BGE, Recht auf Arbeit, Arbeitspflicht

Von Rechten und Pflichten (Internationales/ Bedingungsloses) Grundeinkommen, das Recht auf Arbeit aber auch die Pflicht zur Arbeit

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Man unterscheidet ja hauptsächlich zwischen den drei Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital. Unter Arbeit fällt eigentlich auch Humankapital. Auch wenn der Name da etwas anderes suggeriert. Aber darum soll es nun nicht gehen.

Aus Sicht der Bürger eines Landes stellt sich dann die Frage welche Güter man durch welche Kombination dieser Produktionsfaktoren herstellt und auf welche Weise.

Da kann man dann zum Beispiel auf eine gelenkte Planwirtschaft setzen, wobei sich alle Produktionsfaktoren quasi in Staatsbesitz befinden, um mal das eine extrem zu benennen. Oder man überlässt alles den individuellen Einzelentscheidung der Bürger, der Staat soll sich also wirtschaftliche komplett raushalten, und setzt darauf, dass dabei am Ende etwas stabiles und zu den Interessen und Werten passendes rauskommt. Um auch das andere Extrem zu benennen. Na ja. Auch wenn Ludwig von Mises (https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_von_Mises) das anders sah. Extreme sind selten ratsam. Und ja, wenn man einmal eingreifen musste, Werte- oder Interessen gebunden, legt das nahe, dass man das nochmal machen muss. Das heißt aber nicht, dass der erste Eingriff unbedingt der Grund dafür war. Wenn ein Arzt einen Tumor entfernt, kann es entweder sein, dass der Patient dann geheilt ist. Und aus diesem Grund keine weiteren Eingriffe bezüglich dieses Tumors mehr nötig sind. Es können aber später auch wieder neue nachwachsen. Oder der Arzt kann einen Fehler gemacht haben, wodurch tatsächlich Folgeeingriffe nötig würden. Je nach Wahrscheinlichkeit, dass eine Operation nicht optimal verlaufen könnte, muss man dann abwägen ob und wie man operiert. Das heißt aber eben nicht das es immer besser ist nichts zu tun. Seit es Narkosen gibt wurde das Operieren ja auch einfacher. Bei staatlichen, gemeinschaftlichen Eingriffen ist es genauso, je mehr man weiß und je mehr Optionen man hat, desto punktueller und sicherer werden die Eingriffe. Und desto eher kann man Eingreifen. Wie bei dem Tumor- Beispiel ist die Alternative des nichts tun selten die bessere Wahl, beziehungsweise führt nicht selten zum Untergang oder zur Katastrophe. Das zeigt aber auch wie wichtig es ist, dahin gehend Wissen aufzubauen. Und nicht nur ideologisch oder zu gierig alle Forschung auf diesem Gebiet mehr oder weniger kategorisch ablehnen oder stark reduzieren. Nur das ist in Deutschland aktuell leider zu sehr der Fall. Aber das ist ein anderes Thema.

Also auch bei Staatseingriffen ist es wie bei allem. Es kommt auf das Interessen- und Wertegebunden passende Maß an.

Folglich stellt sich die Frage wie die Gemeinschaft über den Staat Interessen- und Werte- gebunden passend ausgleichend, wirtschaftlicher oder finanzieller Art, priorisierend bei der Frage der Wirtschaftstätigkeit, zum Beispiel zur allgemeinen Grundbedarfssicherung oder auch regulativ, zu sozialen, ökologischen oder Sicherheits- orientierten Zwecken, eingreifen kann.

An dieser Stelle beschränken wir uns dann mal darauf die sozialen Rechte und die Beschränkungen der staatlichen Handlungsfreiheit zu untersuchen, welche eine Verfassung einer Gesellschaft festlegen kann und aus den unterschiedlichen ethischen und Interessensgründen auch sollte.

