Radioaktive Partikel sind kein Eigentum des Verursachers...

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...meint zumindest das Management von TEPCO (das ist der Betreiber des japanischen Schrottreaktors).

Diese seien jetzt das Eigentum der Landbesitzer bei denen das "Zeug" gelandet ist.

Deshalb müssten diese sich selbst um die Dekontamination ihres Eigentums kümmern.

Zwar wurde von einem Gericht einer unteren Instanz die Rechtsauffassung von TEPCO nicht bestätigt, wohl aber festgestellt, die Dekontamination sei eine Aufgabe der kommunalen Behörde oder der Staatsregierung.

Es wäre ja interessant, zu erfahren, wie das hierzulande bzw. in Europa gesehen wird.

Details zu der Sache finden Sie hier:

ajw.asahi.com/article/behind_news/social_affairs/AJ201111240030

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Geschrieben von

Vaustein

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