Fehlt Verena Becker- Prozess die Kultur des Ermittlungsdruckes?

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Fehlt Verena Becker- Prozess die rechtstaatliche Kultur des Ermittlungsdruckes?

Ein Teil des Rätsels Lösung, das als Kultur der Verdächteum den neu anberaumten Prozess um die ehemalige RAF- Terroristin, Verena Becker, rankt, mag wohl in der rechtstaatlichen Fiasko Faktor 10 Praxis der Siebziger Jahredes Zwanzigsten Jahrhunderts in Westdeutschland gelegen haben, als eine Väter- Generation, darunter Persönlichkeiten, wie Helmut Schmidt, Siegfried Buback, es durchaus opportun fanden, strafprozesslich, eingedenk der Hindernisse, der Schwierigkeiten NS- Verbrechern individuelle Schuld zuzuweisen, nicht mehr individuelle Schuld im Fall von politisch motiviert organisiertem Verbrechen, wie den organisierten Verbrechen der RAF, der Bewegung 2. Juni 1967 zu suchen, sondern die Söhne- und Töchtergeneration durch Änderung der Strafprozessordnung, mit all deren Folgewirkungen auf den Rechtsstaat, kollektiv, ohne Ansehen der Person, § für §, in kollektiveHaft und Strafe zu nehmen.

Da ist also zu fragen, ob der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, als treibende Kraft für diese Änderungen des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, im Nachherein selber Opfer dieser Änderungen wurde, weil der Ermittlungsdruck, innerhalb der Terrorbewegungen individuelle Schuld zu suchen, gegen Null gesenkt war und bis heute gesenkt bleibt.

Solcher Art Denkmuster, wie damals, wäre doch nicht damit gedient gewesen, die wirklichen Einzel- Täter des Mordes an dem damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner dienstlichen Begleiter zu ermitteln, sondern ihr Ziel konnte nur sein, auf unbestimmte Weise, robust entschieden, alle Mitglieder der RAF, des Bewegung 2. Juni, u. u., , deren sie habhaft wurden, in kollektive Haft und Strafe zu nehmen.

Bevor da überhaupt Klarheit in den neuen Verena Becker Prozess kommen kann, müssten damals vorgenommene Änderungen der Strafprozessordnung des Strafgesetzbuches zurückgenommen werden, damit endlich ein Ermittlungsdruck für das Aufdecken von individueller Schuld, nicht nur für die Ermittelnden Behörden, sondern auch innerhalb der einstigen RAF, Bewegung 2. Juni gesetzlich materielle Grundlage erhält.

Voraussetzung dafür ist wiederum, dass endlich diese heillos Praxis der Weisungsbefugnis des Justizministeriums gegenüber der Generalbundesanwaltschaft auf der einen, und die Weisungsbefugnis des Innenministeriums gegenüber dem Bundeskriminalamt auf der anderen Seite, abgeschafft wird, damit die heilsamen Kräfte der Gewaltenteilung ihre volle Wirkung entfalten können.

JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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