Verordnetes Schweigen über Ausbeutung

Barist Das deutsch-französische Restaurant am Hackeschen Markt will Basisgewerkschaft juristisch mundtot machen.

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„XXXXXX verweigert weiterhin die Bezahlung eines ehemaligen Mitarbeiters“, heißt es auf der Homepage der Basisgewerkschaft Freie Arbeiterunion (FAU) zum Arbeitskonflikt mit dem Restaurant Barist am Hackeschen Markt. Seit vergangenen Samstag wurde der Name des Unternehmens in allen Erklärungen der FAU durch das X ersetzt werden. Grund ist eine Einstweilige Verfügung, die das Berliner Arbeitsgericht auf Antrag des Barist-Rechtsanwaltes gegen die FAU erließ. Danach ist es der Basisgewerkschaft untersagt, den Namen des Restaurants in ihren Publikationen, Flugblättern oder Internetauftritten zu nennen. Auch Artikel, oder Internetbeiträge, in denen das Restaurant mit dem Arbeitskonflikt in Verbindung gebracht wird, muss die Gewerkschaft unterlassen. Sollte sie sich nicht daran halten, droht ihr ein Zwangsgeld von 25000 Euro. Ersatzweise werden dem zuständigen FAU-Sekretär eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. „Das ist ein klarer Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit, wie wir ihn nicht das erste Mal erleben“, erklärte FAU-Sekretär Markus Wiese gegenüber der taz. Man werde allerdings weiterhin die Interessen des Kollegen vertreten, der Auslöser des Arbeitskonflikts war. Ein Beschäftiger bei dem deutsch-französischen Restaurant, hatte sich im letzten Jahr an die FAU gewandt. Ihm sei Urlaubsgeld und ausstehende Löhne in der Höhe von ca. 1000 Euro nicht bezahlt worden, erklärte er. Nachdem Gespräche zwischen den RestaurantbeseitzerInnen und der FAU zu keiner Einigung führten, begann die Gewerkschaft mit Protesten. Zudem wurde eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht, um die Auszahlung juristisch durchzusetzen, über die t noch nicht entschieden worden ist. Die FAU will allerdings auch weiterhin nicht nur auf den Rechtsweg setzen. „Gewerkschaftsrechte verteidigen. Wir lassen uns nicht beseitigen“, riefen ca. 30 Teilnehmer_nnen einer Kundgebung am Samstagabend in Sichtweise des Restaurants.

Es geht um die Durchsetzung des Herr-im-Haus-Standpunkt

Das Vorgehen der Barist-Geschäftsleitung zeigt die Kreativität der Geschäftsleitung bei der Abwelhr von Gewerkschaftsforderungen. Dabei geht es nicht in erster Linie um Geld. Die Kosten für einen zusätzlichen Sicherheitsdienst bei Protesten kosten Barist sicherlich mehr als die knapp 1000 Eure, die der ehemalige Mitarbeiter an Lohnnachzahlungen einfordert. Die Geschäftsführung des Restaurants Cancun am Berliner Alexanderplatz war da auch aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten schlauer. Die wollten auch zunäcsht eine Lohnforderung eines ehemaligen Mitarbeiters abwehren. Doch noch während der FAU-Kundgebung kam ein Beauftrager des Restaurantbesitzers mit dem Geld vorbei und zahlte es sofort aus. Damit war der Konflikt für die FAU beendet.

Peter Nowak

Link zum Arbeitskonflikt:

https://berlin.fau.org/news/lets-defend-union-liberty-fau-berlin-wont-be-intimitaded-defending-union-liberty

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Geschrieben von

Peter Nowak

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