Es ist wahrlich kein leichtes Jahr für die Mietpreisbremse. Erst im Mai wurde vom deutschen Mieterbund moniert, dass sie zwei Jahre nach der Einführung doch allzu wenig bremse und nun hat das Landgericht Berlin mitgeteilt, dass es die Mietpreisbremse für verfassungswidrig hält. Im Rahmen einer Verhandlung um Mietrückzahlung aufgrund der Mietpreisbremse kam das Gericht zu der Einschätzung, dass bei dem Gesetz, das den Anstieg der Mieten in Ballungsräumen verlangsamen soll, eine Ungleichbehandlung der Vermieter vorliegt. Es sei nicht gerechtfertigt, dass ein Vermieter in Berlin weniger Geld für seine Wohnung verlangen könne, als ein Vermieter in München.
In der Realität wird die Beruteilung wohl keine Auswirkungen haben. Der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, bezeichnete den Wirbel denn auch als “viel Lärm um nichts.” Dennoch bleibt die Einschätzung bemerkenswert. Da wird ein Gesetz, das Mieter schützen soll, mit der Begründung als verfassungswidrig bewertet, dass es Wohnungseigentümer in manchen Städten daran hindere, auf dem Rücken von Mietern höhere Gewinne einzustreichen. Vermutlich hat Angela Merkel, als sie vor einigen Jahre davon sprach, dass die Demokratie auch marktkonform sein solle, genau an Situationen wie diese gedacht.
Die Wohnungseigentümer wird diese Einschätzung freuen. Sie ziehen die Legitimität der Mietpreisbremse ohnehin permanent in Zweifel. Doch dem Krankenpfleger, der Polizistin, den Erziehern, die Städte wie München am Laufen halten, die sich eine Wohnung in der Innenstadt jedoch nicht leisten können, nützt das nichts. Sie könnten sich stattdessen fragen, ob es nicht auch ein wirklich lohnendes politisches Projekt wäre, wenn die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum gerechter verteilt wären. Eine Gleichbehandlung von Durchschnittsverdienern in allen Städten – das wäre doch mal was.
Immerhin, und das muss auch erwähnt sein, hat das Landgericht Berlin auch andere kritische Aspekte angemahnt. So würden Vermieter, die schon vor der Neuvermietung zu hohe Mieten verlangt hätten, dafür auch noch belohnt, indem sie diese Miete weiterhin verlangen dürften. Das stimmt und weist einmal mehr darauf hin, dass die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form doch allzu zahnlos daherkommt. Entsprechend reagierte auch der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Er erklärte gegenüber der ARD, die Beurteilung des Landgerichts sei eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die ein “ausgesprochen problematisches Gesetz” erlassen habe. “Das sehen wir auch so. Wir wünschen uns eine Mietpreisbremse, die auch wirklich wirkt.”
So ist die Mietpreisbremse auf der Zielgerade des Wahlkampfs also wieder Gegenstand der öffentlichen Debatte geworden – und das, obwohl es zu einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit wohl nicht kommen wird. Denn dazu hätte das Bundesverfassungsgericht angerufen werden müssen. Doch der Streitfall, bei dem das Gericht zu seiner Einschätzung kam, wurde anderweitig beigelegt – übrigens nicht zugunsten der Mieterin. Doch unabhängig davon zeigt die Beurteilung einmal mehr auf, wie anfällig und damit wenig hilfreich die Mietpreisbremse ist.
Diese Erkenntnis könnte man nutzen, um sich Gedanken zu machen, wie das Problem der steigenden Mieten in Zukunft zu lösen sei. Eine – wohlgemerkt funktionierende – Mietpreisbremse mag da ein Schritt sein. Viel entscheidender ist jedoch, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, der nicht primär Gewinne abwerfen soll, sondern als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge von staatlicher Seite angebote wird. Konzepte zu einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit haben insbesondere Grüne und Linke schon in der Schublade. Das hätte am langen Ende auch den angenehmen Nebeneffekt, dass sich keine privaten Unternehmer mit ihren Gewinninteressen ungerecht behandelt fühlen würden.
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