Da wäre einmal der sichere Anteil eines jeden am gemeinsam erbrachten wirtschaftlichen Gesamtertrag einer Gesellschaft. Dieser Anteil kann durch ein Verfassungsrecht oder Verfassungs- gleiches Recht festgelegt worden sein. Solch einen Anspruch auf einen „lebenswerten“ Anteil bietet unser Grundgesetz. Was man genau darunter versteht entscheidet letztlich aber das Verfassungsgericht. Genau genommen garantiert unser Grundgesetz sogar direkt ein ausreichendes Existenzminimum. Also nicht nur einen festen Anteil. Man kann aber natürlich nur garantieren was auch da ist. Deshalb stellt sich direkt die Frage nach einer Gegenleistungs-, beziehungsweise allgemeinen Arbeitspflicht.

Also um das Grundrecht zum Beispiel auf genug zu Essen, eine Wohnung, medizinische Versorgung und Sicherheit erfüllen zu können, muss jemand eine Leistung erbringen, damit diese Sachen überhaupt erstmal da sind. Das kann freiwillig passieren oder wie zum Beispiel bei der nur ausgesetzten Wehrpflicht auch durch Zwang. Und nachdem die Güter und Dienstleistungen einmal erbracht wurden gibt es dann einen Anspruch auf einen Mindestanteil zur Existenzsicherung für jeden.

Also nach meiner Interpretation der Verfassung gibt es sowohl einen bedingungslosen Anspruch auf Grundsicherung also auch eine Arbeitspflicht für jedermann die Güter und Dienstleistungen zumindest im benötigten Umfang notfalls priorisiert zur Verfügung zu stellen. Niemand kann sein Grundrecht zumindest auf das Existenzminimum verlieren aber jeder ist auch dazu verpflichtet dafür etwas beizusteuern, wenn der Staat das für nötig hält. Aber eben nur bis zur Sicherung dieses allgemeinen Existenzminimums. Eine allgemeine Arbeitspflicht darüber hinaus sehe ich nicht durch die Verfassung gedeckt. Aber das ist eben meine Interpretation.

Der Gesetzgeber wird aber im Punkte der Ausgestaltung der Arbeitspflicht auch nicht sonderlich eingeschränkt. Also durch die anderen Grundrechte natürlich. Dafür gibt es in Deutschland aktuell eine Zumutbarkeitsprüfung. Also der Gesetzgeber und die Regierung dürfen eine Gegenleistung zwecks Arbeit verlangen, die über den per Verfassung allen garantierten Anteil hinausgeht, sie müssen aber nicht.

Interessant ist hier auch, dass die Verfassung auch jedem Dienstleistungen, wie Altenpflege garantiert, der über genug Geld verfügt nur keinen Freiwilligen findet. Also auch der Unsozialste, ob reich oder nicht, hat ein Verfassungsrecht auf Dienstleistungen zur Grundbedarfssicherung. Zur Not durch staatlichen Zwang. Aber eben nicht für mehr. Höchstens über Antidiskriminierung. Aber das muss dann das Verfassungsgericht wieder letztlich festlegen. Und auch hier gilt, der Gesetzgeber hat zumindest wenig Beschränkungen festzulegen, dass jede Dienstleistung und jedes Gut für jeden durch jeden zur Verfügung gestellt werden muss, der professionell eine bestimmte „Sache“ anbietet. Außer wieder die Grundrechte. Keiner wird sich übelst beschimpfen lassen müssen zum Beispiel, zumindest wenn er eine nicht Grundbedarfs- sichernde Dienstleistung erbringt.

Bei weitergehenden sozialen/ausgleichenden, nicht Verfassungs- gebunden Rechten sieht das aktuell noch ähnlich aus. Noch kann man zumindest das Einkommen auch aus Kapital recht umfangreich umverteilen. Aber da sind ja einige, zum Beispiel allem Anschein nach, aber darüber wird ja kaum berichtet, das Atlas Network, zu welchem auch das Walter Eucken Institut gehört, dessen Leiter Prof. Lars Feld, der Ex- Wirtschaftsweise, nochmal danke Olaf und Co., ich hoffe einfach mal die Intention stimmte, ist, dabei diese soziale Handlungsfreiheit, in Narrativ- tauglichen Häppchen Schrittweise mit Ziel „Nachtwächterstaat“, also das 2te Extrem vom Anfang, einzuschränken.

