In dem von ihnen unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ am 7. Dezember 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verkündet: „Wir wollen Familien stärken und mehr Kinder aus der Armut holen. Dafür führen wir eine Kindergrundsicherung ein.“
Kaum hatte Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) im Januar 2023 ihre Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt, erhob die FDP zum Teil grundsätzliche Einwände. Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte ein solches Projekt wegen zu hoher Kosten, die seine Kabinettskollegin mit 12 Milliarden Euro jährlich veranschlagte, für nicht realisierbar. Man habe für die Familien bereits viel getan. Beispielswe
unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ am 7. Dezember 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verkündet: „Wir wollen Familien stärken und mehr Kinder aus der Armut holen. Dafür führen wir eine Kindergrundsicherung ein.“Kaum hatte Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) im Januar 2023 ihre Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt, erhob die FDP zum Teil grundsätzliche Einwände. Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklXX-replace-me-XXX228;rte ein solches Projekt wegen zu hoher Kosten, die seine Kabinettskollegin mit 12 Milliarden Euro jährlich veranschlagte, für nicht realisierbar. Man habe für die Familien bereits viel getan. Beispielsweise sei das Kindergeld auf 250 Euro monatlich erhöht worden, und sieben Milliarden Euro pro Jahr mehr stelle man für Familien und Kinder zur Verfügung. Allerdings war die Inflation nach 1945 auch nie so hoch wie heute, und von der Erhöhung des Kindergeldes hatten Eltern im Transferleistungsbezug nichts, weil es auf den Sozialtransfer angerechnet wird.Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause akzeptierte Paus den von Lindner entwickelten Haushaltsplan, in dem für die Kindergrundsicherung nur zwei Milliarden Euro als „Merkposten“ vorgesehen waren. Nach der Sommerpause blockierte Paus allerdings das von Lindner ins Bundeskabinett eingebrachte „Wachstumschancengesetz“ mit 50 Steuererleichterungen für Unternehmen im Volumen von 6,5 Milliarden Euro. Darin sind Steuergeschenke für Personen mit einem Jahreseinkommen bis zu 10 Millionen Euro (für Verheiratete sogar bis zu 20 Millionen Euro) enthalten, ohne dass sie die geringste Aufmerksamkeit fanden. Geht es um das Wohl der Wirtschaft und von Multimillionären, ist die Bundesregierung großzügig und fasst auch schnell Beschlüsse. Das hat Paus durch ihr Veto zunächst verhindert, ihr Ziel einer gesichtswahrenden Kompromisslösung aber letztlich nicht erreicht.Nach monatelangem Streit über die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung wollte das Bundeskabinett auf der Klausurtagung im Schloss Meseberg in dieser Woche einen Gesetzentwurf verabschieden, den Familienministerin Paus auf Drängen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte ausarbeiten lassen. Dazu kommt es vorerst nicht, denn Paus und Lindner haben sich trotz intensiver Vermittlungsbemühungen des Bundeskanzleramtes nur auf neue Eckpunkte für die Reform geeinigt. Ob diese geeignet sind, das Problem der Kinderarmut zu lösen, die mit 21,3 Prozent betroffenen Minderjährigen, d. h. über drei Millionen jungen Menschen unter 18 Jahren einen Rekordstand im vereinten Deutschland erreicht hat, ist aber mehr als fraglich. Anfangs sind jetzt Mehrausgaben von 2,4 Milliarden Euro vorgesehen, etwa 20 Milliarden Euro wären indes nötig, um die Kinderarmut spürbar zu verringern.Skandalös hohe Kinderarmut in DeutschlandBisher hat keine Bundesregierung, von welchen Parteien sie auch gestellt wurde, die seit drei Jahrzehnten skandalös hohe Kinderarmut in Deutschland konsequent bekämpft, obwohl schon mehrere Familienministerinnen das Problem beim Amtsantritt zu lösen versprachen. Durch die Verbesserung mehrerer vorrangiger Sozialleistungen, etwa die Entbürokratisierung des Kinderzuschlages, die Erhöhung des Wohngeldes und die Entfristung des Unterhaltsvorschusses, sind zwar viele Eltern mitsamt ihren Nachkommen aus dem Grundsicherungsbezug herausgeholt worden, sie kamen aber trotzdem nicht auf mindestens 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens, die nötig gewesen wären, um nach EU-Kriterien nicht mehr armutsbetroffen oder -bedroht zu sein.Um allen Kindern in Deutschland ein gutes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, reicht die Zusammenführung mehrerer familienpolitischer Leistungen nicht. Wenn die Kindergrundsicherung nur kindbezogene Leistungen des Staates bündelt, die bisher separat zu beantragen sind, sich teilweise überschneiden und einzeln ausgezahlt werden, bedeutet sie zwar eine Vereinfachung, bringt aber keine finanzielle Verbesserung für das Gros der armen Familien mit sich. Sie müsste aber eine Doppelfunktion erfüllen, nämlich sowohl die verdeckte Armut von Familien beseitigen, die anspruchsberechtigt sind, aber keinen Antrag auf Sozialleistungen stellen, wie auch die Not von Familien lindern, die trotzdem kaum über die Runden kommen.Was durch das Ampel-Gehampel völlig aus dem Blick geraten ist: Die in manchen Kommunen bereits verfestigte Kinderarmut kann man nur mittels einer Doppelstrategie wirksam und nachhaltig bekämpfen. Einerseits müssten einkommensschwache Familien vom Staat finanziell viel stärker unterstützt werden, andererseits die institutionellen Rahmenbedingungen für das Aufwachsen ihrer Kinder verbessert werden. Vor allem benachteiligte oder „abgehängte“ Regionen sollten in die Lage versetzt werden, ihre soziale, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auszubauen. Nur wenn genügend Kindertagesstätten, gut ausgestattete Schulen und ausreichend Freizeitangebote (vom öffentlichen Hallenbad über den Jugendtreff und das Museum bis zum Tierpark) vorhanden sind, kann man verhindern, dass ein Großteil der nachwachsenden Generation abgehängt wird.