Zeit zu handeln

Justiz Die Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 sollte ein Startschuss sein – für die Homoehe
Ausgabe 14/2017
Die Homoehe ist auch hierzulande längst überfällig
Die Homoehe ist auch hierzulande längst überfällig

Foto: Gabriel Bouys/AFP/Getty Images

In wenigen Wochen will der Deutsche Bundestag beschließen, die nach dem Paragraf 175 bestraften Homosexuellen zu rehabilitieren. Das ist ein wichtiger Schritt – der eine Zäsur für dieses Land bedeutet. Eine Zäsur, die längst überfällig war. Der Umgang Nachkriegsdeutschlands mit sexuellen Minderheiten war ein schwerer Fehler, und zwar bis heute. Für homosexuelle Männer war das „Dritte Reich“ nämlich auch 1945 noch nicht zu Ende. Bis 1969 galt in Westdeutschland Nazi-Rechtsprechung. 1935 hatten Nazis den Paragrafen 175 verschärft, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Endgültig abgeschafft wurde er erst 1994 – im wiedervereinigten Deutschland. Seitdem kämpfen Homosexuellenverbände für die Rehabilitierung der Opfer. 2002 wurden nur die Betroffenen von vor 1945 entschädigt – die anderen nicht.

Die Union ignorierte in dieser langanhaltenden Debatte die moralische Frage nach Unrecht, indem sie stets juristische Bedenken anmeldete. Ein Wertewandel könne die Rechtsprechung eines demokratischen Staates nicht nachträglich revidieren, lautete ihr Argument. Das klingt so, als wäre die Gleichberechtigung sexueller Minderheiten eine gesellschaftliche Mode und kein Menschenrecht. Und die SPD fand – ähnlich wie bei der Homoehe – die Sache nicht wichtig genug, um dafür Streit mit dem Koalitionspartner anzuzetteln.

Als ein Gutachten vor einiger Zeit die Bedenken für eine Rehabilitierung ausräumte, konnte es Justizminister Heiko Maas (SPD) nicht schnell genug gehen. Er legte seinen Gesetzesentwurf fix dem Kabinett vor, der nun bald dem Bundestag zugeleitet wird. Danach soll nun auch jeder nach 1945 unter dem Paragrafen 175 Verurteilte 3.000 Euro erhalten und zusätzlich 1.500 Euro für jedes in Haft verbrachte Jahr. Für die meisten der 50.000 Betroffenen kommt diese Hilfe freilich zu spät, nur 5.000 der Inkriminierten – so eine Schätzung – leben überhaupt noch.

Wahlstrategisch könnte der Zeitpunkt für die Entscheidung dennoch kaum günstiger sein. Noch als Juniorpartner in der Großen Koalition kann sich die SPD nun homorechtlich in Stellung bringen und Kanzlerkandidat Martin Schulz eine Vorlage bieten. Dieser hat bereits begonnen, das Thema Homorechte für den Wahlkampf zu besetzen, um sich von der CDU/CSU abzugrenzen – beispielsweise von der gerade wiedergewählten saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Für sie scheint Homosexualität auf einer Linie mit Inzest und Polygamie zu liegen. Mehr als 15 Jahre nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule, könnte es mit einem Kanzler Schulz auch in Deutschland die Homoehe geben – so wie in sämtlichen westeuropäischen Ländern, Skandinavien und auch in den USA.

Es stimmt schon, ohne die SPD kommen in Deutschland keine gesellschaftlichen Reformen zustande. Zugleich verkörpert Schulz ob er will oder nicht, eine parteigeschichtliche Amnesie. Denn wie glaubwürdig kann eine SPD sein, die das Thema Homorechte bei zwei Regierungsbildungen in den letzten zwölf Jahren ohne Probleme unter den Tisch fallen ließ? Die Geschichte über die Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 genauso wie die über die Ehe für alle zeigt, wie Homothemen Spielball im Machtpoker der Volksparteien sind. Die Verbrechen der Nazizeit und die Schatten, die sie auf die Gesellschaft werfen, werden lieber zum Gegenstand von Erinnerungskultur gemacht als zum Thema aktiver Debatten. Es geht aber um das Gestern – und das Heute.

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