Linksrepublikanische Gelegenheiten: Die Volksfrontregierungen in Sachsen und Thüringen

Geschichte Zwei verdienstvolle Publikationen holen im Erinnerungsjahr "100 Jahre 1923" die auf Befehl aus Berlin von der Reichswehr gewaltsam beendete Zusammenarbeit von Sozialisten und Kommunisten in Sachsen und Thüringen aus dem Vergessen.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Zur Jahreswende 2014/2015, also wenige Wochen nach Bildung der ersten rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung unter Führung des linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, befragte mich die Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ in einem Fragebogen, welches Ereignis in Thüringens Geschichte ich gern miterlebt hätte. Ich antwortete seinerzeit: „Als Staatskanzleichef würde ich natürlich gern einmal schauen, wie die zwei Wochen der SPD-KPD-Regierung verliefen, bevor diese demokratisch gewählte Regierung 1923 durch die sogenannte Reichsexekution aus dem Amt vertrieben wurde. Mit Heinrich Brandler gab es ja zeitgleich im benachbarten Sachsen auch einen linken Staatskanzleichef."

Dies motivierte die Fraktion der CDU im Landtag, in einer Kleinen Anfrage die „Äußerungen des Chefs der Thüringer Staatskanzlei zur SPD-KPD-Regierung in Thüringen vom Oktober/November 1923“ zu hinterfragen (vgl. LT-Drs. 6/460). Zutreffend stellte der Fragesteller fest, dass die Antwort „eine positiv-aufgeschlossene Haltung des Chefs der Thüringer Staatskanzlei gegenüber dieser kurzen historischen Episode […] und ein Bedauern über deren Ende vermuten“ ließen. Ebenso zutreffend stellte der CDU-Fragesteller fest, dass diese Episode „für das Land Thüringen, die Weimarer Republik und die Geschichte der Arbeiterbewegung von größerer Bedeutung war.“

Bedauerlicherweise ist zu konstatieren, dass trotz der Vielzahl von Publikationen[1] und Veranstaltungen anlässlich der einhundertsten Wiederkehr des turbulenten Jahres 1923 der sozialistischen Regierungspolitik in Sachsen und Thüringen erneut nur wenig Gerechtigkeit widerfährt.

In der überwiegenden bürgerlichen Geschichtsschreibung gilt das Krisenjahr 1923 als Bewährungsprobe der Weimarer Republik, als Scheidelinie zwischen den unruhigen Jahren ab 1918/1919 und der kurzlebigen Epoche, die als die „goldenen Zwanziger Jahre“ erinnert werden. Die beiden mitteldeutschen Arbeiterregierungen werden dabei gemeinhin als Teil der kumulierten Krisenerscheinungen und in faktischer „Tateinheit“ mit dem Hitlerputsch, nur eben von links, gesehen.[2] Diese Sichtweise folgt der anachronistischen Logik des sogenannten Hufeisenschemas. In diesem Irrglauben sind weltanschauliche Strömungen auf einer Skala von der Form eines Hufeisens abzubilden, bei dem sich die extremen, „totalitären“ politischen Ränder gegenseitig näher seien als beide jeweils der politischen Mitte und vom Verfassungsbogen des demokratischen Zentrums gleich weit entfernt.[3]

Doch auch in der linken Erinnerungskultur ist der „Deutsche Oktober 1923“ nur wenig präsent und sind die Hintergründe der mitteldeutschen Linksregierungen so gut wie unbekannt. Dies liegt nicht unwesentlich darin begründet, dass im Herbst 1923 die Bemühungen einer deutschen Oktoberrevolution scheiterten und die kommunistische Historiographie sich seither in zwei Haupterzählungen aufspaltet. Auf der einen Seite „die stalinistische Heldenerzählung des am Hamburger Aufstand beteiligten (späteren KPD-Vorsitzenden und Stalin-Getreuen) Thälmann, in der kitschige Ikonisierung und die Bewunderung der Entschlossenheit einzelner Anführer*innen jede Analyse ersetzten“[4]. Zum anderen in der maßgeblich vom KPD-Theoretiker August Thalheimer und dem seinerzeitigen KPD-Vorsitzenden Heinrich Brandler vorgetragenen Begründung, für die Abkehr von den Aufstandsplänen. Brandler und Thalheimer wurden infolgedessen von der Parteiführung abgelöst und schließlich 1928 aus der KPD ausgeschlossen. Sie gründeten später gemeinsam mit anderen Vertreter:innen einer revolutionären Realpolitik die KPD-Opposition.

Angesichts dessen sind zwei Publikationen herauszuheben, die entgegen dieser vorherrschenden Erzählung den gelungenen Versuch unternehmen, den Volksfrontregierungen in Sachsen und in Thüringen einen eigenständigen historischen Platz zuzuweisen:

Im Auftrag der Thüringer Rosa-Luxemburg-Stiftung legt Mario Hesselbarth eine umfassende und kurzweilige Darlegung der Voraussetzungen, Motive sowie Konflikte der Thüringer Arbeiterregierung[5] vor.

Karl Heinrich Pohl geht in seiner bei Vandenhoeck & Ruprecht erschienen Sonderausgabe für die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung einen Schritt weiter, indem er – wenn auch in Frageform – die sächsische Arbeiterregierung als linksrepublikanisches Projekt und vertane Chance für die Weimarer Republik beschreibt[6].

Während Hesselbarths Thüringer Betrachtungen vornehmlich mit Blick auf das Handeln der Kommunistischen Partei erfolgen, dadurch die innerkommunistischen Diskurse freilegen und - wo es nötig ist - erläutern, legt Pohl den Schwerpunkt seiner Beobachtungen auf die sächsische Sozialdemokratie, nicht, ohne sich von diesem Standpunkt aus ausführlich auch der KPD, ihrer Politik und wesentlichen handelnden Akteuren sowie dem bürgerlichen Block zu widmen. Allein aus dieser doppelt verschiedenen Erzählung entsteht der besondere Reiz im vergleichenden Lesen beider Studien.

In beiden Publikationen wird deutlich, wie nachhaltig schwer es für Sozialdemokraten, Unabhängige Sozialisten und Kommunisten war, miteinander verlässliche Kooperationsbeziehungen einzugehen. Zwar repräsentierten SPD, USPD und KPD ein gesellschaftliches Milieu, die Arbeiter:innenklasse, doch war deren Bewegung gespalten. Sowohl entlang der Grundsatzfrage „Reform oder Revolution“, woraus sich der Konflikt um die Bewahrung der im November 1918 erkämpften Republik und ihrer Errungenschaften oder ihre Überwindung zur Errichtung der sozialistischen Räterepublik entwickelte. Darüber hinaus waren die aus der Zustimmung bzw. Ablehnung der Kriegskredite für den Ersten Weltkrieg hervorgegangenen Spaltungsprozesse noch frisch in Erinnerung.

Dafür sind die Kapitel „Der republikanische Gestaltungs- und Durchsetzungsanspruch der Thüringer Sozialdemokratie“ (S. 63-82) in der Hesselbarth-Studie und bei Karl-Heinrich Pohl sowohl im Herzstück der Untersuchung „Rahmenbedingungen“ (S. 131-186) als auch in der Bilanz „Das linksrepublikanische Projekt und seine Leistungen“ (S. 233-263) exemplarisch.

