Ottenser Appell gegen Abschiebung von Roma

HH-Ottenser Gespräche In Hamburg sind seit Mai 2015 verteilt Roma Familien in Kirchlichen Wohnungen untergebracht. Kirchen Organisation Fluchtpunkt klärt rechtliche Situation. Was nun?

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Ottenser Appell gegen Abschiebung verfolgter Roma in "un„sichere Herkunftsländer“

Eine Diskussionsveranstaltung der Flüchtlings-Unterstützer_innengruppe Ottensen, V.i.S.d. P.g.: Harald Möller, 22765 Hamburg fand am Mittwoch 2. März 2016 um 19.00 Uhr, in HH-Ottensen statt. Schule Rothestraße, Pauline Kantine, Rothestr. 22, zu den Angriffen auf die verfassungsmäßigen Schutzrechte von Flüchtlingen und die verstärkten Abschiebungen aus Hamburg – unter besonderer Berücksichtigung der Roma vom Balkan.

Mit Vorträgen, Interviews, Gesprächen, Diskussionen, moderiert von dem Journalisten Burkhard Plemper und unter anderem mit:

· Prof. Norman Paech, Rechtswissenschaftler, über die Verfassungswidrigkeit
des Gesetzes über „sichere Herkunftsländer“,

· Dzoni Sichelschmidt, aus dem Kosovo geflohener Roma, der als Bildungsberater in St. Pauli arbeitet, über die Situation hier und auf dem Balkan,

- Cornelia Kerth, Vorsitzende der VVN-BdA, über die besondere Verantwortung der Deutschen, Asylrecht und Genfer Flüchtlingskonvention zu verteidigen,

·Ausstellung von SJD-Die Falken Hamburg

· Kurzbeiträgen von Initiativen: Flüchtlingsrat Hamburg, Romano Jekipe Ano HH,

Recht auf Stadt – Never Mind the Papers, Flugfreiheit, Bunte Mischung.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe
Ottenser Gespräche zu Flucht und Migration:

Die Veranstalter_innen wenden sich gegen das Asylpaket II der Großen Koalition, das Familiennachzug verhindern sowie Abschiebungen und Abweisungen an der Grenze erleichtern soll, u,.a. indem noch mehr Länder als „sicher“ deklariert werden.

Im Fokus stand die politische und rechtliche Situation von Asylsuchenden aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ z.B. vom Balkan, aus Maghreb-Ländern, der Türkei oder sogar aus Afghanistan, und was sie nach einer möglichen Abschiebung in ihren Heimatländern erwartet.

Aktivisten diskutierten mit dem Publikum, inwieweit das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ mit dem Menschenrecht auf Asyl überhaupt vereinbar ist, und zwar besonders am Beispiel der am stärksten diskriminierten ethnischen Minderheit Europas, der Roma.

Wie können wir verhindern, dass Menschen aus solchen Ländern pauschal als „Wirtschaftsflüchtlinge“ diskriminiert werden, die sich angeblich in die „Hängematte“ des deutschen Sozialsystems legen wollen? Was muss geschehen, damit niemand dem Generalverdacht der Kriminalität, des Terrors, oder der sexistischen Gewaltausübung ausgesetzt wird?

Kann man die Nacht-und-Nebel-Abschiebungen erschweren und den Betroffenen auch nach einer Abschiebung noch helfen?

Zu Wort kamen, neben ausgewiesenen Expert_innen, auch Initiativen und Aktive, die seit langem Solidaritätsarbeit leisten, sowie Geflohene, die sich gegen eine Ausweisung zur Wehr setzen.

Die Ottenser Gespräche zu Flucht und Migration sind aus einer Ottenser Initiative hervorgegangen, von der auch die in den Räumen der Christians-Gemeinde betriebene „Schule ohne Grenzen“ ins Leben gerufen wurde.

Zunächst ging es der Inititative darum, Lampedusa-Flüchtlingen, die auf dem Gelände der Christianskirche untergebracht waren, mit Deutschkursen und anderen Formen praktischer Hilfe beizustehen.

Der Gesprächskreis wollte nun mit seiner zweiten öffentlichen Veranstaltung weitere Menschen für die Solidarität mit den bei uns Zuflucht Suchenden gewinnen und sich politisch einmischen für deren gute Zukunft in Hamburg.

Asylpaket II sei verfassungswidrig, meint Professor Norman Peach, Rechtswissenschaftler, von der Linkspartei.

