Mutiges Votum

Inzestverbot Das Plädoyer des Deutschen Ethikrats zur Lockerung des Inzestverbots unter Geschwistern hat viele überrascht. Schon bald steht das nächste Tabuthema auf der Agenda
Ausgabe 40/2014

Ursprünglich galt Inzest als Vorrecht des Göttervaters Zeus, und nur der sich von Gott gesandt wähnende Adel übertrat die Verbotslinie, um seinen Einfluss zu akkumulieren. Doch seitdem Gott zumindest in der westlichen Hemisphäre das Recht aus der Hand geschlagen worden ist und der Mensch seine Geschicke selbst lenkt, stehen auch tief verwurzelte Tabus auf dem Prüfstand. Mit der geschlechtlichen Liebe zwischen engen Verwandten etwa, seit dem Atridenmythos Stoff überbordender Fantasien und Phantasmen, mussten sich in der Vergangenheit immer wieder einmal Gerichte befassen. In Gesellschaften, in denen Selbstbestimmung als Grundrecht verankert ist, müssen schon schwere Argumentationsgeschütze aufgefahren werden, um etwas vielleicht „gefühlt“ Selbstverständliches wie das Inzestverbot zu rechtfertigen.

Der Deutsche Ethikrat ist vergangene Woche mit einem erstaunlichen und mutigen Statement an die Öffentlichkeit getreten. Er plädierte in seiner Mehrheit dafür, das Verbot des Geschwisterinzests aufzuheben, zumindest in den Fällen, in denen es sich um eine einvernehmliche Beziehung handelt und die Geschwister entweder nicht miteinander aufgewachsen sind oder nicht mehr in einem Familienverband leben, der durch ihre Handlung Schaden nehmen könnte.

Anlass war der Fall eines Leipziger Geschwisterpaars, das vor dem Bundesverfassungsgericht und schließlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz der neu entstandenen Familie – aus der Verbindung waren vier Kinder hervorgegangen – einklagte. Während die deutschen Richter die Klage unter anderem mit dem Hinweis auf die genetischen Risiken für die Nachkommen abwiesen, zogen sich die europäischen Juristen aus der Affäre, indem sie auf den Beurteilungsspielraum der nationalen Gesetzgeber verwiesen.

Doch alles, was gegen den wie im konkreten Fall verhandelten Geschwisterinzest vorgebracht werden könne, so die Ratsmehrheit, sei nicht überzeugend: Durch die Verbindung werde weder eine „gelebte Familie“ geschädigt noch die Gesellschaft bedroht, denn dass das Inzesttabu so wirkmächtig sei – dass wir leibliche Verwandte sexuell nicht begehren –, liege nicht an Paragraf 173 des Strafrechts, sondern an der familialen Bindungserfahrung.

Besonders hart geht der Rat aber mit zwei den Paragrafen 173 konstituierenden Diskriminierungen zu Gericht. Zum einen moniert er die Beschränkung der sexuellen Handlung auf den Vaginalverkehr zwischen Mann und Frau; zum anderen wird aufs Schärfste der genetische Begründungszusammenhang – die „Vermeidung genetisch belasteter Nachkommen“ – als „eugenische Denkweise“ und als „Angriff auf die reproduktive Freiheit“ zurückgewiesen. Diesem letzten Punkt schlossen sich sogar jene neun Ratsmitglieder an, die gegen das Mehrheitsvotum stimmten. Das ist so bemerkenswert wie richtig.

So forsch vorangeprescht, rudert der Rat am Ende dann doch wieder ein Stück zurück. Es gehe ihm nicht um die Aufhebung des Inzesttabus, sondern um seine Absolutheit in einer Gesellschaft, die immer vielfältigere Familienverhältnisse ausprägt. Über das Eheverbot von Geschwistern verliert er kein Wort.

Demnächst steht im Rahmen der Sterbehilfe ein anderes Tabu auf der Agenda, das Tötungsverbot. Dabei geht es allerdings um Leben und Tod.

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Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin „Politik“ (Freie Mitarbeiterin)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

Ulrike Baureithel

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