Pohl und Hesselbarth weisen nach, dass in beiden mitteldeutschen Linksregierungen, die von der KPD unterstützt wurden, bevor die KPD sich 1923 zur Regierungsbeteiligung entschloss, das Hauptaugenmerk darauf lag, die materiellen Lasten der Nachkriegskrise von der arbeitenden Klasse auf die besitzenden Schichten umzuverteilen. Gleichzeitig strebten sie an, eine progressive Kultur- und Bildungspolitik zu fördern. Darüber hinaus verfolgten sie das Ziel, durch Kommunalreformen und eine entsprechende Personal- und Innenpolitik die bürgerlich-konservativen Eliten zu entmachten. Dies sollte dazu beitragen, die anti-demokratischen Tendenzen auszutrocknen, die bereits für eine republikanische Politik gefährlich waren und einer sozialistischen Perspektive diametral entgegenstanden.

Welche Wirkung die Regierungspraxis der beiden , wie man heute sagen würde, Rot-Roten Regierungen hatte, kann zeitgenössischen Äußerungen, wie z.B. den Erinnerungen des rechtsliberalen Abgeordneten der Deutschen Volkspartei im Thüringer Landtag, Georg Witzmann[7], entnommen werden. Im Abschnitt „Thüringen unter sozialistischer Herrschaft“ nimmt Witzmann ausführlich Stellung zu den gesetzlichen und politischen Initiativen der Arbeiterregierung insbesondere in den Bereichen Rechtspflege und Verwaltung, Kirche, Volksbildung und Beamtentum.

Das Thüringische Staatsbeamtengesetz, das dem Landtag im Herbst 1922 vorgelegt und am 14. März 1923 beschlossen wurde, verpflichtete alle Beamten in der „amtlichen Tätigkeit für die verfassungsmäßige republikanische Staatsgewalt einzutreten und alles zu unterlassen, was mit seiner Stellung als Beamter der Republik nicht zu vereinen ist. Insbesondere ist ihm untersagt, sein Amt oder die ihm kraft seiner amtlichen Stellung zugänglichen Einrichtungen für Bestrebungen zur Änderung der verfassungsmäßigen Staatsform zu mißbrauchen […]“. Diese Bestimmungen einer wehrhaften Demokratie, die aus heutiger Rückschau weitsichtig und angemessen waren, erregten, so der DVP-Politiker Witzmann in seinen Erinnerungen, „einen Sturm der Entrüstung in allen rechtsgerichteten Kreisen der Beamtenschaft. Wegen dieser Bestimmungen haben denn auch damals die bürgerlichen Abgeordneten das Gesetz, dessen Grundgedanken sie im übrigen zustimmten, abgelehnt.“[8]

Die Untersuchungen von Pohl und Hesselbarth bürsten diejenige dominierende Geschichtsschreibung gegen den Strich, die bislang nur eine, wenige Tage und Wochen umfassende Koalition von SPD und KPD in beiden mitteldeutschen Länder im Herbst 1923 ohne Vor- und Nachgeschichte, quasi als Fußnote notierte und diese in die Krisenentwicklungen dieses Schicksalsjahres einordnete.

Wenn bis heute über eine „Schule für alle“, ob in Form der in Westdeutschland etablierten Gesamtschule oder der ostdeutschen Gemeinschaftsschule debattiert wird, dann ist festzuhalten, dass dieser Gedanke erstmals in den 1920er Jahren in Sachsen und Thüringen, letzteres auch das Geburtsland der Kindergärten, gegen enorme Widerstände praktisch umgesetzt wurde.

Das 1919 in Weimar von Martin Gropius gegründete avantgardistische Bauhaus wurde gegen viele Widerstände von rechts verteidigt. Seine Vertreibung nach Dessau war eine Reaktion auf Zumutungen der auf die Arbeiterregierung folgenden bürgerlich.-nationalistischen Regierung Thüringens ab 1924.

1923 – Das Jahr der Stapelkrisen

Mag der Begriff der Stapelkrisen auch jüngeren Datums sein, ist das damit beschriebene Phänomen aufeinanderfolgender Krisen nicht neu. Vor einhundert Jahren kumulierten eine Vielzahl von Konflikten, die jeweils für sich genommen bereits eine schwere Belastung darstellten.

Am 11. Januar besetzen französische und belgische Truppen im Konflikt um die deutschen Reparationsleistungen das Ruhrgebiet. Die Antwort der im Herbst 1922 eingesetzten Regierung unter der Führung des Industriellen Wilhelm Cuno war eine Politik des „passiven Widerstands“. Die Gehälter der öffentlichen Bediensteten und über den Umweg von Krediten insbesondere an die Bergbauunternehmen des Ruhrgebietes auch die der Arbeiter:innen wurden vom Reich weiter gezahlt, das freilich zugleich auf die Wirtschaftskraft des besetzten Gebietes verzichten musste. Dies verstärkte die wirtschaftliche Notlage in der sich Deutschland sowieso befand und mündete in die Hyperinflation. Immer wieder kam es zu politischen Unruhen im besetzen Ruhrgebiet, in dem vor allem reaktionäre Freikorpsverbände ein Betätigungsfeld fanden.

Die Hyperinflation des Jahres 1923 hatte sich über einen vergleichsweise langen Zeitraum aufgebaut und ihre Ursachen bereits in der Reichsfinanzpolitik während des Ersten Weltkriegs. Die Reichsmark besaß am Beginn der Republik nur noch die Hälfte des Vorkriegswertes, der Schuldenstand war und blieb hoch, die öffentlichen Ausgaben wurden von den Weimarer Regierungen durch die Steigerung des Geldumlaufs finanziert. Das Bemühen, diese Entwicklung durch eine realistische Steuerpolitik umzukehren war neben seiner bereits im Weltkrieg eingenommenen Haltung zu einem Verständigungsfrieden ohne Gebietsabtretungen, einer der Gründe für den von rechten wohlhabenden Kreisen gegen Reichsfinanzminister Matthias Erzberger geschürten Hass, der letztlich in seiner Ermordung gipfelte.

Die Hyperinflation führte zum extremen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Weit mehr als die Hälfte der Arbeiter:innen war zeitweise arbeitslos oder in Kurzarbeit. Sie trieb Millionen Proletarier:innen in die absolute Armut, entwertete die Ersparnisse und das Geldvermögen der Mittelschicht, während die Immobilien und Grundstücke besitzende Klasse von der Tilgungslast für Kredite befreit wurde.