Im Grundgesetz (GG) 1949 verankertes Asylrecht in Westdeutschland hatte Alleinstellungsmerkmal aus den Folgen der Erfahrungen mit und im NS- Regime 1933- 1945

1991- 1993 sogenannter Asylkompromiss, angesichts der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Jugoslawienkrieg Einführung des Absatz A des Artikel 16 GG relativiert Grundrecht auf Asyl in Deutschland

Was heißt das? Was galt vorher, was galt seid dem Zeitpunkt?

Die Drittstaatenregelung.

Mit dem Koalitionsvertrag 2013 der Großen Koalition CDU/CSU/SPD beginnt die Erweiterung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer, neben Ghana, Senegal, Elfenbeinküste, sollen nun Albanien, Montenegro, , Kosovo, Algerien, Marokko, Tunesien?, selbst Afghanistan in Teilen angeblich kampffreier Zonen zu sicheren Herkunftsländern ernannt werden

In 120 Seiten habe ich Verfassungswidrigkeit, des Asylpakets II begründet, Deshalb vermag ich idese Frage nicht in kurzen dürren Sätzen zu beantworten, meinte Norman Peach gegenüber dem Moderator Burkhard Plemper

Gesetzgeber sei nicht nur Bundesregierung, sondern zu allererst der Deutsche Bundestag.

Im gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages zum Asylpaket II fand keine Anhörung unmenschlicher Verfolgung von Opfern statt, Was es gab, war die Anhörung sogenannter Experten, von denen bis auf Karin Doringer keiner Experte war.

Die Rechtskonstruktion sichere, unsichere Herkunftsländer verstösst gegen Geist des Asylrechts im GG.

27 SPD- MdBs stimmen per abweichender Note, neben der Linkspartei gegend as Asylpaket II. Die Grünen enthalten sich.

1992 ist Günter Grass wg. Aysylkompromiss aus der SPD ausgetreten, referiert Norman Peach.

Auslegung des Asylrecht und Rechtspraxis, Frage der Politik, Richter des BVG werden von Parteien berufen

Asylverfahren 2. Kategorie durch Beschleunigung eingeführt

EuGH, die nächste Instanz, hat auf europäischer Ebene Recht auf Asyl erweitert. Es gilt nicht nur staatliche Verfolgung, sondern dazu kulminierende Diskriminierung von anderer Seite als Asylgrund.

Politische Verfolgung ist individuell nachweisen.

Kulmunative Verfolgung, geduldete Diskriminierung durch Staaent, sagt EuGH, darüber sind Daten veröffentlicht durch Amnesty International, Rotes Kreuz, dass das der Fall ist,

Verweigerung des Zugangs zu BIldung, berufsausübung, Arbeitsmarkt, Gesundheits- , Familien- , Jugend- , Altenhilfe, Altersversorgung, kulturelle Teilhabe, Mobilltät, sozialle Standards.

Diese erweiterte Auslegung des Asylrechts durch den EuGH wird zwar von deutschen Gerichten kommentiert zur Kenntnis genommen, in der Praxis aber weiter ignoriert

Das führt dazu, dass deutsche Richter bisher einzelne Verfahrensfälle in erster Instanz nicht von selber dem Bundesverfassungsgericht (BVG) zur Prüfung vorlegen, was sie im Sinne einer Beschleunigung des Verfahrens könnten.

Die sich dahinschleppende Ochsentour besteht dann, dass ein Betroffener zeitraubend durch alle Instanzen geht, oder eine Partei des Bundestages, wie jetzt die Linkspartei dem BVG das Asylpaket II im konkreten Fall eines Betroffenen zur Prüfung vorlegt

Frage, ob Roma, wie viele Bürger in Bundesstaaten der USA, Zentralmacht des Staates nicht anerkennen und sich so eigener Rechte begeben?

Roma betonen ihre Unabhängigkeit gegenüber Nationen, Staaten, in denen sie leben. Aus der Geschichte heraus ist das nachvollziehbar, gibt es Roma, Sinti doch seit 600 Jahren aus unterschiedlichen Regionen Indiens kommend im Europa einer Zeit, da Nation noch kein Begriff war.

Die Frage, ob sich Roma zu den bedrohten Völkern rechnen?, wenn ja, mit welchen internationalen Netzwerken, sonders, ob sie mit der Organisation bedrohter Völker verbunden sind?, blieb, neben der im Raume stehenden Frage nach historisch begründeten Minderheitsschutz für Sint und Roma mit europaweitem Niederlassungsrecht, unbeantwortet.

