Vom Bedingungslosen zum Bedingten Grundeinkommen (BGE) ?
Könnte aus dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) ein Bedingtes Grundeinkommen (BGE) werden?
Könnten die Grundzüge eines Bedingten Grundeinkommen (BGE) folgendermaßen definiert sein?:
Das Bedingte Grundeinkommen (BGE) könnte in bestimmten privaten, wie gesellschaftlichen Lagen generations- und personenbezogen bedingt ausbezahlt und lebenslang fortbezahlt werden, wenn Gründe für einen Lastenausgleich vorliegen, die im Vorwege gesellschaftlicher Debatten und durch den Deutschen Bundestag für bestimmte Personengruppen definiert und legimiert festgestellt wurden. Genug historische, wie ökonomische Anlässe für Lastenausgleich bestehen ja ohne Ende, wenn man sie nur sehen und anerkennen will!, oder? Anwartschaften auf Lastenausgleich könnten. Kunjunktur wachstumsbeschleunigend, der Reihe nach generationsbezogen, z. B. die 68er, hüben und drüben, die Vor- und Wendegeschädigten, gescädigter untergehender, abgewickelter Branchen wie Kohle, Stahl, Automobile u. u. in Deutschland, Europa nach 1989/90 und davor geltend machen, denen die persönlichen Lebensentwürfe, die berufliche Sozialisation, Vermögensbildung belegbar durch gesamtgesellschaftliche Verhältnisse in der Zeit vermasselt wurden
JP
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.