Die mit der Weimarer Reichsverfassung erstmals rechtlich gesicherte Möglichkeit der Gewerkschaften, umfassend in den Wirtschaftsbereichen die Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln[9], erodierte unter diesen Rahmenbedingungen. Denn in der Hyperinflation brachten Tarifverhandlungen und staatliche Zwangsschlichtung kaum Erfolge. Da aber auch die Rücklagen der Gewerkschaften durch die Inflation verloren waren, fehlte die finanzielle Kampfkraft für gewerkschaftliche Streiks. Damit erodierte wiederum das Ansehen der freien Gewerkschaften bei den Arbeiter:innen, deren wichtigste Anerkennungsbasis in der Lohnpolitik bestand. Dass es dennoch eine enorme Zahl an Streiks, Protesten und offenen Unruhen gab, die weder von den der SPD nahestehenden freien Gewerkschaften im ADGB noch von Kommunistischen Partei initiiert wurden, lag nach Auffassung Karl Heinrich Pohls „im Wesentlichen [an] der nackten Existenzangst der Arbeiterbasis […]. Es handelte sich meist um Hungerrevolten der Arbeiter, oft sogar gegen den Willen der Gewerkschaften.“ (S. 60) Doch auch der von der KPD angestrebte Generalstreik, von dem der Funke für den deutschen roten Oktober ausgehen sollte, besaß nach Auffassung von Pohl unter diesen Bedingungen „nirgendwo in Deutschland, auch nicht in Sachsen, eine reale Basis“ (ebd.). Auf die daraus folgende Erosion des sozialistischen Milieus wird später zurückzukommen sein.

Der Ruhrkampf bedrohte nicht allein die sowieso fragile ökonomische und finanzwirtschaftliche Lage Deutschlands, sondern beflügelte auch separatistische Bestrebungen. Diese verstärkten sich insbesondere, nachdem die auf den im Sommer zurückgetretenen Reichskanzler Cuno unter der Kanzlerschaft Gustav Stresemanns gebildete Regierung des „passiven Widerstand“ gegen die Ruhrbesetz abbrach.

Die französischen und belgischen Besatzer strebten die Loslösung des Rheinlands vom Reich an, um einen Sicherheitspuffer zwischen dem Deutschen Reich und ihren Grenzen zu schaffen. Nachdem bereits 1919 Versuche gescheitert waren, das Rheinland und die Rheinpfalz von Preußen bzw. Bayern zu lösen und als eigenständigen Gliedstaat zu bilden, riefen separatistische Bewegungen im Herbst 1923 sowohl die „Rheinische Republik“ als auch die „Autonome Pfalz“ aus, denen kein Erfolg beschieden war.

Nach der Ermordung des linkssozialistischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner und dem Scheitern der bayerischen Räterepublik sowie der wochenlangen Terrorherrschaft der Freikorps, bei der beinahe tausend Menschen ihr Leben verloren, übernahmen monarchische und rechtsradikale Kreise die politische Kontrolle. Im Ergebnis des gescheiterten reaktionären Kapp-Lüttwitz-Putsches wurde 1920 Gustav Ritter von Kahr als Ministerpräsident Bayerns bestellt. Er war Monarchist und ebenfalls bestrebt, die herrschenden Verhältnisse vor 1918 wiederherzustellen und sah Bayern als „Ordnungszelle des Reichs“. Die Ablehnung der Weimarer Republik, der Weimarer Reichsverfassung und der Linksparteien sowie eine die politische Rechte bestimmende Politik Bayerns blieben auch nach seinem Rücktritt 1921 maßgeblich. Vor allem München wurde zum Hort rechtsextremistischer und antisemitischer Bestrebungen und Organisationen. Aufgrund der Wirkung für Sachsen und Thüringen ist hierauf genauer einzugehen.

Im Herbst 1923 veranlasste die Beendigung des „passiven Widerstands“, die von der bayerischen Landesregierung als Verrat gewertet wurde, zu einschneidenden Maßnahmen. Mit der Orientierung auf die Herstellung einer „nationalen Diktatur“ wurde Ministerpräsident a.D. Ritter von Kahr zum „besonderen Generalstaatskommissar“ ernannt. Er nutzte die ihm übertragenen Befugnisse zur sofortigen Verhängung des Ausnahmezustands und übernahm das Kommando von bayerischen Truppen der Reichswehr. Zudem setzte er das in Folge der rechtsextremistischen Fememorde, denen Matthias Erzberger und Walter Rathenau zum Opfer fielen, erlassene „Gesetz zum Schutz der Republik“ (Republikschutzgesetz)[10] vom 21. 7. 1922 außer Kraft, ließ sozialistische Zeitungen und Selbstschutzorganisationen der Arbeiterparteien verbieten sowie jüdische Familien aus Bayern ausweisen.

Als Reaktion auf diese verfassungswidrigen Akte Bayerns erließ Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) den Ausnahmezustand über ganz Deutschland und übertrug die vollziehende Gewalt an Reichswehrminister Otto Geßler (DDP)[11], der sie an die sieben Wehrkreisbefehlshaber, die jeweils eine Infanterie-Division kommandierten, delegierte. Der bayrische Wehrkreisbefehlshaber, Generalleutnant von Lossow sympathisierte mehr mit der bayerischen Rechtsregierung als der Reichsregierung. Aus Berlin angewiesen, das Verbot der NSDAP-Zeitung „Völkischer Beobachter“ durchzusetzen, weigerte sich von Lossow und wurde deshalb am 20. Oktober 1923 seines Amtes enthoben aber – rechtswidrig vom Generalstaatskommissar von Kahrs wieder ins Amt eingesetzt. Zwei Tage später vollzog von Kahrs den Bruch mit Berlin, indem er die 7. Reichswehrdivision auf Bayern und seine Regierung vereidigen ließ.

Die reaktionäre bayerische Regierung verfolgte in Einheit mit den nationalsozialistischen Organisationen das Ziel, die Berliner Regierung zu beenden und im Wettstreit mit Hitler um die Vorherrschaft im rechtsextremen Lager zu konkurrieren. Dabei verfügte sie nicht nur über paramilitärische Einheiten aus Freikorps und der sogenannten Schwarzen Reichswehr, sondern auch über eine der sieben regulären Reichswehrdivisionen.

Vor diesem Hintergrund lassen sich einerseits die verschiedenen Vorfälle an der Grenze Bayerns zu den roten mitteldeutschen Ländern Sachsen und Thüringen erklären. Andererseits wird die Relevanz des nicht allein von Hitler propagierten „Marschs auf Berlin“ nach dem Vorbild von Mussolinis Marsch auf Rom deutlich. Der Weg nach Berlin sollte über Sachsen und Thüringen führen und zur Zerschlagung der dortigen Arbeiterregierungen beitragen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Aufbau eines sogenannten Grenzschutzes Nordbayern initiiert, in Zusammenarbeit mit den paramilitärischen Vaterländischen Verbänden. Die Leitung dieses „Grenzschutzes“ wurde dem berüchtigten Korvettenkapitän Hermann Erhardt übertragen. Er hatte sich bei der Niederschlagung der Münchner Räterepublik und den Aufständen in Oberschlesien hervorgetan und gehörte zu den wesentlichen Trägern des Kapp-Lüttwitz-Putsches.

Linksrepublikanische Arbeiterregierungen ab 1920

Die Wahlperioden unserer Parlamente umfassen in der Regel vier oder fünf Jahre. Ziehen wir diesen Vergleichsmaßstab heran, wird deutlich, in welcher kurzen Abfolge je für sich genommen existenzielle Ereignisse der politischen Linken - neben vielen anderen - sich in den 48 Monaten vom Herbst 1918 bis zum Herbst 1922 abspielten:

Die Novemberrevolution 1918, Bildung der ersten proletarischen Regierung aus SPD und USPD und der Reichsrätekongress im Dezember 1918 mit der Ablehnung der Rätedemokratie und dem Plädoyer für die verfassungsgebende Nationalversammlung.