Angeblich gibt die Art Hamburger Verfassung, anders als die Verfassung des Bundeslandes Schleswig- Holstein einen solchen besonderen Schutz für Sinti und Roma nicht her und wenn, dann nur für Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Seit dem Kosovokrieg 1999 sind 85 % der dort lebenden Roma unter Duldung mandatierten EU- Protektorats vertrieben worden

Warum?, wohl auch deshalb, weil mit Roma, die ein anderes Weltverständnis von sich als Volksgruppe seit Tausend Jahren kultivieren, mit denen in Zeiten ethnischer, nationaler Erhebungen, kein Staat zu machen war und ist, sie Nationalisten, anderen Ethnien als bindungslos unsichere Kantonisten gelten, wie einst vor Gründung des Staates Israel die Juden.

Im Jugoslawienkrieg sind Roma zwischen Fronten geraten, wurden von allen Kriegsparteien als Kanonenfutter an vorderster Front unter Androhung unmittelbarer Gewalt befohlen, erläutert Dzoni Sichelschmidt.

Roma gelten gleichzeitig auf unterschiedlich ethnischer Seite im Westbalkan seit 1999 als Kollaborateure mit der jeweiligen gegnerischen Seite

Entschädigung für Roma Zwangsarbeit durch den Deutschen Entschädigungsfond 1997 Fehlanzeige?

Selbst der Entschädigungsfond der deutschen Gesellschaft, Wirtschaft 1997, nach langem Hinhalten durchgesetzt von Otto Graf Lambsdorff angesichts drohender Sammelklagen in New York gegen Deutschland, schüttet für Roma nicht einmal symbolische Entschädigungsbeträge aus

Historie: Anna Wittenberg ist 2015 mit 92 Jahren gestorben, sie war Überlebende des Holocaust und Zeitzeugin aus Hamburg- Altona, die bis zu ihrem Tod in Schulen ging.
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Cornelia Kerth, Vorsitzende der VVN-BdA, über die besondere Verantwortung der Deutschen, Asylrecht und Genfer Flüchtlingskonvention zu verteidigen, referiert die jüngere tragische Geschichte der Roma. Paralelle zur Gegnwart.

Am 6.4.1941 erfolgt der Überfall Jugoslawiens durch die Deutsche Wehrmacht, Jugoslawien wird aufgeteilt in das Utascha Regime Kroatien, und das deutschbesetzte Serbien.

Kroatien wird 10 Tage darauf am 16.4.1941 gegründet , Ende Mai 1941 werden die Nürnberger NS- Rassegesetze von 1935 in Jugoslawien eingeführt, Juden, Sinti, Roma werden amtlich registriert.

Darin mag u. a. der tiefe Grund liegen, warum Roma aus dem Westbalkan sich bis heute auf dem Hintergrund ihrer furchtbaren Erfahrung mit Registrierung als Person und ethnische Gruppe nur sehr hinhaltend von staatlicher Seite, welcher auch immer, registrieren lassen wollen.

Der Partisanenkrieg unterschiedlichster Gruppen, voran die Brigaden Marschall Titos, in Jugoslawien beginnt. Die Deutsche Wehrmacht exekutiert bei Tod eines deutschen Soldaten, Staatsangehörigen, 100 beliebig von der Straße weg ausgewählte Geiseln.

Nicht zufällig sind es mehr und mehr registrierte Roma, die von jugoslawischer Seite selektiert, als Geiseln bestimmt, von der Deutschen Wehrmacht, SS- Verbänden erschossen werden

Am 30.9.1941 werden von der Deutschen Wehrmacht auf diese Weise 30 000 Geiseln, unter ihnen Tausende Roma, in Großlagern zusammengefasst und erschossen.

Weil nun Geiseln zur Erschießung fehlen, telegrafiert eine Stelle der Deutsche Wehrmacht in Serbien ratlos ins Hauptquartier Zossen bei Berlin und fragt an, was zu tun ist, weil 3 300 Geiseln im Verhältnis 1 zu 100 noch zu erschießen seien?

Südlich Zagrebs werden in Kroatien 1941 erste Konzentrationslager (KZs) errichtet

An die 30 000 Roma werden durch einen Fluss getrieben und am Ufer mit Beilen, Äxten, Messern, Mistgabeln wie Vieh durch "gedungene" Mörder ermordet

Ab 1943 werden an die 50 000 Roma zur Zwangsarbeit ins KZ Mauthausen, Sachsenhausen nahe Berlin deportiert.

Im KZ Mauthausen werden nur 15 Roma überleben

Mit Beginn des Kosovokrieges der NATO unter deutscher Beteligung ohne UNO- Mandat am 24.Mai 1999 werden viele Roma, wie andere Bürger aus der Region zu Kriegsflüchtlingen und als solche in Deutschland registriert und ohne ordentliches Aylverfahren aufgenommen

Bis 1962 galt in Westdeutschland noch ein NS- Gesetz, dass Sinti und Roma Kindern den Zugang zu Schulen verweigert, bzw. von der Schulpflicht entbindet, wie es verräterisch harmlosend im Bürokratendeutsch lautet.

