Eigenbrötler und Wegelagerer

Bildungspolitik Das Kooperationsverbot hindert den Bund daran, sich in das Thema Bildung einzumischen. Nun soll es aus dem Grundgesetz gestrichen werden – allerdings nur halb
Ausgabe 38/2014
Manche Länder wollen nicht, wie sie behaupten, die Zukunft der Schule gestalten, sondern nur Geld vom Bund
Manche Länder wollen nicht, wie sie behaupten, die Zukunft der Schule gestalten, sondern nur Geld vom Bund

Foto: Sean Gallup / AFP / Getty Images

Der Bundesrat befasst sich dieser Tage zum ersten Mal mit dem so genannten Kooperationsverbot. Der Geschmack, den dieses Nein-und-non-Wort ausstrahlt, ist so gallig wie sein Inhalt. Das Kooperationsverbot steht im Grundgesetz und untersagt es dem Bund, Schulen und Schülern des Landes zu helfen. Berlin darf sich also ausgerechnet auf dem Feld nicht einmischen, wo die Ressource des 21. Jahrhunderts entsteht – beim Wissen, bei den Talenten, die für die Zukunft des Landes entscheidend sind. In Japan, den USA und auch in vielen Entwicklungsländern fragt man sich: Wie muss eine Nation ticken, die ihre Regierung per Verfassung daran hindert, Schulen besser zu machen?

Die Große Koalition, in der dem Kooperationsverbot von widersinnig bis irrsinnig jede negative Eigenschaft angeheftet wurde, hat nun beschlossen, das Verbot aufzuheben. Das ist eine gute Botschaft, leider gibt es ein Problem: Das Kooperationsverbot soll nur halb aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Dem Bund soll es demnach künftig erlaubt sein, Studierenden und Hochschülern unter die Arme zu greifen. Tabu sollen weiterhin die Schulen bleiben. Das bedeutet: Es soll aus Berlin keine Hilfen für Ganztagsschulen, benachteiligte Schüler und auch nicht für die Jahrhundertaufgabe der Inklusion geben, des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Handikaps. Das ist problematisch, weil viele Bundesländer kaum in der Lage sind, ihren alltäglichen Schulbetrieb zu meistern, von Investitionen in Gebäude und andere Lernkonzepte gar nicht zu reden.

Man muss kein Pädagogikprofessor sein, um zu verstehen, dass das Kooperationsverbot ganz wegfallen sollte. Bund und Länder müssen auch auf dem Feld der Schulen und des Lernens zusammenarbeiten dürfen. Gleichwohl lohnt es sich, genau hinzuschauen, wer demnächst im Bundesrat welche Forderungen erhebt. Manche Länder nämlich wollen nicht, wie sie behaupten, die Zukunft der Schule gestalten, sondern nur Geld vom Bund. Und damit machen, was sie wollen. Das ist Wegelagerei, dafür muss man keine Verfassung ändern. Die Bundesmittel müssen wirklich bei den Schülern ankommen.

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Geschrieben von

Christian Füller

http://christianfueller.com

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