Unglaubliches war da zu hören. Als designierter CIA-Chef teilte John Brennan den ihn anhörenden US-Senatoren ungerührt mit, wie der Drohnen-Krieg so läuft. Sicher werde manchmal auf Verdacht der Knopf gedrückt. Auch amerikanische Staatsbürger blieben nicht verschont. Der Tod unbeteiligter Zivilsten sei einkakuliert. Ja, es gäbe Startbasen in Saudi-Arabien. Aber Entlastung zeichne sich ab, könne erst auf weitere Rollbahnen in Niger und Burkina Faso zurückgegriffen werden.
Über Nordafrika kein Drohnen-freier Himmel mehr? Da wird ein zur Strategie getuntes Programm abgespult, bei dem sich die Führer Amerikas zu Herren über Leben und Tod aufschwingen, als seien sie gottähnliche Wesen, deren Urteilsmacht über jeden Zweifel erhaben ist. Was US-Behörden und Präsident Obama persönlich in dieser Hinsicht zu verantworten haben, rechtfertigt Anklagen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, ob die USA dieses Tribunal nun anerkennen oder nicht. Menschen gezielt zu töten, weil es sein könnte, dass sie in terroristische Netzwerke verstrickt sind, ist kriminell und strafbar. Was in Frage kommt, sind Festnahme und Prozess – kein finaler Todesschuss. Noch so viele Studien des US-Justizministers können diesen Rückfall in ein vorzivilisatorisches Vollstreckertum nicht rechtfertigen. Was da geschieht, entzieht sich ethischem Gebot und rechtlichem Code. Die bisher per Drohnen-Attacke Liquidierten starben zudem ausnahmslos in Staaten, die den USA weder den Krieg erklärt hatten noch Derartiges planten. Und wo Verteidigung und Notwehr aufhören, fängt der Mord an.
So sehr es zu wünschen und eine Großtat der internationalen Rechtspflege wäre – kein Haager Richter wird über diese abnormen Selbstermächtigung einer Großmacht befinden. Kläger fehlen oder bleiben ungehört. Es gibt unter den NATO-Verbündeten keine Regierung, die wenigstens mit Skepsis oder Vorbehalten quittiert hätte, wie der künftige CIA-Chef die Todesvögel im US-Senat verteidigt hat. Bündnisloyalität allein kann dafür der Grund nicht sein. Das stille Einvernehmen dürfte auch etwas damit zu tun haben, dass Staaten wie Deutschland selbst gern Drohnen im eigenen militärischen Portfolio platziert sähen. Verteidigungsminister de Maizière hat das empfohlen und die Bundesregierung nicht widersprochen, so dass ihr Nachfragen nicht erspart bleiben sollten: Wenn diese Superwaffe irgendwann zum Arsenal offensiver Militärmacht gehört, wann und wie wird sie eingesetzt? Um Auslandseinsätze der Bundeswehr abzusichern? Gegen wen? Wird der Bundestag über Einsatzmandate entscheiden, in denen der Gebrauch von Drohnen ausdrücklich vermerkt ist, oder wird dem Parlament das vorenthalten? Und überhaupt, wer bedroht die Bundesrepublik derart, dass er mit Drohnen ausgeschaltet werden müsste? Niemand aus dem Kabinett Merkel hat bisher auch nur angedeutet, wie rechtlich belastbare Einsatzkriterien für Drohnen aussehen könnten. Ein bedenklicher Vorgang, weil die Einsatzkonditionen die Versuchung nähren, sich in rechtliche Grauzonen zurückzuziehen. Wenn es zu Offenbarungen wie denen von John Brennan kommt, wird es zu spät sein. Dann ist längst passiert, was rechtlich geregelt, am besten aber unterlassen werden sollte.
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