Ins Abseits ab 50: Ferda Ataman hält Altersdiskriminierung für großes Problem

Grundgesetz Artikel 3 Hunderte von Bewerbungen, keine Einladung zum Bewerbungsgespräch? Ausgrenzungserfahrung in der digitalen Gesellschaft? Ferda Ataman hält Altersdiskriminierung bei Ü-50-Jährigen für massiv unterschätzt. Wie Recht sie hat
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 26/2023
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Fotot: Imago / MASKOT

Wer über die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, im Vorhinein urteilte, sie könnte ihre Aufgabe allzu „woke“ gestalten und dabei die Belange der Mehrheitsgesellschaft vergessen, wird sein Vorurteil revidieren müssen. Ataman äußerte kürzlich, dass sie Altersdiskriminierung für ein sehr unterschätztes Phänomen hält, und kündigte an, den Artikel 3 des Grundgesetzes um den Begriff „Lebensalter“ zu ergänzen. Dort heißt es bisher: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Beh