Entschuldigung, ist das Rassismus?

Polizeikontrollen Immer wieder wollen Polizisten den Ausweis von dunkelhäutigen Menschen sehen. Ein Flugblatt ruft nun Bahnreisende zum Protest auf – doch das ist nicht so leicht
Ausgabe 08/2015

Das falsche Bahn-Logo ist verräterisch. Ansonsten sieht das Flugblatt aus wie echt, viel Rot, viel Weiß, sogar der Baustellen-Maulwurf ist abgebildet. „Neue Weichen stellen gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit“, ist auf dem Zettel zu lesen, laut Impressum stammt er von den „Freunden der Deutschen Bahn“. Polit-Aktivisten verteilen ihn derzeit in Zügen, um auf rassistische Polizeikontrollen aufmerksam zu machen und die Reisenden zum Protest aufzurufen.

Das Problem ist bekannt: Immer wieder wollen Polizisten die Ausweise von dunkelhäutigen Menschen sehen. Ihnen wird aufgrund ihres Aussehens unterstellt, sie seien Ausländer und ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Das sagt zwar kein Polizist, denn in der Regel fehlt ein konkreter Verdacht. Aber so wird es gedacht. Und gemacht. Es gibt sogar einen Fachausdruck dafür: Racial Profiling. Offiziell verboten.

Nachweis? Kaum möglich

Im Flugblatt wird geraten, dagegen vorzugehen und die Polizei anzusprechen: „Entschuldigung, warum kontrollieren Sie hier und wen nach welcher Methode?“ Bei einer Auseinandersetzung zwischen Beamten und der überprüften Person solle man anbieten, als Zeuge aufzutreten, und nach Name und Dienstnummer der Polizisten fragen.

Das ist leicht gesagt, doch nicht jeder hat den Mut dazu. Selbst wenn man die Beamten auf frischer Tat ertappt, werden sie sich vermutlich schnell herausreden. Woher soll ich auch sicher wissen, ob tatsächlich aufgrund des Aussehens kontrolliert wird? Das lässt sich kaum nachweisen, wenn die Polizisten es nicht selbst zugeben. Die Rechtmäßigkeit eines solchen Einsatzes lässt sich schwer prüfen. Aber spricht das gegen das Einmischen? Oder nicht vielmehr gegen diese zweifelhafte Praxis?

Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass Racial Profiling gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz verstößt. Auch die Bundesregierung erklärt, solche Kontrollen seien unzulässig. Doch in der Praxis nützen diese Worte wenig.

Zur Verhinderung illegaler Einreisen darf die Bundespolizei die Ausweise kontrollieren. Verdachtsunabhängig, so steht es im Gesetz. Aber bitte nicht an der Hautfarbe orientieren! Die Polizisten müssten das Aussehen also ausblenden. Sollen sie blind durch die Züge laufen? Das ist wirklichkeitsfremd.

Sinnvoll ist es, verdachtsunabhängige Kontrollen ganz zu verbieten. Das fordert etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte. Bis jedoch die Politik tätig wird, ist die Zivilcourage der Bürger gefragt. Egal, ob im Zug, auf dem Bahnhof oder anderswo.

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