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Die Linkspartei muss wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz knapp 300.000 Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag einen entsprechenden Bescheid der Parlamentsverwaltung bestätigt. Bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz war im Frühjahr 2006 die Wahlalternative angetreten, die PDS griff der Neugründung mit einer "in Form von Wahlkampfmaßnahmen geleisteten Spende" unter die Arme – die dann allerdings nicht im Rechenschaftsbericht für das betreffende Jahr auftauchte, wie es das Parteiengesetz vorschreibt. Das Gericht teilte mit: "Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt" hätte die Linkspartei "diese Pflicht" erkennen können. Der Rechenschaftsbericht für 2006 war im September 2007 sowohl für die PDS als auch die WASG vom Schatzmeister der zu dieser Zeit bereits fusionierten Linken, Karl Holluba, unterzeichnet. "Wir sitzen nur hier, weil ein Fehlverhalten der WASG auf die Linke übergegangen ist", wird der Anwalt der Linkspartei, Tilo Hejhal, zitiert. Die WASG enttäuschte übrigens damals die Erwartungen und kam nur auf 2,6 Prozent. Die Spende, die ja wegen der bevorstehenden Fusion eher eine Spende an sich selbst war, brachte nicht mehr ein. Stattdessen kommt ihr nun ein Fehler bei der Rechenschaftslegung teuer zu stehen. Die Partei will das Urteil abwarten und dann über etwaige Rechtsmittel entscheiden.

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Geschrieben von

Tom Strohschneider

vom "Blauen" zum "Roten" geworden

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