Warum gehen Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Verbände stiften?, wenn ja, zu welchem Zweck?
Parteinahe Stiftungen, wenn ja, was sind das?, wozu sind die da?, sind das wirklich Stiftungen nach bürgerlichen Recht, sind das Öffentlich- Rechtliche Körperschaften, mit der Verpflichtung jährlicher Rechenschaftslegungen ihres Wirkens und Schaffens?, oder sind das, schlichtweg und ergreifend, nicht einmal gemeinnützige Vereine, die auf Bundes- und Landesebene als gemeiner Verein mit einem Geschäftszweck registriert, noch einer Rechnungs- und Rechenschaftslegung unterworfen sind?
Kommen wir zur Sache der „Stiftungs- Schätzchen“.
Parteienstiftungen, sind politische Stiftungen, die als Institutionen privaten Rechts politischen Parteien in Deutschland zum Zweck der politischen Bildung nahestehen.
Parteistiftungen werden aus bilanz- und steuerrechtlichen Gründen von den ihnen nahestehenden politischen Parteien getrennt gegründet, organisiert und verwaltet.
Jede, der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien arbeitet mit ihrer parteinahen Stiftung zusammen, damit diese auf Bundes- , Landesebene, sowie im In- und Ausland, ihre politischen Grundsätze vertretend, diese aktiv kommunizieren kann.
Dass eine Stiftung die politischen Grundsätze ihrer Partei vertritt, bedeutet dabei vor allem, dass jede dieser Stiftungen nicht nur für die politischen Grundsätze und Ansichten ihrer Partei, öffentlich präsent, durch eigene Veranstaltungs- und Schriftreihen Position bezieht, sondern direkt und indirekt potentielle Sponsoren, Spender bewirbt.
Finanziert werden diese Stiftungen, man höre und staune, durch Mittel des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie durch Spenden.
Da mit Beginn der schwarzgelbe Bundesregierung im Herbst 2009 das Bundesministerium der Verteidigung, sprich die Bundeswehr, insbesondere bei Auslandseinsätzen, erklärtermaßen in einem dichten Netz mit dem Bundesministerium für Entwicklung und „Non Goverment Organizations“ (NGOs) kooperiert, steht die Frage im Raum, ob nun auch parteinahe Stiftungen in Einsatzgebieten der Bundeswehr, projektbezogen, antragslos oder auf Antrag, Mittel aus dem Bundesverteidigungshaushalt zugewiesen bekommen?
Die Bundesmittel werden aus dem Steueraufkommen des Bundes finanziert, den Parteinahen Stiftungen für deren Zwecke überwiesen.
Diese Bundesmittel für Parteistiftungen auf Bundes- und Landesebene belaufen sich, seit Jahrzehnten, mit stark steigender Tendenz, inzwischen auf zweistellige Millionenbeträge jährlich.
Die Zuwendungen des Bundes an die Politischen Stiftungen der Parteien in Bundestag und Landtagen stiegen allein im Zeitraum der Jahre 2000- 2010 von 295 Mio. Euro um 42,5% auf, sage und schreibe, 421 Millionen Euro im In- und Ausland.
Damit erreichen Zuwendungen des Bundes für Parteinahe Stiftungen, wie von unsichtbarer Hand, eine vergleichbare Größenordnung staatlicher Zuwendungen, die, aufgrund von umstrittenen Rechtstiteln aus den Jahren 1803, 1848, 1919, 1948, 1989/1990, von gegenwärtig ca. 465 Millionen Euro/jährlich, ebenfalls mit ansteigender Tendenz, an die christlichen Amtskirchen Deutschlands, im In- und Ausland, zugewiesen werden .
Als offiziell, vom Bund und den Ländern geforderte und geförderte Aufgaben parteinaher Stiftungen, gelten vor allem die politische Bildung der Bevölkerung, in Bund, Land, Stadt, Kommunen, sowie die Begabtenförderung und die Entwicklungszusammenarbeit mit Bundes- und Landesministerien im In- und Ausland.
Der Rechtsform nach sind parteinahe Stiftungen in der Regel keine Stiftungen im eigentlichen Sinne des Bürgerlichen Rechts, außer der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
möglicherweise der Heinrich- Böll- Stiftung (Status unklar) von Bündnis90/DIE GRÜNEN, sondern eingetragene Vereine, die – anders als Stiftungen – keiner staatlichen Aufsicht, Rechnungslegungs- noch öffentlichen Rechenschaftslegungspflicht ihres Wirkens und Schaffens im In- und Ausland unterworfen sind.