2010 wurde für einige Westbalkanländer die Visumspflicht abgeschafft

Der Hamburger Senat hat im Fall der Lampedusa Flüchtlinge 2013 exemplarisch ein Gruppenbleiberecht abgelehnt

Roma, die seit 1992 als Kriegsflüchtlinge aus Jugoslawien kamen, gemäß Genfer Flüchtlingskonvention 1923, Haager Landkriegsordnung 1907, ohne persönliches Asylverfahren unbürokratisch in Deutschland aufgenommen wurden, gelten spätestens mit dem Asylpaket II, mit Albanien, Kosovo, Montenegro als sicheren Herkunftsländern, als reine Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge, die jederzeit, ohne Anhörung, ausgewiesen werden können, auch wenn sie, wie geschehen, bereits 27 Jahre in Deutschland leben, deren Kinder hier geboren und aufgewachsen sind.

Reaktion des Publikums:

Frage nach Haltung der Kirche im Fall des Michealis Kirchen Asyls für Roma Familien in Kirchenwohungen, die Ende April 2016 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Hamburger Bischöfin Ferth hatte in einer Vereinbarung mit dem Hamburger Senat sichern können, dass betroffene Roma Familien, trotz angekündigter Abschiebung, mit Ausweispapieren, Taschengeld versehen wurden, um sich in Hamburg mit amtlicher Billigung außerhalb des Kirchenasyls, das es in Verständnis der Bischöfin angeblich juristisch nicht ist, frei bewegen zu können.

Bischofskonferenz der Evangelischen Nord- Kirche hat sich gegen sichere Herkunftsländer überhaupt und sonders im Asylpaket II ausgesprochen.

Nordkirche hat seit Mai 2015 über die Stadt Hamburg verteilt fünf Roma Familein in Kirchlichen Wohnungen untergebracht. Kirchen Organisation Fluchtpunkt soll rechtliche Situation klären

Kriegsversehrtheit, Behinderung, Krankheit gilt, gemäß Asylpaket II, nicht mehr als Hinderungsgrund für Abschiebung.

Ihr müsst uns helfen rief ein betroffener Roma stellvertretend für viele, wir werden hier immer weniger.

Ziviler Ungehorsam tut, angesichts akuter Bedrohung, Not, mit Appellen allein sei hier nichts getan?, forderte Franz, einer der Aktivisten/innen.

Was das konkret bedeutet, konnte in der Veranstaltung nicht geklärt werden

130 Teilnehmer/innen besuchten die Veranstaltung, Das Spendenaufkommen ergab € 304.16

Die Aktivistin Ina- Marie Schweigert verlas den Ottenser Appell an den Hamburger Senat und gab diesen den Anwesenden zur Abstimmung:

Ottenser Appell

Wir Altonaer Bürger/innen sind erschüttert, dass demokratisch gewählte deutsche Bundes-Parlamente, Bundestag und Bundesrat, mit großer Mehrheit Gesetzen zustimmen, die ein weiteres Mal das Asylrecht einschränken – ja, für viele Menschen außer Kraft setzen.

Wir protestieren dagegen, dass Menschen aus bestimmten Ländern, den sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, von dem universellen Menschenrecht auf Asyl ausgeschlossen werden. Jeder Antrag muss einzeln und unvoreingenommen geprüft werden.

Wir fordern insbesondere, auch die in vielen Ländern Südost-Europas staatlicherseits geduldete Diskriminierung und Verfolgung von Roma als Asylgrund anzuerkennen.

Wir fordern den Hamburger Senat auf, die Abschiebungen von Roma aus Hamburg mit sofortiger Wirkung zu beenden und ihnen einen sicheren Status sowie eine gesellschaftliche Teilhabe in Hamburg zu gewähren.

Mit 130 Personen einstimmig beschlossen auf der Veranstaltung in der Reihe „Ottenser Gespräche zu Flucht und Migration“ an 2. März 2016 in der Rotheschule in Hamburg

http://www.die-linke-hamburg.de/uploads/media/Flyer_2_Maerz_2016.pdf
Abschiebung verfolgter Roma
in un„sichere Herkunftsländer“?
Eine Diskussionsveranstaltung der Flüchtlings-Unterstützer_innengruppe Ottensen
am Mittwoch 2. März 2016 um 19.00 Uhr, in HH-Ottensen,

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Joachim Petrick

Aktuelles: Meine sichere Route- Refugee-Airlift - Petition "Luftbrücke für Flüchtlinge in Not" an die MdBs des Bundestages erhofft Debatte

Joachim Petrick

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