Die Gründung der KPD zur Jahreswende 1918/1919 und der Spartakusaufstand im Januar 1919, bei dessen Niederschlagung Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermordet wurden. Im Sommer 1919 die Annahme des Versailler Vertrages und das Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung.

Etwas mehr als sechs Monate später der Kapp-Lüttwitz-Putsch im Frühjahr 1920 mit dem darauffolgenden Generalstreik und der blutigen Niederschlagung des Ruhraufstandes und der „Roten Ruhrarmee“ durch die Reichswehr.

Im Oktober 1920 die Spaltung der USPD auf dem Parteitag von Halle, in deren Folge die KPD zur Massenpartei wurde. Zwar verließ die Mehrheit der 900.000 Mitglieder die USPD, doch traten der KPD wohl nur etwas mehr als 300.000 ehemalige Mitglieder bei. Ein erheblicher Teil ging im Spaltungsprozess in die parteipolitische Apathie verloren; der übrige Teil wechselte im Herbst 1922 mit der Fusion von USPD und SPD zurück zur Sozialdemokratie.[12] Bereits im Juli 1922 hatte die Arbeitsgemeinschaft im Reichstag aus USPD und SPD nach den Fememorden an Erzberger (1921) und Rathenau (1922) das Republikschutzgesetz durchgesetzt.

Ein Jahr zuvor, im Frühjahr 1921, initiierte die KPD, flankiert von verschiedenen linksradikalen Kräften, die „Märzaktion“. Mit dieser Aktion sollte gemäß der sogenannten Offensivtheorie im mitteldeutschen Industrierevier um Halle, Leuna, dem Mansfelder Land sowie in Hamburg ein Aufstand entfacht werden, der die Revolution nach Deutschland tragen sollte.

Die dilettantisch organisierte Aktion, die die tatsächlichen Realitäten verkannte und die eigenen Kräfte überschätzte, blieb jedoch isoliert und brach letztlich zusammen. Der Konflikt um und die Kritik an der putschistischen „Offensivtheorie“ führten zu heftigen innerparteilichen Auseinandersetzungen in der KPD. Dies resultierte im Parteiaustritt bzw. -ausschluss vieler Mitglieder, darunter der Mehrzahl der von der USPD zur KPD gewechselten Reichstagsabgeordneten. Ebenso der beiden Parteivorsitzenden Paul Levi und Ernst Däumig. Levi hatte die KPD gemeinsam mit Luxemburg gegründet und Däumig für die USPD die Verhandlungen zur Vereinigung mit der KPD geführt.

Die Mitgliederzahl der Vereinigten KPD sank infolge dieser Ereignisse von 450.000 auf 150.000 Mitglieder ab. Für wichtige Träger der Kommunistischen Partei, darunter den 1921 und 1923 amtierenden Parteivorsitzenden Heinrich Brandler, ebenso für den „vergessenen Parteivorsitzenden“ Ernst Meyer[13], der die KPD in den Jahren 1920/21 und 1927 leitete, stellte die gescheiterte Märzaktion und die Kritik an der Offensivtheorie einen einschneidenden Grund für die Entwicklung einer kommunistischen Realpolitik dar.[14] Dies führte zur Entwicklung der Einheitsfrontpolitik, die eine Zusammenarbeit der sozialistischen Organisationen anstrebte.

Dabei bestand das Dilemma der deutschen Kommunisten darin, dass „die Widersprüche, die zwischen den Interessen Sowjetrußlands und der [Kommunistischen Internationale - BIH] Komintern einerseits und der KPD andererseits bestanden, […] gewöhnlich zugunsten der ersten gelöst [wurden]. Moskau gestattete es der deutschen Partei niemals, den nichtkommunistischen Arbeiterorganisationen jene Zugeständnisse zu machen, die zu einer aufrichtigen und wirksamen Zusammenarbeit unbedingt erforderlich gewesen wären. […] Und solange die Kommunisten darauf beharrten, lieber Moskaus Anweisungen zu folgen, statt ihre eigene Politik zu machen, bestand für sie keine Hoffnung, sich je das Vertrauen, geschweige denn die Unterstützung der deutschen Arbeiterschaft zu erwerben. Diesen gordischen Knoten vermochte die KPD niemals zu lösen.“[15]

Diese vorstehenden Aspekte sind wichtig, um die Entstehung, Wirkung aber auch inneren Konflikte der Arbeiterregierungen in Sachsen und Thüringen zu verstehen. Wenn hier von den Arbeiterregierungen gesprochen wird, sind davon nicht nur die kurzlebigen Koalitionsregierungen umfasst, sondern der gesamte Zeitraum sozialistischer bzw. sozialdemokratischer Regierungspolitik mit kommunistischer Unterstützung.

Neben dem Ruhrgebiet gehörten die Ereignisse des Kapp-Lüttwitz-Putsches und dessen erzwungene Beendigung durch den Generalstreik von Arbeitern, Angestellten und Beamten in Thüringen „während und insbesondere nach dem Staatsstreichversuch zu den dramatischsten – mit weitreichenden Folgen für die weitere Geschichte der Weimarer Republik“ formuliert Mario Hesselbarth in seiner Darstellung des Putsches 1920 in Thüringen[16] und verweist darauf, dass die Entwicklung der Republik im März/April 1920 vollkommen offen war und das Beispiel Thüringens zeigt, „das alternative Entwicklungsmöglichkeiten in Form eines konsequenten Republikanismus nicht nur bestanden, sondern hier bis 1923 auch versucht wurden“ (S. 13f.)

Ähnliches beschreibt Karl Heinrich Pohl und stellt dar, dass der Kapp-Putsch zu einer realpolitischen Wende nach links in der sozialdemokratischen Regierungspolitik in Sachsen beitrug. Wilhelm Buck, der die Regierungsgeschäfte vom glücklosen Georg Gradnauer übernahm, entschied sich auch aufgrund der erheblichen Verluste bei der Landtagswahl im November 1920 zur Minderheitskoalition mit der USPD, die sich auf die ambivalente Tolerierung durch die KPD stützte. „Für den demokratischen Sozialismus war es – aus heutiger Sicht – geradezu tragisch, dass eine zahlenmäßig kleine Partei eine parlamentarische Schlüsselstellung einnahm und daraus resultierend diese Machtposition nutzte, um die beiden größeren Parteien vor sich herzutreiben und ihnen ihre faktisch utopischen Ziele zu diktieren“ (S. 53), formuliert Pohl und verweist darauf, dass die Wiedervereinigung von SPD und USPD in Sachsen auf Augenhöhe stattfand. Beide Parteien waren mit 82.000 USPD-Mitgliedern und 100.000 SPD-Genoss:innen fast gleichstark. Auch dieser Zusammenschluss beförderte die Linkswende und eine demokratisch-sozialistische Regierungspraxis.