Internationale gemeinsame soziale Rechte gibt es noch kaum oder gar keine. Selbst in der EU. Die ähnelt zumindest von der Verfassung her aktuell er dem wirtschaftslibertären Ziel „Nachtwächterstaat“.

Dadurch lassen sich internationale Erbringungspflichten für „professionelle“ Angebote auch für ausreichend finanziell ausgestattete Menschen nur aus den Antidiskriminierungsrichtlinien der internationalen Verträge ableiten. Je nach Auslegung ist dadurch aber schon recht viel zugesichert.

Ein allgemeines internationales Recht auf Grundsicherung, ohne direkte Bedingungen wäre aber als eine der wichtigsten menschlichen Errungenschaften meines Erachtens mit hoher Priorität anzustreben.

Dafür spricht auch, dass man nur dann vor, auch politisch motivierter, Existenz- bedrohender Ausgrenzung sicher ist. Denn die wenigsten sind freiwillig ohne Erwerbsarbeit.

Aber auch eine internationale priorisierte Arbeitspflicht in den internationalen Verträgen, welche notfalls greift, um die für die Grundversorgung wichtigen Güter herzustellen und Dienstleistungen zu erbringen braucht es. Denn nur das was da ist, kann hinterher auch verteilt werden.

Als letzter Punkt aus der Überschrift bleibt dann noch das „Recht auf Arbeit“.

Als Recht auf ausreichende soziale Teilhabe, kann man das vielleicht schon aus den Grundrechten ableiten.

Das Recht in die gesellschaftliche Gesamtleistungserbringung eingebunden zu werden ist auch durchaus ein wichtiges Recht, nach meiner Meinung. Immerhin verbringt der Großteil der Menschheit immer noch so einen Großteil seiner wachen Zeit. Und Anerkennung und Respekt vor dem Einsatz und der erbrachten Leistung, im Rahmen der individuellen Möglichkeiten, ist auch wichtig.

Aber man muss aufpassen, Arbeit, vor allem Erwerbsarbeit, auch nicht ideologisch zu stark zu erhöhen. Arbeit ist und bleibt Mittel zum Zweck.

Und der einzige Produktionsfaktor, den sie auf dem Markt anbieten können, für die Mehrheit der Menschen.

Den sollte man dann auch nicht zu sehr unterwert verkaufen, nur weil man schon so begierig ist überhaupt zu arbeiten oder so „erzogen“ wurde.

Vor allem sollte man sich vor dem Narrativ hüten, das es am besten wäre den Verfassungsanspruch auf ein lebenswertes Existenzminimum durch ein Recht auf Arbeit zu ersetzt. Denn das würde die Gesellschaften per Verfassung zu Erwerbsarbeitsgesellschaften machen und das Arbeiten wie gesagt ideologisch zu sehr erhöhen. Wenn mal alle „Pflichtarbeiten“ automatisiert sind, können sich die Gesellschaften ja auch zu „Wissensgesellschaften“ weiterentwickeln. Dann würde die Pflicht zur Gegenleistung durch vorgegebene Arbeit, denn nichts anderes ist der Ersatz des Verfassungsrechts auf Existenzsicherung durch ein Recht auf Arbeit zu einem Existenz- sichernden Gehalt, nur der machbaren sozialen Freiheit im Wege stehen. Eine Arbeitspflicht zumindest bei Bedarf braucht es aber natürlich dennoch, und zwar schon in der Verfassung.

Man kann eben alle drei Produktionsfaktoren, Arbeit, Boden und Kapital zu unsozial, unökologisch und unsicher einsetzten. Oder eben auch vorenthalten.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

KSLP

Sozial. Sicher. Standhaft. Je nach innen und außen. Und relativ konservativ. :)

KSLP

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