Finanztransaktionssteuer auf dem Weg

EU Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer vorgelegt. Elf Staaten wollen sich beteiligen. Ein Ausweichen in andere Länder ist zu verhindern.

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Die geplante Finanztransaktionssteuer nimmt konkrete Formen an. Nachdem sich im Herbst 2012 elf Mitgliedstaaten der EU im Wege einer „Verstärkten Zusammenarbeit“ grundsätzlich für eine solche Steuer ausgesprochen haben, hat die EU-Kommission inzwischen einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie unterbreitet. Demnach soll der Steuersatz bei Aktien und Anleihen 0,1% betragen. Bei Derivatkontrakten wären es 0,01%. Insgesamt werden Einnahmen in Höhe von 30 bis 35 Mrd. Euro jährlich erwartet.

Gleichzeitig ist eine Finanztransaktionssteuer geeignet, spekulative Kapitalbewegungen rund um den Globus einzudämmen. Hierzu zählen zum Beispiel Arbitrage-Geschäfte: Minimale Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede an den verschiedenen internationalen Börsenplätzen können gigantische Kapitalströme auslösen. Und neue technische Möglichkeiten wie der „Hochfrequenzhandel“ haben den globalen Kapitalverkehr zusätzlich beschleunigt. Da sich die Preis-, Kurs- oder Zinsdifferenzen oft sehr deutlich unter dem Promille-Bereich bewegen, würde bereits ein geringer Steuersatz diese Geschäfte weitgehend reduzieren.

Die geplante Finanztransaktionssteuer stellt nur einen ersten Schritt dar. Denn die neue Steuer gilt nicht auf globaler Ebene, ja sie findet nicht einmal innerhalb der gesamten EU Anwendung. Insofern muss zunächst sichergestellt werden, dass es nicht zu Ausweichreaktionen kommt und der Handel auf andere Börsenplätze wie London zum Beispiel verlagert wird. Hierzu schlägt die Kommission das „Ansässigkeitsprinzip“ vor. Finanzinstitute sowie Privatpersonen, die ihren Sitz bzw. Wohnort in einem der elf beteiligten Staaten haben, sind auf jeden Fall steuerpflichtig – unabhängig davon, an welcher Börse die Transaktion ausgeführt wird. Und um weitere Umgehungen zu vermeiden, wird zusätzlich das „Ausgabeprinzip“ vorgeschlagen. Demnach fällt die Finanztransaktionssteuer an, wenn Finanzinstrumente in einem der elf besagten EU-Staaten emittiert worden sind. Außerdem sind weitere Maßnahmen gegen mögliche Ausweichreaktionen vorgesehen.

Die mögliche Steuervermeidung stellt das zentrale Problem dar. Denn wenn es den Finanzakteuren tatsächlich gelingen sollte, die Steuer zu umgehen, dann dürfte die Finanztransaktionssteuer alsbald wieder abgeschafft werden. Die Kritiker könnten darauf verweisen, dass eine solche Steuer eben doch nur bei weltweiter Einführung sinnvoll sei. Eine Steuer, die nur von einigen Staaten erhoben würde, wäre damit wohl endgültig diskreditiert. Und eine globale Finanztransaktionssteuer ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht.

Meines Erachtens stellt die Kombination aus Ansässigkeitsprinzip und Ausgabeprinzip einen praktikablen Ansatz dar, um eine Umgehung der Steuer zu verhindern. Zwar wäre es noch effektiver, wenn die Steuerpflicht bei Privatpersonen nicht an den Wohnort, sondern an die Staatsangehörigkeit anknüpfen würde. Doch dafür wird sicherlich keine politische Mehrheit zu erzielen sein.

Alle EU-Staaten haben die Möglichkeit, sich an den weiteren Beratungen zu beteiligen. Stimmberechtigt sind am Ende freilich nur die elf Mitgliedstaaten, welche die geplante Steuer erheben wollen. In Deutschland könnte sich die Einführung einer Finanztransaktionssteuer schwierig gestalten. Denn die FDP hat sich bereits kritisch gegenüber dem EU-Vorschlag geäußert.

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