In Thüringen kam bereits bei der Bildung der ersten thüringischen Landesregierung im Herbst 1920 - nach den gescheiterten Verhandlungen zur Bildung einer großen Koalition - ein erstes Linksbündnis zustande. Es bestand aus einem MSDP-DDP-Minderheitskabinett, das im Parlament von USPD und KPD toleriert wurde. Hierbei handelte es sich jedoch „um eine höchst fragile Kooperation, deren kleinster gemeinsamer Nenner die Verhinderung eines »Bürgerblocks« war, wie ihn die kurz zuvor im Reich gebildete Regierung Fehrenbach präsentierte“.[17]

Nach den im Herbst 1921 durchgeführten Wahlen zum 2. Thüringer Landtag, die notwendig wurden, weil die KPD die sowieso fragile Kooperation nach der gescheiterten Märzaktion 1921 aufkündigte, verfügten die drei Arbeiterparteien über eine Mehrheit von zwei Mandaten „gegenüber dem antisozialistischen bürgerlich-agrarischen Lager“ (S. 31), wie Hesselbarth darlegt.

Für die Thüringer KPD stellte sich damit unmittelbar nach dem Jenaer Parteitag die Frage der Einheitsfrontpolitik auch auf parlamentarischer Ebene praktisch in Form des Problems der anstehenden Regierungsbildung. Zwar lehnte die Thüringer kommunistische Parteipresse von vornherein die von sozialdemokratischer Seite vorgeschlagene Beteiligung der KPD an einer sozialistischen Regierung ab, weil sie damit ‚alle Grundsätze des revolutionären Klassenkampfes aufgeben‘ würde.

Zugleich signalisierte sie jedoch die Bereitschaft, eine ‚reinsozialistische‘ Regierung [also ohne z.B. die DDP wie im Reich – BIH] zu unterstützen, ‚sofern sie die Interessen der Arbeiterschaft gegen das Bürgertum zu vertreten sucht.‘“ (ebd.)

Anhand der Kampagne um das Reichsschutzgesetz nach dem Rathenau-Mord exemplifiziert er anschaulich die Rahmenbedingungen aber auch inneren Widersprüche der proletarischen Zusammenarbeit und des praktischen Versuchs kommunistischer Realpolitik.

Roter Oktober

Dass die Parteien der gespaltenen Arbeiter:innenbewegung in Koalitionsbündnissen proletarische Interessen in Regierungshandeln umsetzen sollten, war, wie Hesselbarth ausführt „zu Beginn der 1920er-Jahre in Deutschland […] eine gewerkschaftliche [Idee]. Am 17. März 1920, unmittelbar nach der Niederschlagung des Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsches, hatte der Vorsitzende des ADGB Carl Legien der USPD vorgeschlagen, in eine gemeinsame Arbeiterregierung mit der MSPD einzutreten.“ (S. 164)

Die Gewerkschaften nahmen in den nächsten Jahren verschiedentlich Moderationsfunktionen zwischen den drei bzw. zwei Arbeiterparteien ein. Eine politische Generallinie, insbesondere der KPD, konnte jedoch auch keine noch so bemühte Vermittlungsarbeit überwinden.[18]

„Seitdem war insbesondere auch in der KPD […] darüber debattiert worden, was eine Arbeiterregierung sein könnte, in welchem Verhältnis sie zur proletarischen Revolution und der mit ihr angestrebten »Diktatur des Proletariats« stehen würde, wie also die Ziele aussehen müssten, die sich mit ihr erreichen ließen und ob Kommunistinnen und Kommunisten in eine solche Regierung eintreten sollten“ (ebd.).

Anschaulich erläutert Hesselbarth die inneren Widersprüche und Differenzen innerhalb der KPD. Die Partei war vor dem Hintergrund der nicht einmal zwei Jahre zurückliegenden dramatischen Niederlage bei der putschistischen „Märzaktion“ 1921 zerrissen. Dies geschah trotz der daraufhin initiierten Einheitsfrontpolitik als einer kommunistischen Realpolitik, bis zur Gefahr einer Spaltung der Partei zwischen einer ultralinken Opposition um Ruth Fischer und Arkadi Maslov und einer Parteiführung, die um realistische Einschätzungen der gesellschaftlichen Verhältnisse bemüht war.

Die KPD wurde gleichzeitig zunehmend ein Spielball der sich angesichts Lenins zu erwartendem Tod ausprägenden Machtkämpfe in der russischen kommunistischen Partei. Diese hatte seit dem II. Weltkongress und den dort verabschiedeten „21 Bedingungen“ die weitgehend unhinterfragte Vorherrschaft inne.

Unter dem Eindruck der ersten politischen Erfolge ihrer Einheitsfrontpolitik, die jedoch nicht zuletzt aus der Verschärfung der sozialen und politisch-gesellschaftlichen Krise resultierten, und erheblichem sowjetischen Druck schwenkte die KPD im Spätsommer 1923 von der Einheitsfrontpolitik zur bereits 1921 gescheiterten putschistischen Offensivtaktik und deren Kern, dem bewaffneten Aufstand, zurück. Damit erhielten die Volksfrontregierungen jene völlig andere Funktion, die letztlich wohl auch ohne die auf Druck der Reichswehr erfolgte Auflösung zu ihrem Scheitern beigetragen hätte.[19]

Die Anhänger der Offensivtheorie waren angesichts der erheblichen Eruptionen in Form von spontanen wilden Streiks, lokalen Aufständen und Protesten der Auffassung, dass sich in Deutschland eine revolutionäre Situation abzeichne, die erstmals seit 1919 die tatsächliche Gelegenheit für einen „Roten Oktober“ in Deutschland bieten würde, wie Hesselbarth (S. 189ff.) und Pohl (S. 103ff.) darlegen.

Aus oben bereits zitierter Sicht von Karl Heinrich Pohl, unterlagen die Kommunist:innen damit einer erneut dramatischen Fehleinschätzung. Statt des erhofften revolutionären Aufschwungs im Frühjahr und Sommer 1923, „zeigte sich fast überall im Reich, dass das sozialistische Milieu erodierte, die Kohäsion durch die sozialistischen Arbeiterbewegungen zu zerbröckeln begann und der Glaube an die Politik der sozialistischen Partei und Gewerkschaftsführer zu zerbrechen drohte. Dabei verlief dieser Riss nicht in erster Linie zwischen den Kommunisten und den Sozialisten, sondern zwischen den organisierten und den von den Organisationen nicht mehr zu erreichenden Arbeitern.“ (S. 61)

Pohl zitiert deshalb zustimmend Harald Jentsch, der wohl zutreffend gegenüber allen bis heute in der Linken bestehenden Spekulationen, ob eine Revolution 1923 möglich gewesen wäre[20], konstatiert: „Eine gespaltene [kommunistische] Führung, deren fraktionelle Gruppierungen einander misstrauten, sollte die Partei in einer Situation in einen bewaffneten Aufstand führen, in der die Radikalisierung der deutschen Arbeiterschaft ihren Höhepunkt bereits überschritten hatte und damit die Möglichkeiten einer Revolution auch objektiv nicht mehr gegeben waren.“[21] (S. 103)

Diese Einschätzung teilte rückblickend auch August Thalheimer, der 1923 gemeinsam mit Brandler die Kommunistische Partei führte, in seiner Denkschrift „1923: Eine verpasste Revolution?“ und verbindet dies auch mit einer Kritik an der Dominanz der sowjetischen KP in der Komintern:

