Könnt ihr bitte mal was zu den Totalsanktionen des Bürgergelds schreiben. Der Bundeshaushalt sieht vor, dass alle die aktuell Arbeit zu häufig abgelehnt haben, bzw. nicht da waren, so eingetragen wurden, .... ?, direkt nichts mehr bekommen sollen, (wenn sie nochmal ablehnen?) Das ist kein Recht sondern eigentlich eine Verpflichtung für die Agenturen, oder? Das Geld steht denen ja nicht mehr zur Verfügung. Wie viele kriegen dann auf einmal nichts mehr? Können die alle gleichzeitig klagen? Wirkt eine Klage aufschiebend? Kippt dadurch die private Nothilfe wegen überschwemmung? Ist die Polizei auf Hunger-Gewalt vorbereitet? Was bedeutet es, wenn der DBG dazu schweigt, mit einer Vorsitzenden mit Migrationshintergrund und stattdessen nur gegen Abschiebepläne aus der rechten Opposition demonstriert? Lasst das Thema bitte nicht unerwähnt.
An alle „linken“ und „Genug Für Alle“ Schreiber
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