Vielleicht hat die ganze Aufregung um Google Street View ja doch etwas genützt. Nach all den Diskussionen um Sinn, Unsinn und Gefahren von Geodatendiensten hat Innenminister Thomas de Maizière nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der personenbezogene Daten im Internet besser schützen und bestimmte Veröffentlichungen als "besonders schwere Eingriffe" in das Persönlichkeitsrecht unter Strafe stellen soll.
Laut dem Entwurf soll das Datenschutz-Gesetz so novelliert werden, dass etwa die gezielte Speicherung von Suchmaschinen-Anfragen und das Erstellen von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen durch Firmen verboten werden. Ebenso sollen künftig alle Firmen, die Standortdaten zum Beispiel von Handys nutzen, dafür zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einholen. Die zustimmungsfreie Einführung von Geodaten-Diensten wie jüngst etwa "Facebook Places" wäre dann nicht mehr möglich. Wer gegen das Gesetz verstößt soll Schadensersatz bezahlen, der sich "an der Höhe der tatsächlichen oder zu erwartenden Gewinne orientiert".
De Maizière versteht das Gesetz als "rote Linie", die Diensteanbieter künftig nicht überschreiten dürfen. Dieser Ansatz hat zur Folge, dass das Gesetz den Netz-Akteuren viel Handlungsspielraum geben wird, bis es überhaupt greift. Alles, was im juristischen Sinn kein "besonders schwerer" Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstellt - etwa Fotos von Häusern auf Google Street View - sollen Firmen und Nutzer selbst miteinander aushandeln.
Der Internet-Branchenverband Bitkom hat daher zeitgleich mit dem Vorstoß des Innenministers seinen "Kodex für Geodatendienste" vorgestellt, in dem die Firmen ankündigen, eine Widerspruchsstelle einzurichten. Dort soll jeder mit nur einem Widerspruch der Nutzung seiner Daten in allen Geodatendiensten widersprechen können. Etwas ähnliches hatte in der Street-View-Debatte zum Beispiel der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gefordert - allerdings für alle Firmen, nicht nur für Bitkom-Mitglieder.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat schon Skepsis angemeldet, ob eine Selbstverpflichtung von Teilen der Industrie die Bürger in Streitfällen wird schützen können. Aber offenbar will der Innenminister jene Firmen, die mit den Daten seiner Bürger Geld verdienen wollen, nicht sonderlich hart anfassen. Der Entwurf scheint jedoch zu zeigen, dass de Maizière zumindest einen grundlegenden Zusammenhang verstanden hat: Geodaten bergen für den Einzelnen vor allem dann Gefahren, wenn sie miteinander verknüpft werden. Sollte das nun vorgeschlagene Verbot von Nutzerprofilen die Kabinetts- und Bundestagsdiskussionen überstehen, wäre das wenigstens ein Fortschritt.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.