Eine Antwort auf die Zwischenfrage

Bundestag Im Parlament werden Zwischenfragen meist in der Absicht gestellt, Redner aus ihrem Vortrag zu reißen. Trotzdem wagt kaum ein Redner, eine Zwischenfrage abzulehnen
Eine Antwort auf die Zwischenfrage

Foto: BARBARA SAX/ AFP/ Getty Images

Die Zwischenfragen zu Reden im Deutschen Bundestag sollen die Debatten lebendiger machen. Täten sie dies, wäre das schön. Zumeist aber werden im Hohen Haus Zwischenfragen in der Absicht gestellt, Redner bei der Entfaltung eines Gedankens zu unterbrechen, seinen Ausführungen den Schwung zu nehmen, die Zuhörer aus der Konzentration auf den Vortrag zu reißen.

Wahrscheinlich wissen das die meisten Abgeordneten. Aber was sollen sie als Redner machen. Lehnen sie eine Zwischenfrage ab, ist das schon zu spät, denn der Bundestagspräsident hat sie schon unterbrochen. Außerdem johlt die Fraktion des vorgeblichen Fragers. Teilt der zu Beginn seiner Rede mit, dass er keine Zwischenfragen beantworten werde, wirkt er unsouverän. So bleibe es bei dem Missbrauch.

Ein treffendes Beispiel gab es zuletzt bei der Diskussion über die selbstständigen Berufe. Ein Redner von der FDP führte aus, was ein Selbstständiger während seines Berufslebens auf die hohe Kante legen müsse, um an Zinsen – angenommen 2,5 Prozent – am Ende seines Berufslebens auf das gleiche Ruhegeld zu kommen wie ein ähnlich einzustufender Beamter, der immerhin auf 60.000 Euro im Jahr käme. Der Selbstständige müsste 2,5 versteuerte Millionen zurückgelegt haben. Dann der aktuelle Sinn vom Ganzen: Die von der Opposition geplante Vermögensabgabe würde ihn 12.000 Euro im Jahr kosten. Der Redner war gut in Fahrt, da kam die Zwischenfrage.

Eine gepflegt verhärmt aussehende Frau von fortgeschrittenen Jahren stand auf, durfte fragen und fragte, was der Redner denn zur sozialen Lage selbstständiger Hebammen zu sagen habe. Dazu sprach sie so lange, wie Frager sprechen dürfen. Der Redner antwortete höflich und sachlich, sein Thema war weg, kurz darauf seine Redezeit um. Das Ablenken von einem Vortrag, dem das Plenum zuvor mit großer Aufmerksamkeit gefolgt war, schien gelungen. Der Missbrauch hatte sich bewährt.

Wichtiger Nachtrag: Der Redner war offenkundig überhaupt nicht unglücklich über die Frage, die sein Thema wie abgeschnitten im Raum ließ. Das hatte seinen guten Grund. Wären die Oppositionsparteien auf Draht gewesen, hätte einer oder eine aus ihren Reihen in Frageform darauf hingewiesen, dass der Beamte, wenn er ein fröhliches Leben fortsetzt, seinen Kindern vielleicht gerade so viel Geld hinterlässt, dass sie ein würdiges Begräbnis ausrichten können. Der Selbstständige hingegen hinterlässt 2,5 Millionen. Darauf können seine Kinder und Enkel weiter aufbauen. Wieder ein Schritt zur sozialen Spaltung der Gesellschaft. Opposition ist eben nicht nur Mist, sie ist auch schwer.


AUSGABE

Dieser Artikel erschien in Ausgabe 24/13 vom 13.06.2013

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