Berliner Polizei Sanitätsdienst in der Kritik

Erster Mai In Berlin verschwimmen seit Jahren die Linien zwischen medizinischer Erstversorgung und Strafverfolgung bei Demonstrationen durch den Sanitätsdienst der Polizei.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

In wenigen Tagen finden in Berlin wieder die alljährlichen Maifestspiele zwischen Hundertschaften aus dem ganzen Land und der autonomen Szene Berlins statt. Dabei wird es vermutlich wie in den vergangenen Jahren eine Reihe von Verletzen geben, die sich in die Behandlung von vor Ort anwesenden Rettungskräften begeben werden. Doch nicht jedes Fahrzeug, das wie ein Krankenwagen aussieht und nicht jede RettungssanitäterIn, die einen verletzten Menschen behandelt, ist zwangsläufig nur an der Genesung der PatientInnen interessiert. In Berlin verschwimmen seit Jahren die Linien zwischen medizinischer Erstversorgung und Strafverfolgung bei Demonstrationen durch den Sanitätsdienst der Polizei.

Der Sanitätsdienst der Berliner Einsatzhundertschaften der Polizei ist äußerlich nicht zu unterscheiden von zivilen Rettungskräften. Um Ungewissheiten über die gesetzlichen Regelungen und Verordnung auszuräumen, wurde über die Onlineplattform "FragdenStaat.de" eine Anfrage an den Senat für Inneres des Landes Berlin nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Ich wollte wissen, wie viele RettungssanitäterInnen und ÄrztInnen eigentlich ihren Dienst bei den Hundertschaften der Berliner Polizei verrichten. Außerdem interessierte mich deren Kennzeichnung und ob diese Einheiten von ZivilistInnen einfach unterschieden werden können. Denn, so wurde mir berichtet, es gibt zahlreiche Menschen, die erst im Verlauf einer Behandlung fesststellten, dass eine PolizeibeamtIn sie medizinisch versorgte und der Krankenwagen, in dem sie saßen, in Wirklichkeit ein Polizeifahrzeug war. Darüber hinaus wollte ich wissen, ob diese BeamtInnen Schusswaffen im Dienst bei sich tragen und wie die Fahrzeuge denn nun genau aussehen. Was sind die gesetzlichen Regelungen zur Unterscheidung von zivilen Rettungsfahrzeugen? Ich wurde von einem befreundeten Rettungsassistenten dann ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass in dieser Anfrage der Aspekt der Gewährleistung des Grundsatzes der medizinischen Versorgung von ZivilistInnen und vor allem deren gesetzlichen Regelungen äußerst interessant sein werden. Schlussendlich fragte ich nach der gesetzlichen Schweigepflicht für diese SanitäterInnen im Polizeidienst. Die Anfrage wurde dann im Laufe der Zeit behördenintern zur Beantwortung an den Stab des Polizeipräsidenten weitergeleitet.
Vor kurzem erhielt ich nun die Ablehnung der Anfrage in einigen Teilen. Zunächst mal wurde meine Anfrage über die Zahlen der SanitäterInnen und der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge nach §11 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) abgelehnt, da das Wohl des Bundes, bzw. des Landes Berlin oder eine schwerwiegende Gefährdung für das Allgemeinwohl bestünde. Diesen Gedankengang hatten wir ja ebenfalls bei der Fragestellung, denn RetterInnen in Zivil, die aber in militärischen Strukturen eingebunden sind und die Berliner Einsatzhundertschaften sind solche Strukturen, ließen uns eine Gefährdung des Allgemeinwohls ja befürchten. In der Begründung für die Ablehnung steht weiter, dass die Informationen im Zweifel die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, Leben, Gesundheit und die Freiheit von Menschen gefährden.
Die Berliner Polizei verweigert kurz vor dem Ersten Mai die Anzahl der Rettungskräfte und Rettungsfahrzeuge, welche der Polizei Berlin zur Verfügung stehen, da sie einer taktischen Relevanz entsprechen würden. Die Allgemeinheit könnte so in Kenntnis der Leistungsfähigkeit der Berliner Polizei bei der Versorgung der eigenen Dienstkräfte erlangen und Sie befürchten, dass dieses Wissen gezielt zu Ihrem Nachteil ausgenutzt werden könnte. Die Innere Sicherheit wäre gefährdet, sollten "Kräfte" es schaffen die Berliner Polizei an den Rand Ihrer Belastbarkeit zu bringen.
Alle anderen Fragen die ich stellte, können nur gegen eine Gebühr beantwortet werden, denn MitarbeiterInnen des gehobenen Dienstes müssten die relevanten Akten prüfen und ggf. schwärzen. Dafür veranschlagen sie anderthalb Stunden und stellen mir dafür eine Rechnung von 80,89 Euro aus. Hierbei greift ein Mechanismus der von DatenschützerInnen immer wieder kritisiert wird: Die Auskünfte von Behörden werden mit überzogenen Gebühren gedeckelt und es entsteht das Problem, dass Auskünfte nur gegen Geld erteilt werden.
Das Vorgehen der Berliner Behörden hierbei ist aber nicht neu und ich werde die Anfrage auch weiterhin verfolgen und dabei auf Unterstützung hoffen. Die Auskunft gefährdet in sofern weniger die Einheiten oder die direkte Innere Sicherheit des Landes Berlin, als die Gesundheit seiner EinwohnerInnen. Denn es gibt gute internationale Gründe dafür, warum medizinische Einheiten ein rotes Kreuz tragen und in Konflikten eigentlich einen Sonderstatus besitzen. Es ist durchaus von Relevanz, ob Rettungsfahrzeuge z.B. taktisch von der Polizei dafür eingesetzt werden, um als Schutzschild, in eine unübersichtliche Situation wie Strassenschlachten einzudringen. Dies ist bereits vorgekommen beim G8 Gipfel in Rostock. Es spielt für viele in den Berichterstattungen bei Krawallen auch eine Rolle, wenn Rettungskräfte von DemonstratInnen angegriffen werden. So erscheint es dann auch logisch und in einem anderen Licht, wenn Teile von Rettungskräften eben nicht mehr einer reinen zivilen Aufgabe zu nach kommen, sondern eigentlich im Dienste des Staates ermitteln und taktisch eingesetzt werden. Die Frage nach der Verschwiegenheit der RetterInnen ist bisher nicht beantwortet. Auch bleibt weiterhin offen, ob diese Kräfte im Dienst bewaffnet sind. Diese Frage ist spätestens dann relevant, wenn wir uns andere Verhältnisse vorstellen, die in einer europäischen Finanzkriese schneller kommen können als manchen lieb ist. Für das Berliner Problem sollte es durchaus auch Interesse des Internationalen Roten Kreuzes geben, denn macht es Schule, dass Hilfsorganisationen evtl. Teil von Konfliktparteien sind, so ist das Vertrauen für lange Zeit verspielt. Auch das Deutsche Rote Kreuz steht seit neustem in der Kritik, unterstützt es doch die Bundeswehr aktiv im Ausland durch eine Kooperationsvereinbarung und wird letztendlich so selbst zum Kombatanten. Am Ende verlieren diejenigen, die medizinische Hilfe benötigen und sie nicht bekommen, da die Angst größer ist, in staatliche Ermittlungen verwickelt zu werden, statt geheilt zu werden.
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Andreas Potzlow

Freier Fotograf und Journalist aus Berlin.

Andreas Potzlow

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden