Entwurf für eine Verfassungsbeschwerde gegen ein 0€ Bürgergeld Sanktionsrecht für die BA

Keine Tötungslizenz für die BA Ich habe mal einen Entwurf für eine Verfassungsbeschwerde gegen das drohende, und vom durch den Bundestagshaushaltsausschuss schon abgesegnete, neue Recht für BA Mitarbeiter 0€-Sanktionen zu verhängen, erstellt.

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Verfassungsbeschwerde

des Herrn

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gegen

  1. Den Beschluss des Bundestagshaushaltsausschusses des Bundestags vom 18.1.2024 den Bundeshaushalt 2024 zu verabschieden

wegen

  1. Möglicher zukünftige Verletzung meines Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ohne Sicherheit auf ein hinreichendes Zeitfenster im konkreten unmittelbarem Fall.

Ich erhebe Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

mit folgendem Antrag:

I. Den angegriffenen Beschluss des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 durch den Bundestagshaushaltsausschuss wieder zurückzunehmen

Begründung:

Mein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ist schon durch den Beschluss des Bundestagshaushaltsausschusses zu einem Sanktionsrecht für die Bundesagentur für Arbeit meinen möglichen Bürgergeldbezug für 2 Monate auf 0 € zu streichen nicht mehr gesichert. Nach der finalen Verabschiedung des Gesetzes, könnte ein zuständiger Entscheider beim Arbeitsamt diese neue Sanktionsmöglichkeit missbrauchen. Und ich wäre dann möglicherweise schneller verdurstet als ich noch direkt auf diese Entscheidung bezogen klagen könnte. Oder ich könnte ein neurotisches Verhalten entwickeln, das dazu führt, dass ich zu häufig Arbeit ablehne, auch dann wäre eine Missachtung meines Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zulässig. Und auch dann würde mir möglicherweise keine Zeit mehr zur Klage bleiben. Deshalb richtet sich meine Verfassungsbeschwerde schon gegen den Beschluss des Bundeshaushaltsentwurf durch den Bundestagshaushaltausschusses vom 18.1.2024.

Konkret geht es um diese Details aus dem Haushaltsentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009999.pdf):

„Aus den Jobcentern gibt es Praxisberichte, dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigern und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten beziehungsweise nicht vermindern. Der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Bedürftigkeit vorliegt. Über die mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Neuregelung hinaus hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 1 BvL 7/16, Randnummer 209) auch einen vollständigen Wegfall der Leistungen in bestimmten Fallkonstellation als möglich erachtet. Diese Möglichkeit wird mit der Regelung zum Leistungsentzug bei nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit nunmehr gesetzlich ausgestaltet.“

Ein pauschales Sanktionsrecht für Entscheider bei der Bundesagentur für Arbeit für einen vollständigen Wegfall der Leistung zur Existenzsicherung garantiert mit Sicherheit wohl kaum verhältnismäßige Sanktionen. Das Missbrauchsrisiko und die Gefahr, dass jemand Neurotisches hier qualvoll um sein Leben gebracht wird wiegt hier meines Erachtens sehr viel schwerer als die Zumutungen durch eine Steuererhöhung in Höhe von 170 Millionen €. Das wären gerade mal im Schnitt ungefähr 2 € pro Bürger.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

KSLP

Sozial. Sicher. Standhaft. Je nach innen und außen. Und relativ konservativ. :)

KSLP

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