Euthanasie im NS-Staat: Beteiligte Hospitäler und Heilanstalten tragen Mitschuld

Zeitgeschichte Adolf Hitler unterschreibt den Erlass zu massenhaftem Krankenmord. Heilanstalten und Kliniken helfen bereitwillig dabei, „unwertes Leben“ auszulöschen und entscheiden zwischen 1939 und 1945 über Leben und Tod von zahllosen Menschen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 30/2023
In solchen Krankentransporten wurden Patienten zu den Mordaktionen gefahren
In solchen Krankentransporten wurden Patienten zu den Mordaktionen gefahren

Foto: SZ-Foto/Scherl/Bridgeman Images

Euthanasie als Krankenmord ging während der NS-Diktatur einher mit der Erprobung von Methoden zur systematischen und massenhaften Vernichtung von Menschenleben. Ausgelöscht wurden Heterogenität, Diversität, Individualität. Das Töten von Kranken brach mit einem Tabu und sorgte für eine Zäsur. Sie wirkt bis heute nach und zeigt sich nicht zuletzt im Umgang mit der historischen Verantwortung einst involvierter Anstalten.

Die Fokussierung auf einen bestimmten Menschentypus zwischen 1933 und 1945 kann als bekannt vorausgesetzt werden. Die Ärztin Johanna Haarer schrieb in ihrem „Erziehungsratgeber“, der erstmals im Jahr 1934 erschien: „Wir erleben heute einen groß angelegten Feldzug unserer Staatsführung mit, in dem das gesu