Rechte von Online-Redakteuren gestärkt

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Am 16.Februar wurde die Online-Redakteurin Edith Bartelmus-Scholich freigesprochen. Die Herausgeberin der Internet-Plattform Scharf-Links hatte einen Strafbefehl in Höhe von 12000 Euro erhalten, weil sie den Text einer Ortsgruppe der Roten Hilfe dokumentierte, in dem über ein politisches Verfahren vor dem OLG Düsseldorf berichtet worden war. Der verantwortliche Richter sah sich durch die Darstellung beleidigt. Doch er erwirkte keine Gegendarstellung oder eine Korrektur in einer anderen Form. Stattdessen bekam Bartelmus-Scholich den Strafbefehl in der exorbitanten Höhe per Post zugeschickt. Die Online-Redakteurin erklärte, dass eine Verurteilung Haft bedeutet hätte. Denn den Betrag hätte sie gar nicht tragen können. Daher war sie natürlich sehr erleichtert, dass das Amtsgericht Koblenz zu dem Schluss kam, dass die Anklage gegenstandslos sei.

Die angestrengte Verleumdungsklage gehe ins Leere, weil der Online-Redakteurin weder der Ursprung der inkriminierten Meldung bekannt war, noch selbst bei dem im Bericht behandelten Prozesstermin anwesend war. Selbst die Staatsanwaltschaft kam nicht umhin, auf Freispruch zu plädieren. Denn eine Verleumdung im Sinne der Anklage liegt laut Rechtsprechung erst dann vor, wenn die verantwortliche Redakteurin wissentlich falsche Aussagen verbreitet hätte.

Mit dieser Entscheidung wurden die Rechte von Online-Redakteurin und presserechtlich Verantwortlichen von Online-Magazinen gestärkt. Es kommt schließlich öfter vor, dass man sie für unbequeme Texte zur Verantwortung ziehen will.


Beugehaft für blinden Zeugen


Weil es bei dem Verfahren in Koblenz nur um den presserechtlichen Aspekt ging, wurde die Frage ausgespart, ob der Prozessbericht den Tatsachen entsprach. In dem inkriminierten Text wurde ein Verhandlungstag beschrieben, in dem gegen einen blinden Zeugen Beugehaft verhängt wurde. Er hatte es abgelehnt, über die Strukturen einer türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seine Zeugenaussage und erließ dann Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den Prozessbeobachter für Empörung, weil der Zeuge mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert war und dort auch gefoltert worden war.

Die Prozessbeobachter schreiben in ihrem Bericht dem zuständigen Richter nach der Verkündung der Beugehaft eine Bemerkung zu, die von vielen Ohrenzeugen als zynisch empfunden wurde. Er soll mit Verweis auf Eryüksels Erblindung erklärt haben, dass er vielleicht in der Beugehaft zur Erleuchtung komme. Der Richter bestreitet diese Äußerung. Mehrere Prozessbeobachter, darunter ein Anwalt und ein Vertreter des Komitees für Grundrechte, können sich an eine von ihnen alszynisch empfundene Äußerung des Richters erinnern. Diese Frage spielte beim Verfahren in Koblenz keine Rolle. Aber der Prozessbericht dürfte die Justiz weiter beschäftigen. Der Presserechtlich Verantwortlichen der Publikation Gefangeneninfo erhielt ebenfalls einen Strafbefehl. Auch dort war der inkriminierte Text dokumentiert.

Peter Nowak

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Geschrieben von

Peter Nowak

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