„Ich glaube, die erste und wichtigste Lehre sollte die sein, daß man nicht aus 2000 km Entfernung revolutionäre Aktionspläne auf eine Frist von 8-10 Wochen ausarbeiten kann, sondern daß man das nur tun kann, wenn man direkt auf dem Aktionsplatz sitzt und die Ereignisse mit eigenen Augen verfolgt. Eine weitere Lehre für die Kommunistischen Parteien außerhalb Rußlands ist, daß sie nur dann hoffen können eine Revolution in ihrem eigenen Lande wirklich durchzuführen, wenn sie gelernt haben, die Klassenverhältnisse in ihrem Lande selbständig zu beurteilen, die Taktik und Strategie des revolutionären Kampfes aus eigenem Urteil zu entwickeln, und wenn sie sich an eigenes, kritisches und selbständiges Denken auch gegenüber der internationalen Leitung gewöhnt haben. Das war der schwerste und verhängnisvollste Fehler des Jahres 1923, daß die Partei und ihre Führung darauf verzichtete, auf ihrem selbständigen, kritischen Urteil zu beharren.“

Schwarze Reichswehr

Am 29. Oktober und 6. November 1923 machte Reichspräsident Ebert (SPD) zunächst gegen Sachsen und dann gegen Thüringen von der ihm in Art. 48 Abs. 1 WRV übertragenen Kompetenz („Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.“) Gebrauch und ließ die Reichswehr in beide Freistaaten einmarschieren. In Sachsen befand sich die Reichswehr bereits seit dem 22. Oktober 1923, um das vom Reichsbefehlshaber in Sachsen, Generalleutnant Müller, angeordnete Verbot der „Proletarischen Hundertschaften“ umzusetzen. Bei Zusammenstößen von Reichswehr und sächsischen Bürgern gab es mehrere Dutzend Tote und Verletzte.

Am 27. Oktober 1923 forderte Reichskanzler Stresemann den sächsischen Ministerpräsidenten auf, den Rücktritt der sächsischen Landesregierung herbeizuführen, da man „die gegenwärtige sächsische Regierung nicht mehr als eine Landesregierung im Sinne der Verfassung anerkennt“. Der sächsische Ministerpräsident Zeigner antwortete postwendend: „Ich bestätige den Empfang ihres Schreibens ... Das in ihm enthaltene Ansinnen, zurückzutreten, lehnt die sächsische Regierung entschieden ab, ein politischer Anlass zu ihrer Forderung liegt nicht vor.“ Nur der Landtag sei legitimiert, die sächsische Regierung abzuberufen: „Solange das nicht geschieht, wird die sächsische Regierung auf ihrem Posten ausharren.“[22] Gleiches ereignete sich in Thüringen.

Auch wenn die sächsischen und thüringischen Sozialdemokrat:innen in ihrem Linkskurs keine Unterstützung aus Berlin erwarten konnten, erzwang die von der Reichswehr brutal durchgesetzte sogenannte Reichsexekution den Bruch der Großen Koalition und den durch Misstrauensvotum der SPD erzwungenen Rücktritt des Reichskanzlers Gustav Stresemann. „Ihr Argument: Dieser Einmarsch gegen eine demokratisch legitimierte linke Regierung sei illegal und rechtswidrig gewesen.“ (Pohl: 197)

Mit welch unverhältnismäßigen Härte die Reichsregierung, gestützt vom Reichspräsidenten Ebert, gegen die beiden durch Wahlen legitimierten Volksfrontregierungen im Vergleich zu Bayern vorging, in dem, wie oben bereits gezeigt wurde, eine rechtsextreme Diktatur bereits die Macht übernommen hatte und sich offen gegen Berlin stellte, ist bis heute frappierend.

Trotz des erklärten Ziels der bayerischen Rechtsputschisten unter dem Triumvirat des diktatorischen Staatskommissars Ritter von Kahrs, dem Chef der bayerischen Landespolizei, Hans von Seißer, und dem Reichswehrkreiskommandanten Otto von Lossow, auf Berlin marschieren zu wollen, griff die Reichswehr – anders als in Sachsen und Thüringen – in Bayern nicht ein.

Der Chef der Heeresleitung, Hans von Seeckt, erklärte klipp und klar "Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr" und zudem sympathisierte er grundsätzlich mit den Zielen der bayerischen Putschisten. Er selbst hatte mehrfach erwogen, die Macht an sich zu reißen, doch sollte dies im Rahmen der Ermächtigungen aus dem Notstandsartikel 48 der Verfassung erfolgen.

Skrupel, die Reichswehr auf Arbeiter:innen schießen zu lassen und eine durch freie Wahlen ins Amt gelangte Regierung aufzulösen, deren Verstoß gegen „die ihr obliegenden Pflichten“ darin bestand, ihre Kabinettmitglieder durch eigene Entscheidungen und nicht durch militärische Drohungen aus Berlin auszuwählen, hatte von Seeckt hingegen nicht.

Hinzu kam, dass von den Arbeiter:innenparteien und ihren Repräsentanten sowohl aus Sachsen als auch aus Thüringen vernehmlich und anhaltend Kritik an der Organisation und Finanzierung rechtsextremer, vaterländischer paramilitärischer Einheiten der sogenannten „Schwarzen Reichswehr“ durch die reguläre Reichswehr geäußert wurde. Insbesondere der sächsische Ministerpräsident Zeigner machte es sich zur Aufgabe, auf dieses für die junge Republik hochgefährliche Problem wiederholt aufmerksam zu machen. Karl Heinrich Pohl geht darauf im Abschnitt „Reichspolitik, Militär und ‚Proletarische Hundertschaften‘“ seiner Studie (S. 197ff.) ausführlich ein.

Angesichts der realexistierenden Bedrohungen der linksrepublikanischen mitteldeutschen Freistaaten durch den bayerischen Putschismus, der Überzeugung, von der überwiegend der jungen Republik feindlich gegenüberstehenden Reichswehr keinerlei Hilfe erwarten zu können und der noch jungen Erinnerung an die erst knapp drei Jahre zurückliegenden Ereignisse des Kapp-Lüttwitz-Putsches[23] und der brutalen Reichswehrreaktion gegen die politische Linke erklärt sich die bereits im Frühjahr hergestellte Einigkeit von SPD und KPD in Sachsen wie in Thüringen, über die Bildung proletarischer Abwehrorganisationen. Deren vordringliche Ziele: Der Schutz von Demonstrationen, Versammlungen und dem Eigentum der Arbeiterorganisationen. Im Mai 1923 vereinbarten SPD und KPD in Sachsen die Umwandlung des proletarischen Selbstschutzes in die gemeinsamen proletarischen Hundertschaften.

Für Thüringen zeichnet Hesselbarth die Hintergründe und Funktion des proletarischen Selbstschutzes nach und konstatiert, „dass es sich beim proletarischen Selbstschutz des Frühjahrs 1923 in Thüringen um eine spontane Basisbewegung der organisierten Arbeiterschaft handelte, die nicht wegen der noch zu zeigenden Rolle der kommunistischen Hundertschaften im Herbst 1923, sondern allein aufgrund der Tatsache ihrer Existenz die misstrauisch/feindliche Aufmerksamkeit der antisozialistischenBürger- und Bauernallianz einschließlich ihrer Presse und der Reichsbehörden auf sich zog.“ (S. 143)

Diese Unterscheidung ist wesentlich, denn im verengten Blick auf die letztlich abgesagten kommunistischen Aufstandspläne erscheinen die proletarischen Selbstschutzorganisationen als nur zu diesem Zwecke errichtet. Dies ist, wie Pohl und Hesselbarth zeigen, nicht richtig. Ironischerweise überzeichnen sowohl die zeitgenössischen Berichte der politischen Polizei als auch kommunistische Heldenmythen die Handlungsfähigkeit ausschließlich kommunistischer Einheiten.

Die Stresemann-Regierung stand im Oktober 1923 einer multiplen Krisensituation gegenüber. Aus Bayern drohte ein militärisch gestützter Putsch, in Hamburg erhob sich ein isolierter kommunistischer Aufstand, der binnen kürzester Zeit zusammenbrach, während im Rheinland und der Pfalz separatistische Bewegungen operierten. Die Entscheidung des Reichskanzlers Stresemann und seines Reichswehrministers Geßler, militärisch zuerst gegen Sachsen und dann gegen Thüringen vorzugehen, folgte einer schlichten Logik: In Sachsen stand die Reichswehr bereits seit 22. Oktober und hatte die Lage weitgehend unter Kontrolle. Der Chef der Heeresleitung von Seeckt hatte, wie Angress zitiert, deutlich gemacht wo seine Loyalitäten liegen: „Ich gebe mich auf keinen Fall dazu her, mit Reichswehr und proletarischen Hundertschaften gegen Bayern vorzugehen“.[24] Wenn die Regierung, so Stresemanns Logik, die Verfassung in Sachsen durchsetzte, würde die Position des Reichs auch gegenüber Bayern gestärkt. Und außerdem widerspräche, so Stresemann am 27. Oktober 1923 in der Sitzung des Reichskabinetts, eine Regierung mit kommunistischen Ministern dem Geist der Weimarer Verfassung.

So endeten die demokratisch legitimierten Volksfrontregierungen in Mitteldeutschland mit dem Einmarsch der Reichswehr. Pohl schildert die Vorgänge in Sachsen unter der Überschrift „Der Einmarsch der Reichswehr und die ‚Rache‘ der Sieger“ (S. 275-283), Hesselbarth im Abschnitt: „Der indirekte Staatsstreich der Reichswehr gegen die Thüringer sozialdemokratische Landesregierung im Herbst/Winter 1923/24“ (S. 279-314).

Bei der auf diese Ereignisse folgenden Wahl zum III. Thüringer Landtag am 10. Februar 1924, bildeten die zwei bürgerlich-liberalen Parteien DDP und DVP mit der Deutsch-Nationalen Volkspartei (DNVP) und dem Thüringer Landbund eine Wahlliste „Thüringer Ordnungsbund“, dessen Ziel ausschließlich auf die Entmachtung der seit 1919 dominierenden Thüringer Arbeiterparteien gerichtet war und die Losung proklamierte: „Das ganze Land kam auf den Hund, uns hilft nur noch der Ordnungsbund“.

Der Ordnungsbund erhielt zwar mehr Stimmen als SPD und KPD, doch blieb die erhoffte absolute Mehrheit aus. Im Landtag paktierten Liberale und Deutschnationale lieber mit den Antisemiten der Vereinigten Völkischen Liste statt mit der Sozialdemokratischen Partei. Diesem Bündnis und der Forderung der Völkischen, nur eine Regierung zu akzeptieren, die aus „deutschblütigen, nichtmarxistischen Männern“ bestünde, „opferten“ die Thüringer Liberalen bereitwillig den Vater der ersten demokratischen Thüringer Verfassung und jüdischen DDP-Spitzenkandidaten, Eduard Rosenthal, indem sie ihn zum Rückzug drängten. Der ebenfalls jüdische Staatsbankdirektor Walter Loeb wurde mit einer antisemitischen Hetzkampagne aus dem Amt entfernt, dem avantgardistischen Bauhaus wurden die Mittel gestrichen. Im Zuge dessen emigrierte die Kunstschule nach Dessau. Im Blogbeitrag "Vor 100 Jahren: Der erste Tabubruch in Thüringen" gehe ich auf diese Entwicklung genauer ein.

Nur sechs Jahre später, nach der Wahl zum V. Thüringer Landtag, wurde die NSDAP 1930 erstmals in einem deutschen Land Regierungspartner. „Die demokratischen bürgerlichen politischen Kräfte in Thüringen waren offenbar so verzweifelt darauf aus, die Linksregierung abzulösen, dass sie, auf dem rechten Auge blind, die geschworenen Feinde der Demokratie hoffähig machten“, bilanzierten in einer historischen Rückschau die Jenaer Politikwissenschaftler Andreas Braune und Michael Dreyer im Februar 2020 im konservativen Magazin „Cicero“[25] nur wenige Tage nach der Wahl Thomas L. Kemmerichs zum Thüringer Ministerpräsidenten mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD.

Welche Richtung die linksrepublikanische Volksfrontpolitik in Sachsen und Thüringen eingenommen hätte, wären sie im Amt verblieben, darüber kann nur spekuliert werden. Dass ihr Verbleib die faschistische Gefahr zu reduzieren und Impulse zur tatsächlichen Ausfüllung verfassungsmäßigen Ziele der Weimarer Verfassung im Sinne der arbeitenden Klasse zu setzen in der Lage gewesen wäre, ist nach der Lektüre der verdienstvollen Untersuchungen von Hesselbarth und Pohl unstrittig. Es bleibt zu wünschen, dass die Studien dazu beitragen, die linkssozialistischen Regierungsphase aber auch das durch die Reichswehr gewaltsam geschlossene linksrepublikanische Gelegenheitsfenster aus der Vergessenheit ins angemessene Licht zu rücken.

Das Gespenst von Weimar hat, obschon, ZEIT-Autor Josef Joffe gesprochen, Dauerwohnrecht in unserem demokratischen Gedächtnis. Dennoch wiederholt sich Geschichte nicht einfach - selbst wenn Ereignisse diesen Schluss nahezulegen scheinen.

Ausgerechnet in Thüringen, wo die Höcke-Extremisten den Ton angeben, wählten Abgeordnete der CDU und der FDP gemeinsam mit der AfD den FDP-Mann Thomas L. Kemmerich zum Ministerpräsidenten. Kurze Zeit später war der Platz vor der historischen Kurmainzischen Statthalterei gefüllt mit Demonstrierenden. In den sozialen Netzwerken und auf zahlreichen Nachrichtenkanälen brach sich die Empörung Bahn. Und es zeigte sich, worin sich der 5. Februar 2020 vom 21. Februar 1924 unterschied.

