweiten, damit Sie auch einen DVD-Rekorder anschließen können."

Der Käufer sollte vorher überlegen, was er mit dem Gerät machen will. Zum Anschluss einer Heimkinoanlage braucht man beispielsweise entsprechende elektrische oder optische Tonausgänge. Am besten ist es, diese und andere Details vorab im Fachhandel zu klären, damit später alles kompatibel ist.

Zwölf Modelle wurden untersucht. Die Testsieger:

"Bei den Geräten mit Einfach-Empfängern, die für normale Ansprüche genügen, liegt der "Telestar Teledigi 4 HD" vorne. Der kostet um die 120 Euro. Bei den umfangreich ausgestatteten Geräten mit Doppeltuner liegen der "Kathrein UFS925" und der "Technisat Digicorder Isio S" vorne."

Die beiden Spitzenreiter bei den Doppeltunern kosten 465 bzw. 530 Euro. Eine Alternative könnte der Drittplatzierte sein. Der "Blaupunkt S1" erhielt eine ähnlich gute Bewertung, ist mit 325 Euro aber deutlich günstiger.

Das waren Drei Tipps auf einen Streich!

JP

Monatshefte Stiftung Warentest

Ausgaben 2 und 3/ 2013

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

Joachim Petrick

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden