Was erlauben Gauck?

Rot-Rot-Grün Der Bundespräsident hat sich in die Koalitionsbildung in Thüringen eingemischt. Solche Aktionen sollte er lieber lassen – sonst beschädigt er das Amt
Ausgabe 45/2014

Darf Gauck das? – Siehste, Onkel, weeste nicht, sagt da die Berliner Göre. Einerseits darf der Bundespräsident in seinen Reden oder Interviews fast alles. Andererseits verschleißt er das einzige Wirkungsmittel, das er hat, die sanfte Gewalt der Rede, wenn er davon zu oft angreifbar Gebrauch macht. Er sollte als Staatsoberhaupt über den Parteien stehen, das hätte er zu bedenken, wenn er sich über eine Partei äußert. Aber er darf natürlich auch sagen, wie ihm zumute ist, wenn er persönliche Erfahrung und öffentliche Entwicklungen notgedrungen in Beziehung setzt.

Darf die SPD einen linken Ministerpräsidenten mitwählen? – Siehste, Onkel, weeste nicht, sagt wieder die Berliner Göre. Aber die Thüringer Sozialdemokraten denken, sie seien da schon weiter. Soweit das eine politische Frage jenseits parteiischer Optionen ist, haben sie recht. Und so wünschen wir uns ja die Parteien. Wer für Thüringen einen grundsätzlichen Politikwechsel will, muss die Chance nützen, ihn zusammen mit der Linkspartei und den Grünen herbeizuführen.

Joachim Gaucks Bedenken werden deshalb nicht bedeutungslos. Auch 25 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur bringt die Nachfolgepartei, die Linke, immer noch Leute in die Parlamente, die Beobachter mit einem langen Gedächtnis dort lieber nicht sehen wollen. Aber vergleicht man das mit der Geschichte der alten Bundesrepublik und zählt zu dem Jahr 1945 nun 25 Jahre hinzu, dann ist man im Jahr 1970. Da saßen für die FDP Figuren wie Ernst Achenbach und Siegfried Zoglmann im Deutschen Bundestag. In einem Hinterzimmer des Industrieanwalts Achenbach koordinierte der frühere Spitzenbeamte des Reichssicherheitshauptamts Werner Best die Verteidigung angeklagter Kriegsverbrecher und der Graf Lambsdorff diente bei Bedarf als Kurier. Diese FDP hatte lange mit der Union koaliert. Ein Jahr zuvor aber hatte sie – mit Achenbach und Zoglmann – Willy Brandt zum Bundeskanzler gewählt. Bundespräsident Gustav Heinemann äußerte nicht öffentlich Bedenken. Hätte er es tun sollen? Wenige Jahre zuvor hatte Bundespräsident Heinrich Lübke die Unterschrift unter die Ernennungsurkunde eines NS-belasteten Juristen verweigert, der Bundesrichter werden sollte. Die Angelegenheit drohte sich zur Staatskrise auszuweiten, da verzichtete der Mann. Ob Lübke das durfte, ist bis heute nicht geklärt. In Artikeln über ihn bleibt der Vorgang zumeist unerwähnt.

Die Linkspartei mag in ihrem Personal in den neuen Bundesländern manche Erblast mitschleppen, die dort besser nicht wäre. Darüber kann Gauck mehr wissen als die Westimporte Riexinger und Ramelow oder die junge Frau Kipping. Aber die absehbar größten Schwierigkeiten für R2G kommen von extremistischen Abgeordneten aus dem Westen. Über die hat Gauck nicht gesprochen. Er hat weniger die Linkspartei in ihrem gegenwärtigen Auftreten in den Blick genommen, als zwei Vergangenheiten gegenübergestellt, die beide noch nicht vergangen sind: die seine und die der Linkspartei. Und er hat sein dabei auftretendes Unbehagen benannt. Das darf der Bundespräsident, warum denn nicht?

Etwas anderes ist es, ob es schlau ist, was die SPD da in Thüringen anstellt. Ihr neuer Vorsitzender Andreas Bausewein hat gesagt, das sei eine historische Entscheidung. Damit hat er recht. Aber vielleicht weiß er nicht, wie sehr er damit recht hat. Hier geht es nicht um 25 Jahre. Zum ersten Mal in ihrer 150-jährigen Geschichte überlässt die SPD im linken Spektrum der Politik freiwillig einer konkurrierenden linken Partei die Führung einer gemeinsamen Regierung. Das könnte sich demnächst in Sachsen-Anhalt wiederholen. Und bald in Sachsen, wohl nie im Westen, schon gar nicht im Bund. Darf die SPD das? – Siehste, Onkel, weeste nicht.

Der Autor und Journalist Jürgen Busche schreibt in seiner Kolumne "Unter der Woche" regelmäßig über Politik und Gesellschaft

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