Auch Gewerkschaften, Verbände, Kirchen halten sich eigene Stiftungen, die im eigentlichen Sinne, mangels jährlicher Rechnungs- und Rechenschaftslegung ihres Schaffens und Wirkens, keine sind
Die Hans-Böckler-Stiftung, steht dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nahe und befasst sich regelmäßig mit Studien zu Arbeitsbedingungen, Lohnentwicklungen, Arbeitnehmer- Mitbestimmung in Unternehmen, staatlichen Einrichtungen in Deutschland, die sie der Öffentlichkeit präsentiert
Die „Neue Initiative Soziale Marktwirtschaft“(NISM) gilt gemeinhin mit ihren Botschaftern, darunter Professor Arnulf Baring, Klaus von Dohnanyi, Kurt Biedenkopf, Margot Käßmann, als Industrie- und Arbeitgeberverband nahe Organisation.
Bisher hatte sicher so mancher, wie ich, gedacht, Parteinahe Stiftungen finanzieren sich zum Einen vorwiegend aus dem Beitragsaufkommen ihrer Mitglieder und zum Anderen aus Mitteln des Parteifinanzierungsgesetzes, samt Wahlkampfkostenersatzpauschalen in Bund und Ländern, während der übrige, organisierte und nicht organisierte, Teil unserer Zivilgesellschaft heillos unterfinanziert unterwegs ist.
Weit gefehlt!
Das wissen inzwischen auch viele andere Länder unserer Einen Welt , in denen Parteinahe deutsche Stiftungen kostenaufwendige Dependancen, mit beachtlichem finanziellen Mitteln ausgestattet, betreiben, die vor Ort auch schon einmal bereit sind, innenpolitisch im Sinne von bestimmten Regimen, darunter für das General Pinochet Militär Junta Regime in Chile, von 1973- 1989, zustimmende Präsenz zu zeigen, wie u. a. die CSU parteinahe Hans- Seidel Stiftung.
Das all diese Partei-, Gewerkschafts- , Verbands- , Kirchennahen Stiftungen aus Deutschland im In- und Ausland nicht nur helle Freude auslösen, war u. a. seit dem Jahre 2010/2011während der Arabellion, dem Arabischen Frühling in Kairo und aktuell in St. Petersburg, Moskau mit einigen medialem Schrecken besichtigen, als angemeldet hier, unangemeldet da, ganze Heerschaaren von Beamten aus unterschiedlichen Ministerien Einsicht in deren Bücher verlangten und zukünftige Rechnungs- und Rechenschaftsberichte ihres Wirkens und Schaffens forderten.
In Deutschland ist so etwas bis dato noch niemals vorgekommen.
Aber was nicht ist, kann ja hinsichtlich öffentlicher Rechnungslegung und Rechenschaftsberichte dieser Stiftungen im Namen von Transparenz im gegenseitig kooperierenden Sinne durchaus noch kommen?
Ein Wunder, wenn nicht Rätsel ist eher, warum diese Länder, trotz ihrer demonstrierten Kontrollansprüche, deutsche Stiftungen weiter in ihrem Geltungsbereich dulden. Werden diese deutschen Stiftungen womöglich im Sinne einer insgeheimen Kooperation mit bundesdeutschen Diensten auf eine Weise selektiv überprüft, wie dies bei uns daheim nicht zulässig wäre?
Wie viele bereits bestehende Parteinahen Stiftungen es gegenwärtig auf Bundes- und Landesebene geben, ist aus folgender grafischen Darstellung zu ersehen:
Parteinahe Stiftungen auf Bundesebene
Verein
Verein
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Stiftung
Verein
Verein
Verein
Den Bemühungen der Partei Die Republikaner, eine Franz-Schönhuber-Stiftung als privatrechtliche Stiftung zu errichten, war kein Erfolg beschieden.[2]Stiftungsaufsicht und Gerichte begründeten die Ablehnung der Genehmigung damit, die geplante Stiftung gefährde das Gemeinwohl.
Parteinahe Stiftungen auf Landesebene
Institution
Partei
Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen
Thüringer Forum für Bildung und Wissenschaft e.V.
Jenny-Marx-Gesellschaft für politische Bildung Rheinland-Pfalz e.V.
Bildungswerk für Heimat und nationale Identität
Siehe:
https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/das-monetaere-kreuz-mit-christlichen-kirchen
Joachim Petrick
13.03.2013 | 02:31 15
Das monetäre Kreuz mit christlichen Kirchen
Staatskirchenknete Allein für Personalkosten, Finanzierung von Bischofssitzen und Salären hat der Staat seit 1949 an beide christlichen Volkskirchen 14, 83 Milliarden Euro überwiesen.
Sind unsere christlichen Kirchen käuflich?
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.