Das Ermächtigungspaket der EU-Komission

5 Presidents-Report Die EU-Komission hat ein Maßnahmenpaket veröffentlicht, mit dem die Wirtschafts- und Währungsunion "vertieft" werden soll.

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Herausgekommen ist ein Papier, das unter anderem die Tarifautonomie in Frage stellt.

Aber langsam. Norbert Häring hat auf seinem Blog das wesentliche zusammengefasst. Hier findet sich der Originalreport auf deutsch.

Ich werde es noch einmal ergänzen und wichtiges zusammenfassen:

Die EU-Kommision hat in Absprache mit anderen EU-Institutionen ein Massnahmenpaket beschlossen. Dieses wird in Form konkreter Gesetzesvorhaben dem EU Parlament vorgelegt, nickt dieses die Vorhaben ab, werden die Richtlinien für die Nationalstaaten verbindlich.

Was steht drin?

Zuerst einmal: Viel Bla bla. Es sind aber ein paar echte Hämmer enthalten.

Die EU-Kommission mischt sich in die Tarifabschlüsse ein

Es gibt das "Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten" bereits. Dieses kann von der EU-Komission ausgerufen werden, wenn in einem Staat, bestimmte, definierte Ziele verfehlt werden. Die Komission "berät" dann die Regieung des betreffenden Landes zu Maßnahmen, stellt sich die Regierung quer, können Geldstrafen in Höhe von 0,1% des BIP verhängt werden.

Nun soll die Zuständigkeit der Komission ausgeweitet werden. Unter anderem möchte sie Ziele für die Lohnentwicklung vorgeben.

Im Klartext: Wenn in Zukunft die Tarifverhandlungen zu einem der Komission nicht beliebenden Ergebnis kommen kann sie Deutschland abstrafen. Natürlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Regierung versucht, einer Strafe zu entgehen. Das heißt, sie ist angehalten, offenen Verfassungsbruch zu begehen, denn die Tarifautonomie ist aus gutem Grund im Grundgesetz verankert!

Man könnte jetzt meinen, das wäre eine hypothetische Möglichkeit von der nicht Gebrauch gemacht wird, ähnlich wie es bis jetzt bezüglich Deutschlands Verstösse gegen eine ausgeglichene Handelsbilanz der Fall war. Dem ist aber nicht so! Die Komission plant eine aktive Einmischung. Hier im Original:

"Das Verfahren sollte nicht nur zur Feststellung von
Ungleichgewichten verwendet werden, sondern
auch zur Förderung von Strukturreformen im Zuge
des Europäischen Semesters. Diese korrektive
Komponente sollte mit Nachdruck eingesetzt werden. Es sollte eingeleitet werden, sobald übermäßige Ungleichgewichte festgestellt werden, und ebenfalls genutzt werden, um die Umsetzung von Reformen zu überwachen.

[...]

Dieser Weg muss fortgesetzt werden, um
die Mitgliedstaaten für die Einhaltung ihrer Zusagen zur Rechenschaft ziehen. Hier sollte systematischer Gebrauch gemacht werden von regelmäßigen Berichte zum Stand der Umsetzung, regelmäßigen „Peer Reviews“ oder Verfahren, bei denen die Staaten gegebenenfalls darlegen müssen, warum sie den Empfehlungen nicht gefolgt sind („comply or explain“).

[...]

Parallel dazu müssen die Möglichkeiten des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten (VMU) in vollem Umfang genutzt werden."

Neben der Lohnentwicklung will die Komission Vorgaben zu einer schwammig benannten "Wettbewerbsfähigkeit" machen, wir wissen aus Griechenland was das heisst. Die Arbeitsmarktgesetze stehen explizit schon im Fokus.

Das Massnahmenpaket ist undemokratisch

Der Plan zielt darauf ab, nationale Kompetenzen zu europäischen zu machen. Langfristig sollen sogar Fiskal- und Handelspolitik harmonisiert werden.

Aber: Die Kompetenzen die den demokratisch gewählten Parlamenten der Nationalstaaten genommen werden, gehen nicht etwas an das EU-Parlament. Der Massnahmenkatalog sieht ausschließlich eine Stärkung der durch nichts legitimierten EU-Komission vor!

Man schwafelt zwar von einer Stärkung der demokratischen Legitimation, die konkreten Pläne sind aber schlichtweg eine Farce: Das Recht des EU-Parlament wird sich, im Falle des Verfahrens bei makroökonomischer Ungleichgewichte, auf eine Debattebeschränken. Zusätzlich darf ein Vertreter des nationalen Parlaments zuhause einen Vortrag über den Willen der Komission halten. Das ist das Demokratieverständnis der EU-Institutionen!

Im Original:

"Diese Dialoge ließen sich allerdings verbessern, indem dafür vorab Zeitfenster in den wichtigsten Stufen des Semesterzyklus festgelegt würden. Um europäische und nationale Akteure zusammenzubringen, wurde eine neue Form der interparlamentarischen Zusammenarbeit eingerichtet. Diese erfolgt während der Europäischen Parlamentarischen Woche, die vom Europäischen Parlament in Kooperation mit den nationalen Parlamenten organisiert wird und in deren Rahmen Vertreter der nationalen Parlamente die politischen Prioritäten eingehend erörtern. Im „Two-pack“ ist außerdem das Recht der nationalen Parlamente verankert, einen Kommissar einzuladen, der dann die Stellungnahme der Kommission zur Haushaltsplanung oder ihre Empfehlung an einen Mitgliedstaat, der Gegenstand eines Defizitverfahrens ist, präsentiert -dieses Recht sollte künftig systematischer als zurzeit wahrgenommen werden."

Empörung ist notwending. Bitte tragt dazu bei, dass dieses Vorgehen publik wird.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Sikkimoto

Linkspopulist & Wutbürger

Sikkimoto

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