Krankmeldungen haben drastisch zugenommen

Gesundheit In Deutschland melden sich Immer mehr Arbeitnehmer krank. Die Regierung teilt mit, dass sich der Krankenstand gegenüber vor zehn Jahren um sechzig Prozent erhöht hat.

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Vermutlich liegt dies an den gestiegenen Anforderungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl von Tagen durch Krankschreibungen bei deutschen Unternehmen und Behörden deutlich angestiegen. Zwischen 2008 und 2016 hat die Zunahme auf rund 560 Millionen Arbeitnehmer mehr als sechzig Prozent betragen. Dies teilte die Regierung auf Anfrage mit.

Der Schaden durch Krankschreibungen beträgt über 75 Milliarden

Der volkswirtschaftliche Schaden, hat nach Angaben von der Bundesregierung im Jahr 2018 rund fünfundsiebzig Milliarden Euro betragen, wobei hier die Preisentwicklung nicht berücksichtigt ist. Die Inflation ergibt gemäß dem Gesundheitsministerium in den letzten zwanzig Jahren einen Schadenszuwachs von über dreißig Prozent.

Viel mehr und ältere Arbeitnehmer

Ein Anstieg bis 2015 haben auch die Krankenkassen verzeichnet; dieser hat sich in den darauffolgenden Jahren allerdings nicht mehr fortgesetzt. Die Ursachen liegen sowohl am Anstieg von verschiedenen positiven Trends, aber auch an diversen Fehlentwicklungen. Durch die Zunahme der Erwerbstätigkeit seit 2008 sind auch die Krankschreibungen stark gewachsen. Zudem hat die Zahl von älteren Arbeitnehmern überdurchschnittlich zugenommen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel im Durchschnitt mehr als doppelt so lange als bei den jüngeren Arbeitnehmern.

Zunahme durch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Allerdings zeigen die Daten auch, dass der Druck und die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz erheblich zugenommen haben. Wie aus der Antwort der Regierung hervorgeht, sind diese Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2008 um hundertfünfundzwanzig Prozent in die Höhe geschossen. Die Arbeitnehmer werden zunehmend häufiger aufgrund von Überlastung und als Folge davon wegen Erschöpfung krankgeschrieben. Gemäß dem Bundesgesundheitsministerium sind die Zahlen zwischen dem Jahr 2012 und dem Jahr 2016 sind die Zahlen der stressbedingten Fehltage von zwanzig auf mehr als dreißig Millionen gestiegen.

Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall

Die klassische Erkältungszeit beginnt im Regelfall, wenn sich der Herbst über Deutschland ausbreitet. Nicht selten sind Firmen und Unternehmen in dieser Zeit chronisch unterbesetzt. Hat es erst einen Kollegen erwischt, bricht die Grippe beinahe wie ein Lauffeuer unter allen anderen Mitarbeitern nach und nach ebenfalls aus. Während sich die Angestellten zu Hause auskurieren, bedeutet das für den Arbeitgeber nicht nur fehlende Arbeitskraft, sondern auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Denn erst nach sechs Wochen bekommen kranke Mitarbeiter das Krankengeld von der Krankenkasse. So ist es im Gesetz für alle, die wenigstens vier Wochen in einem Unternehmen angestellt sind, verankert. Problematisch ist das allerdings, wenn Arbeitgeber einen begründeten Verdacht haben, dass der Mitarbeiter nicht wirklich krank ist, sondern die Grippe oder den Infekt vortäuscht.

Die Arbeitsstelle – das Salz des Lebens

Für die meisten Arbeitnehmer ist der Job, das was sie ausmacht, das Salz des Lebens und ein wichtiger Bestandteil. Wer krank wird, hat daher schon oft ein schlechtes Gewissen, die Kollegen mit der Arbeit allein zu lassen und den Chef schlimmstenfalls zu enttäuschen. Immerhin ist der Arbeitsmarkt um eine gute Stelle hart umkämpft. Das, was erreicht wurde, möchten Arbeitnehmer normalerweise nicht eintauschen. Und dennoch gibt es unter den Mitarbeitern das eine oder andere schwarze Schaf, das diese Denkweise zu seinen Gunsten nutzt. Frei nach dem Motto „Solange die anderen arbeiten, mache ich mir eine gute Zeit“. Das ist nicht nur ein Grund für eine fristlose Kündigung, sondern sorgt ebenso dafür, dass Kollegen, die tatsächlich öfter mal ein, zwei Tage krank sind, eventuell misstraut wird.

Wirklich krank oder nur vorgetäuscht

Ein Schwerpunkt im Bereich Wirtschaft ist dabei die vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, die zu einem Lohnfortzahlungsbetrug werden kann. Eine Detektei übernimmt dabei die Prüfung von Verdachtsmomenten, denn die Lohnfortzahlung im vorgetäuschten Krankheitsfalls ist kein Kavaliersdelikt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Mitarbeiter bei steigenden Temperaturen lieber den Nachmittag am Mainufer vertreiben oder auf der Dippemess einem lukrativeren Nebenjob nachgehen.

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Für Angestellte, die wirklich krank sind, ist es wichtig zu wissen, wann der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht:

  • wenn der Arbeitnehmer länger als vier Wochen im Unternehmen angestellt ist,
  • wenn die Arbeitsunfähigkeit wahrheitsgemäß festgestellt wurde,
  • wenn die Krankheit unverschuldet ist und
  • wenn die Krankheit während der Arbeitszeit besteht.

Gleichzeitig sind in diesem Zusammenhang drei Begriffe zu klären und zu definieren.

1. Arbeitsunfähigkeit

Dieser Begriff meint einen Mitarbeiter, der seine regulären Aufgaben vor Ort im Unternehmen nicht sorgfältig oder zuverlässig ausführen kann. Das gilt sowohl für Büro-Jobs als auch für Industrieberufe. Zudem heißt „arbeitsunfähig“, dass sich die Krankheit durch den Job verschlimmern könnte und daher auf keinen Fall ausgeübt werden darf. Oft kommt es auf die Arbeitsstelle im Speziellen an. Wer im Service tätig ist, kann schlecht mit einem verstauchten Fuß arbeiten. Im Büro kann dieser allerdings hochgelegt werden.

2. Unverschuldet

Im Grunde genommen bedeutet das, dass die Krankheit nicht absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, um beispielsweise krankgeschrieben zu werden. Selbst verschuldete Umstände, die beispielsweise durch einen Unfall (Fahren unter Alkoholeinfluss) oder Kater-Migräne nach Alkoholeskapaden am Wochenende, hervorgerufen werden, sind keine „unverschuldeten“ Krankheiten.

3. Arbeitszeit

Die Krankheit wird „anerkannt“, wenn sie zum Zeitpunkt der normalen Arbeitszeit auftritt oder besteht. Grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit gehören beispielsweise Feierabend, Wochenende und Feiertage. Wer allerdings an einem dieser Tage erkrankt und die Krankheit in die Arbeitswoche „mitschleppt“, der ist ebenfalls berechtigt, sich krank zu melden.

Was passiert, wenn Arbeiternehmer noch keine vier Wochen im Unternehmen sind?

Per Definition ist die Entgeltfortzahlung oder die Lohnfortzahlung die Weiterzahlung des Gehalts bei Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall. So ist es vom Gesetz festgeschrieben. Problematisch kann das beispielsweise aber für Neulinge in einer Firma sein, die schon im ersten Monat erkranken. Denn eigentlich zahlt der Arbeitgeber erst nach einer mindestens vierwöchigen Beschäftigung im Unternehmen. Angestellte, die kurz nach Arbeitsantritt krank werden, bekommen daher statt vom Arbeitgeber, eine Lohnfortzahlung von der Krankenkasse. Der neue Chef ist in den ersten vier Wochen (28 Tage) von dieser Pflicht entbunden. Besteht die Krankheit länger als 28 Tage, übernimmt der Arbeitgeber im Anschluss für bis zu sechs Wochen.

Hinweis: Die Melde- und Nachweispflicht ist stets wichtig. Egal, ob Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Unternehmen sind oder erst zwei Wochen in der Firma arbeiten. Heutzutage liegen entweder ein Anruf beim Chef oder in der Personalabteilung als auch eine E-Mail im Bereich des Möglichen. Wichtig ist, dass Mitarbeiter spätestens am dritten Tag der Erkrankung eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ vom Arzt als Nachweis beim Unternehmen vorlegen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Juliane von Hopfgarten

Meine Themenbereiche umfassen internationale Politik, Wirtschaft sowie Frauenrechte. Unten ein Link zu meinen Beiträgen auf EditionF.

Juliane von Hopfgarten

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