Lesen Sie selbst: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erfolg-fuer-gustl-mollath-vor-bundesverfassungsgericht-a-920566.html
Ein Auszug:
"Die Zweite Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe rügte die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth sowie des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011. Die in beiden Beschlüssen aufgeführten Gründe für eine weitere Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie seien nicht ausreichend gewesen. Sie hätten Mollath in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt. Die Sache werde deshalb zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen."
Für Gustl Mollath ist das sicher ein Grund zur Freude. Für Seehofer und Justizministerin Merk 11/2 Wochen vor der Wahl eher ein Problem. Zu frisch ist der ganze Vorgang, als dass er nicht das Vertrauen in die Verantwortlichen schädigen könnte.
Bleibt zu hoffen, dass die bayrischen Wähler das zu "würdigen" wissen.
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