Die Gorillas kämpfen für uns alle

Arbeit Der milliardenschwere Lieferdienst zieht harte Saiten gegenüber seinen Kurieren auf. Die aber erzielen vor Gericht einen ersten Sieg – und wollen mehr: Das Grundrecht auf Streik in Deutschland stärken. Der DGB sollte da mal besser zuhören
Ausgabe 46/2021
Die Gorillas-Rider wehren sich auf der Straße und im Gerichtssaal – mit Zielen, die weit über die Branche hinausweisen
Die Gorillas-Rider wehren sich auf der Straße und im Gerichtssaal – mit Zielen, die weit über die Branche hinausweisen

Foto: Carsten Koall/Getty Images

Niemandem werde wegen Streiks gekündigt, hatte Gorillas-CEO Kağan Sümer im Sommer gesagt. Die Halbwertszeit dieses Versprechens war ähnlich kurz wie die Behauptung, dass der Lieferdienst die Gründung eines Betriebsrates unterstütze. Nachdem im Oktober Gorillas-Rider erneut die Arbeit niedergelegt hatten – unter anderem wegen zu spät oder nicht vollständig gezahlter Löhne –, feuerte das Unternehmen kurzerhand etliche Beschäftigte, etwa die komplette Belegschaft eines bestreikten „Warehouses“.

Vor wenigen Tagen gab das mit knapp einer Milliarde Euro Investorenkapital ausgestattete Start-up nun bekannt, auf ein Franchise-Modell umzustellen: Jeder Standort, von dem aus die Rider Kund:innen mit Supermarktwaren beliefern, wird zum eigenen Unternehmen. Damit müsste, so das Kalkül, in jedem Warehouse ein eigener Betriebsrat gegründet werden – ein bekanntes Union-Busting-Instrument. Doch vorerst ist das Unternehmen vor dem Arbeitsgericht gescheitert: Es sei nicht nachvollziehbar, dass das ursprüngliche Unternehmen nicht mehr bestehe. Auch andere Vorwürfe gegen den Wahlvorstand für den Betriebsrat wies das Gericht ab. Die Betriebsratswahl kann nun erstmal stattfinden.

Die Gorillas-Rider wehren sich auf der Straße und im Gerichtssaal – mit Zielen, die weit über die Branche hinausweisen. Der offizielle Grund für die Massenkündigungen war die Beteiligung an „illegalen“ Streiks, zu denen keine tariffähige Gewerkschaft aufgerufen hat. Die Kolleg:innen, die dagegen vor Gericht ziehen und demonstrieren, wollen diese Begründung nicht gelten lassen, niemals wieder: Sie und ihre Anwälte haben vor, die arbeitnehmerfeindliche Anwendung des Streikrechts in der Bundesrepublik zu kippen. Sie verweisen auf die Europäische Sozialcharta, die das Grundrecht auf Streik als Individualrecht fasst, wogegen die deutsche Rechtsprechung seit Jahrzehnten verstoße. Haben sie Erfolg, wäre die Position aller Lohnabhängigen in Deutschland gestärkt.

Deshalb ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich die DGB-Gewerkschaften so schwer mit der Unterstützung der Gorillas tun. Vielleicht liegt es daran, dass sie ihre eigenen Strukturen und Vorstellungen davon, wie ein Streik zu laufen habe, herausgefordert sehen. Ja, hier besteht Dissens mit dem auf Selbstbestimmung bestehenden Gorillas Workers Collective, der Basisgewerkschaft der Beschäftigten. Damit aber sollten sich Verdi & Co. ernsthaft auseinandersetzen, wenn sie nicht den Anschluss an die Kämpfe der neuen – oft migrantischen – Arbeiter:innen verlieren wollen.

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