Anspruch auf ausreichend bezahlbaren Wohnraum

Boom: Arbeit + Wohnraum Anspruch auf ausreichenden bezahlbaren Wohnraum.

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Die wichtigste Aufgabe des Marktes ist ja dafür zu sorgen, dass die Produktionsfaktoren, wie Arbeit, Boden und Kapital optimal in Bezug auf Ort, Zeit, Menge usw. eingesetzt werden, damit der bestmögliche Gesamtertrag zum bestmöglichen Preis erzielt wird.

Da der Markt aber nicht von sich aus Mindeststandards, wie ein Mindesteinkommen, Arbeitssicherheit, keine zu langen Arbeitszeiten, damit genug Zeit für andere Pflichten wie Familie oder demokratische Partizipation, inklusive der nötigen politischen Bildung, bleibt, aber eben auch bezahlbarer Wohnraum garantiert bzw. durchsetzt, muss dies politisch demokratisch legitimiert erfolgen.

Der Markt braucht also einen politischen Rahmen, der den Regierenden die nötige Handlungsfreiheit lässt um solche Mindeststandards bzw. Mindestvorgaben zu bestimmen und auch durchzusetzen.

Aufgabe des aktiven und passiven Wahlberechtigten, also fast jeden Bürgers, ist es dann zunächst sicherzustellen, dass eine Partei am Wahltag auf dem Wahlzettel steht, welche den eigenen Vorstellungen für ein Gesamtpaket solcher Mindestvorgaben für den Markt auch nahe genug kommt. Zur Not muss man eben mit anderen zusammen eine neue Partei gründen. Und dann diese Partei auch zu wählen.

Dazu eignen sich auch Demonstrationen. Bürger fordern und klagen, falls legitim.
Politik muss gestalten. Beziehungsweise bei einem subsidiären System wie dem unserem in Deutschland, muss die lokale Politik dann im Rahmen ihres lokalen Handlungsspielraums gestalten und bei Aufgaben, welche innerhalb dieses Handlungsspielraums nicht gelöst werden können von der nächst höheren politischen Ebene fordern oder einklagen, bzw. auf der höchsten Ebene dann außenpolitisch fordern bzw. einklagen.

Im Falle des bezahlbaren ausreichenden Wohnraums stellt sich dann erstmal die Frage, ob man bezahlbaren Wohnraum einklagen kann. Und falls ja, ob man dann, falls solch ein Wohnraum lokal aktuell nicht zur Verfügung steht, auch direkt auf Staatskosten, also öffentlich finanziert, bauen darf. :)
Oder ob man zwar einen allgemeinen Anspruch hat, aber tatsächlich dann warten muss, bis die politisch verantwortlichen diesen Wohnraum zügig schaffen oder eben auch nicht.

Dieser zweite Fall wird wohl die aktuelle Realität in Ballungsgebieten beschreiben. Wobei die Einklagbarkeit wohl schon an sich strittig sein dürfte.

Also ist die Politik gefragt.

Die entscheidenden Fragen sind dann:

  • Wer soll ein Wohnrecht, mit welcher Wohnqualität, an einem bestimmten Ort, innerhalb eines Stadtbezirks, einer Stadt oder zumindest einer Metropolregion haben.
  • Wer soll dafür bezahlen bzw. Platz machen.

Wenn man die Beantwortung dieser Fragen allein dem Markt überlassen würde, würden an jedem Ort, in jeder Stadt usw. nur noch die Menschen leben, welche zur Befriedigung der Nachfrage für Arbeit dort nötig oder zumindest von Nutzen wären. Und solche die es sich leisten könnten.
Die Wohnqualität könnte bis zu dem Punkt absinken, an welchem die Arbeitskräfte gerade noch leistungsfähig genug sind. Genug freie Wohnflächen um bei Trennung, Gehaltsänderung, Heirat usw. umziehen zu können wären so nicht garantiert. Wohl eher das Gegenteil, da Knappheit die Einnahmen aus Wohnraum in die Höhe treibt.

Also sollte die Notwendigkeit für demokratisch legitimierte Mindeststandards und -vorgaben wohl leicht vermittelbar sein, und entsprechende politische Mehrheiten realisierbar sein.

Dann geht es nun um die Bestimmung dieser Mindestvorgaben für den Markt. Zum Beispiel mindestens 1 % Leerstand, oder welcher Wert da angemessen ist, um problemloser umziehen zu können. Eventuell ein Mindestprozentsatz des gesamten Wohnraums für Menschen die in einer Stadt geboren sind … Und natürlich ausreichend bezahlbarer Wohnraum pro Person ganz allgemein.

Und um die Frage wer dafür bezahlen soll. Also grob gesagt, falls sich weitere Firmen ansiedeln möchten, welche auf das Hinzuziehen weiterer Menschen in eine Stadt angewiesen sind oder jemand aus sonstigen Gründen hinzuziehen möchte, wer bezahlt dann den weiteren nun nötigen Wohnraum, vor allem wenn sich dadurch die Neubautenquote nach oben bewegt und der Wohnraumpreis im Durchschnitt steigt.
Diejenigen die bereits in dieser Stadt wohnen, diejenigen die neu hinzuziehen möchten oder gleich das ganze Land?

Im dritten Fall gilt es aber auch noch zu bedenken, dass bei einem überregionalen Umzug auch immer eine Wohnung frei wird und höhere Umzugskosten entstehen. Eine überregionale gemeinsame Finanzierung wäre in solchen Fällen daher, wohl gegenüber den anderen Regionen ungerecht und aus überregionaler Sicht auch bei Finanzierungshilfe relativ gesehen unwirtschaftlich.

Und falls es diejenige (mit) bezahlen sollen, welche aktuell (schon/noch) da sind, stellt sich schon mal die Frage, ob diese sich das überhaupt leisten können. Und falls nicht bekommen dann genügende einen Wegzug bezahlt? Und was ist wenn viele später, nach der Boomphase, wieder wegziehen?
Bleiben dann diejenigen die bleiben auf diesen Kosten sitzen?

Brauchen Kommunen daher das RechtNeinzu sagen, ungebremsten (wirtschaftlichen) Zuzug betreffend, zumindest bis die bestehenden demokratisch legitimierten Mindeststandards und Mindestvorgaben für den Markt auch weiterhin gesichert sind und die Frage der Finanzierung geklärt ist.
Die Antwort lautet hier wohlJa, aberbis auf zumutbare humanitäre Hilfsmaßnahmen, wie z. B. die angemessene Aufnahme von Flüchtlingen und generell begrenzt durch einen auf höherer Ebene ebenfalls demokratisch legitimiert vorgegebenen „Nein- Sag- Rahmen“. Zum Beispiel wenn die lokalen Mindeststandards die überregionalen zu weit übersteigen. Dann muss aber immer, solange möglich die Übernahme der Kosten durch die höheren Ebene geregelt sein.

Es handelt sich hier um einen klassischen Konflikt zwischen wirtschaftlichen und individuellen Freiheiten auf der anderen Seite und der Überlebensfähigkeit auf zumindest einem demokratisch legitimierten sozialen Mindestniveau für jeden einzelnen einer lokalen Gemeinschaft auf der anderen Seite.

Zumindest von Parteien, welche das „S“ für Sozial im Namen haben erwarte ich hier eine klare Entscheidung für den für ein (Über-) Leben zumindest auf einem demokratisch legitimierten sozialen Mindestniveau für jeden einzelnen einer lokalen Gemeinschaft.

Abschließend sei an dieser Stelle auch noch auf den Fall eingegangen, wie man vorgehen sollte, wenn sich eine demokratische (lokale) Gemeinschaft dazu entscheidet seine Mindeststandards und Mindestvorgaben an den Markt zu ändern. Zum Beispiel aus Gemeinwohl- ökonomischen Gesichtspunkten. Das könnte dann eine Reduzierung des Umsatzes/Gewinns oder des Eigentums einiger Marktteilnehmer nach sich ziehen. Diese sollten dann aus moralischen und wohl auch schon aus rechtlichen Gründen entschädigt werden. Die Frage hier wäre dann wohl in welcher Höhe und von wem.
Die beste, frei nach John Rawls, Antwort wäre wohl eine Entschädigung in der Höhe des anteiligen Umsatzes/Gewinns oder Besitzes am Gesamt- „Bruttosozialprodukt“ bzw. Besitzes einer (lokalen) Gemeinschaft, inklusive allem vor Ort vorhandenem Besitzes von „Außenstehenden“. Diese müssen aber natürlich umgekehrt auch gleich behandelt werden wie Einheimische. Und entschädigt wird aus dem Besitz und dem Umsatz/Gewinn aller am Ort ansässigen.
Also im Ergebnis soll zunächst jeder noch den gleichen Anteil am Gesamtvermögen und – umsatzes in privater Hand wie zuvor auch besitzen. Nur alle zusammen entweder mehr oder weniger. Bis die Kräfte des Marktes wieder den, demokratisch legitimiert, Werte- gebunden am besten Geeigneten den größten Verteilungseinfluss zugebilligt haben. Aber ohne Vermachtung natürlich. :)

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

KSLP

Sozial. Sicher. Standhaft. Je nach innen und außen. Und relativ konservativ. :)

KSLP

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