Arbeiteten in der Weimar Republik bestimmende Teile der staatlichen Verwaltung, der Justiz, der Sicherheitsorganen und der Armee mit den reaktionären Kräften zusammen, die auf die Zerstörung der Demokratie hinarbeiteten, flankiert von einer ideologisierten Kampfpresse, die täglich den Hass schürte (Joffe), war es die einhellige Empörung der Demokrat:innen nach dem Tabubruch von Erfurt, die den Rücktritt Kemmerichs erzwang.

Die politische Bearbeitung des Tabubruchs vom Februar 2020 stellt eine bis heute unbeantwortete Frage an die Thüringer CDU im Besonderen und die Christdemokratie im Allgemeinen: Will sie weiterhin auf dem anachronistischen Irrglauben des sogenannten Hufeisenschemas beharren und Linkssozialist:innen mit den extremen Rechten gleichsetzen? Dies würde nicht nur den politischen Handlungsspielraum der christlichen Volkspartei wie bisher beschneiden, sondern auch Erfahrungen sowohl aus 1923 als auch dem italienischen „historischen Kompromiss“ der frühen 1970er Jahre vernachlässigen. Letzteres ist wiederum eine politische Geschichte, die an anderer Stelle erzählt werden muss.

Hesselbarth, Mario: Die Arbeiterregierung in Thüringen 1923, hrsgg. v.d. Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen, Erfurt 2023.

Pohl, Karl Heinrich: Sachsen 1923. Das linksrepublikanische Projekt – eine vertane Chance für die Weimarer Demokratie, Vandenhoeck & Ruprechte Verlage, Göttingen 2022.

[1] Vgl. u.a. Bommarius, Christian: Im Rausch des Aufruhrs. Deutschland 1923, München 2022; Hannig, Nicolai/Mares, Detlef (Hrsg.): Krise! Wie 1923 die Welt erschütterte, Darmstadt 2022; Hoffritz, Jutta: Totentanz. 1923 und seine Folgen, Hamburg 2022; Jones, Mark: 1923. Ein deutsches Trauma, Berlin 2022; Longerich, Peter: Außer Kontrolle. Deutschland 1923, Wien 2022; Süß, Peter: 1923. Endstation – Alles einsteigen!, Berlin 2022; Ullrich, Volker: Deutschland 1923. Das Jahr am Abgrund, München 2022; Reichel, Peter: Rettung der Republik? Deutschland im Krisenjahr 1923, München 2022.

[2] Vgl. exemplarisch den Eintrag „Deutscher Oktober 1923“ im Online-Portal zur deutschen Geschichte „LeMo“, dem Kooperationsprojekt der Stiftung Deutsches Historisches Museum, der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesarchivs und n.v.a.: Kellerhoff, Sven: Als Berlin die Radikalen in Sachsen mit militärischen Mitteln unterdrückte, in: Die Welt am 28.01.2021.

[3] Fuhrmann, Maximilian: Antiextremismus und wehrhafte Demokratie. Kritik am politischen Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 2019

[4] Kimmerle, Stephan/Tügel, Nelli: Vergessene Revolution. Trotz Betriebsrätebewegung, proletarischer Bewaffnung und großen Streikwellen sagte die KPD-Führung den „Deutschen Oktober ab“, in: ak – analyse & kritik Nr. 697, S. 15.

[5] Hesselbarth, Mario: Die Arbeiterregierung in Thüringen 1923, hrsgg. v.d. Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen, Erfurt 2023.

[6] Pohl, Karl Heinrich: Sachsen 1923. Das linksrepublikanische Projekt – eine vertane Chance für die Weimarer Demokratie, Göttingen 2022.

[7] Witzmann, Georg: Thüringen von 1918-1933. Erinnerungen eines Politikers, Meisenheim am Glan 1958.

[8] Witzmann, a.a.O., S. 81.

[9] Vgl. Bahl, Volker: Lohnverhandlungen in der Weimarer Republik – von der Schlichtungsverordnung zum Ruhreisenstreit: Verbandsautonomie oder staatliche Verbandsgarantie?, in: Gewerkschaftliche Monatshefte Heft 7/1978, S. 397-411.

[10] Vgl. Schuch, Christoph: Antisemitismusbekämpfung und Republikschutz in Weimar, in: KJ Kritische Justiz, Heft 2/2023, S. 164-175.

[11] Vgl. zur Reichswehr und der sozialdemokratischen Regierungspolitik u.a. Miller, Susanne: Die Bürde der Macht. Die deutsche Sozialdemokratie 1918-1920., Düsseldorf 1978.

[12] Vgl. Krause, Hartfried: USPD – Geschichte der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands., Frankfurt am Main. Köln 1975.

[13] Wilde, Florian: Revolution als Realpolitik. Ernst Meyer (1887-1930) - Biographie eines KPD-Vorsitzenden, München-Konstanz 2018.

[14] Vgl. n.v.a. Angress, Werner T.: Stillborn Revolution. Die Kampfzeit der KPD 1921-1923, Wien 1973; Flechtheim, Ossip K.: Die KPD in der Weimarer Republik, Frankfurt am Main 1969; Luz, Rudolf: KPD, Weimarer Staat und politische Einheit der Arbeiterbewegung in der Nachkriegskrise 1919-1922/23. Ein Beitrag zur Krisen-, Staats- und Strategiediskussion der KPD und zur Analyse der politischen Spaltung der Arbeiterbewegung in den Anfangsjahren der Weimarer Republik, Konstanz 1987; Weber, Herrmann: Die Wandlung des deutschen Kommunismus. Die Stalinisierung der KPD in der Weimarer Republik. Band 1, Frankfurt a.M. 1969;

[15] Angress, a.a.O., S: 516f.

[16] Hesselbarth, Mario: Der Generalstreik gegen den Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch in Thüringen im März 1920, hrsgg. v. d. Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen, Erfurt 2022, S. 13.

[17] Leimbach, Timo: Parlamentarische Integration versus Stalinisierung? Die KPD-Fraktion im Landtag von Thüringen 1920-1932, in: Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung, Berlin, S. 43-60.

[18] Vgl. exemplarisch für das Scheitern: Berlin, Jörg/Hund, Wulf D. u.a. (Hrsg.): Arbeiterregierung in Hamburg? Die Verhandlungen zwischen ADGB, KPD und SPD nach den Bürgerschaftswahlen 1927, Hamburg 1983.

[19] Vgl. n.v.a. Bayerlein, Bernhard H u.a. (Hrsg.): Deutscher Oktober 1923. Ein Revolutionsplan und sein Scheitern, Berlin 2003; Thalheimer, August: 1923: Eine verpasste Revolution?, Berlin 1931.

[20] Vgl. exemplarisch s.o.: Kimmerle, Stephan/Tügel, Nelli, a.a.O.

[21] Jentsch, Harald: Die KPD und der „Deutsche Oktober 1923“, Rostock, 2005, S. 164.

[22] Kellerhoff, a.a.O.

[23] Hesselbarth 2022, a.a.O.

[24] Angress, a.a.O., S. 474.

[25] Braune, Andreas/Dreyer, Michael: Geschichte wiederholt sich als Farce, in: Cicero vom 7. Februar 2020.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Benjamin-Immanuel Hoff

Chef der Staatskanzlei @thueringende; Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. #r2g Twitter: @BenjaminHoff

Benjamin-Immanuel Hoff

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden