Nieder mit Anarchie! Es lebe Anarchismus! (2)

Anarchismus Der 2. Teil des Beitrags beschäftigt sich mit Herrschaftssystemen in Gemeinschaft und Gesellschaft sowie der Rolle des Staates.

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[Hier finden Sie den ersten Teil.]

In den Kommentaren klang immer wieder etwas durch, was eine Anmerkung erfordert. Dieser Beitrag kann nicht den Anspruch haben, auch nur in Ansätzen ein Theoriegebäude zu entwerfen. Er versucht lediglich zu begründen, warum wir nachdenken müssen und in welche Richtung die Überlegungen gehen könnten. Das muss noch einmal betont werden, weil CALAMITY.JANE fragt: „Soll, schon wieder, eine neue Heilslehre begründet werden, die inquisitorische Handlungsanweisungen dekreditiert, statt jeder Anmaßung von Herrschaft ein klares Nein entgegen zu setzen?“
Um ein Fazit dieses Beitrags vorwegzunehmen: jeder Anarchist wird seinen persönlichen Anarchismus finden müssen, und zwar nicht in Gestalt einer Lehre, sondern als konkretes Denken und Handeln im Alltag. Dieses wird sehr unterschiedlich sein, je nachdem, welche Elemente des Beherrschtseins man aus seinem Leben tilgen will. Unterschiede ergeben sich auch daraus, ob man das alles für sich allein praktiziert oder sich mit Gleichgesinnten darüber austauschen möchte. Im letzteren Fall wäre es dann wohl erforderlich, sich über ein paar Begriffe zu verständigen, z.B. was unter „Anmaßung von Herrschaft“ zu verstehen ist. Aber die Ablehnung jedweder Theorie ist, aus den verschiedensten Gründen, recht deutlich zu spüren. So schreibt CHRISLOW: „Wie der [Anarchismus] geht, wissen die jungen Leute ganz gut allein. Ganz ohne die Theorie.“
Ich streite nicht ab, dass Anarchismus ganz intuitiv praktiziert werden kann, und dass man damit nicht nur für sich, sondern auch für die Gemeinschaft etwas bewegt. Ich sehe aber nicht ein, warum man auf den Diskurs als Bewegmittel gesellschaftlicher Veränderung verzichten soll. Der ist nämlich nicht möglich ohne eine gemeinsame Gesprächsgrundlage, die im Minimum aus ein paar Definitionen besteht.

Ich habe mich bemüht, nicht allzu weit in die Abgründe der Philosophie vorzudringen; dennoch kommen wir an dieser Stelle um eine abstrakte Betrachtung nicht herum. Natürlich kann man sich das schenken, solange der Anarchismus nur als Privatangelegenheit gesehen wird; wenn aber die Gemeinschaft sich anarchistischen Ideen und Zielen öffnen soll, muss man substanziell argumentieren können. Dieser Beitrag soll also, bei aller nötigen Abstraktion, die Sprache der Philosophen halbwegs verständlich machen und den Bezug zu konkreten Lebenssituationen herstellen.

Im ersten Teil wurden Begrifflichkeiten ins Spiel gebracht, über die Anarchismus zu definieren ist: Macht, Herrschaft, Zwang, Freiheit. Daran anknüpfend sollen nun Strukturen untersucht werden, in denen diese Begriffe zur Geltung kommen: Gemeinschaft, Gesellschaft, Staat.

Gemeinschaft und Gesellschaft

Für eine systematische Anarchismustheorie ist es unerlässlich, jene Gebiete menschlicher Sozialisation zu definieren, in denen Herrschaftsfreiheit möglich ist. Ich möchte hierzu eine Überlegung zur Debatte stellen, anhand derer sich die meisten Fragen auf eine verhandelbare Ebene bringen lassen.
Um zu erkennen, in welchen Verhältnissen menschlichen Zusammenlebens Anarchismus überhaupt wirksam werden kann, soll eine Unterscheidung herangezogen werden, die auf Ferdinand Tönnies (1887) zurückgeht: die Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft.[i] Wegen der Komplexität des Themas können nur ein paar Grundüberlegungen angestellt werden. Dennoch müssen wir dabei etwas ausholen, aber es ist für das Verständnis sehr wichtig, weil Anarchismus nur in der Gemeinschaft und im Widerstreit mit der Gesellschaft zum Tragen kommt.

Für unsere Zwecke soll nicht das fundamentale Grundwerk Tönnies‘ herangezogen werden, weil es die sozialen Umwälzungen des 20. Jahrhunderts nicht berücksichtigen konnte.
Eine Neubetrachtung des Themas durch den Berliner Philosophen Peter Ruben bringt uns den entscheidenden Denkansatz.[ii] Während Tönnies die Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft an schwer fassbaren Kategorien festmacht („dauerndes und echtes Zusammenleben“ / „lebendiger Organismus“ / „wesentlich verbunden“), findet Ruben eine klare Trennlinie:

»Die Unterscheidung kann gemacht werden, sieht man die Gesellschaft im ökonomischen Austausch (im Weltmarkt) verwirklicht, dagegen die Gemeinschaft in der unmittelbaren Kooperation ihrer Individuen, komplettiert durch die Ver- bzw. Zuteilung des gemeinschaftlich Produzierten. Gemeinschaften bilden die Menschen schon wegen der mit der sexuellen Reproduktion gekoppelten Kinderaufzucht. Gesellschaften bilden sie, wenn sie vom zufälligen stummen Tausch zum geregelten Austausch übergehen. Vergesellschaften heißt demgemäß, eigene Produkte oder Dienste für fremde Produkte oder Dienste abzugeben bzw. zu empfangen. Die Warenzirkulation ist also die Wirklichkeit der Gesellschaft«

Was hat das nun mit unserem Thema zu tun? - Herrschaft, gegen die sich Anarchismus richtet, nämlich systemische Herrschaft, findet nicht in der Gemeinschaft statt. Sie entsteht erst dort, wo gesellschaftliche Konstrukte gebildet werden, die nach und nach die gemeinschaftlichen Interessen beherrschen. Wie kommt es dazu? - Gemeinschaften können ja sehr unterschiedliche Ausmaße und Strukturen annehmen, angefangen bei der Familie (strenggenommen ist auch der Einzelne eine Gemeinschaft), über die Wohngemeinschaft, den Verein, bis hin zur Volksgemeinschaft. Je größer die Gemeinschaft, desto erforderlicher wird die Schaffung gesellschaftlicher Einrichtungen. Während man sich im Kleinen über gewisse Regeln mit allen Beteiligten verständigen kann, wird dies mit allen Angehörigen des Gemeinwesens eines Landes unmöglich. Darüber hinaus ergeben sich Aufgaben, die nicht auf kooperativem Weg innerhalb der Gemeinschaft erledigt werden können. Also entstehen Gesellschaften, die bestimmte Belange der Gemeinschaft(en) wahrnehmen. Das können Geldinstitute sein, Handelsunternehmen oder – als höchste gesellschaftliche Einrichtung eines Gemeinwesens – der Staat. Jede Gesellschaft wurde bei ihrer Gründung mit der Erwartung ausgestattet, Nützliches für die Gemeinschaft zu leisten. Das Problem ist, dass alle gesellschaftlichen Konstrukte nach und nach zum Selbstzweck verkommen, zumindest in Teilbereichen. Tönnies hatte dies bereits klar skizziert:

»Keiner wird für den Anderen etwas tun und leisten, Keiner dem Anderen etwas gönnen und geben wollen, es sei denn um einer Gegenleistung oder Gegengabe willen, welche er seinem Gegebenen wenigstens gleich achtet.«

Um diesen Selbstzweck herum bilden sich Machtstrukturen, die auf die Gemeinschaft zurückwirken und dieser letztlich die aus dem Selbstzweck erwachsenen Interessen aufzwingen. Bestes Beispiel sind die Banken, die das Geld, welches ursprünglich als Hilfsmittel des gesellschaftlichen Austausches erfunden wurde, als Herrschaftsinstrument einsetzen, dem sich die Gemeinschaft nicht mehr entziehen kann.
Innerhalb der Gemeinschaft macht Anarchismus wenig Sinn, solange diese übersichtlich bleibt und nicht durch Fremdinteressen regiert wird. Schließlich findet hier eine gemeinsame Willensbildung statt (nach Tönnies „Wesenswille“). Wer sich dem nicht unterordnen will, kann die Gemeinschaft jederzeit verlassen und sich eine andere suchen. So ähnlich sieht es auch IDOG in seinem Kommentar:

»Anarchie aber ist ein Zustand, in dem man solange debattiert, bis die Lösung eines Konflikts oder die Variante einer Idee gefunden wurde, die allen zusagt oder zumindest der überwiegenden Mehrheit der Beteiligten. Wer nicht einverstanden ist macht nicht mit oder beteiligt sich an anderen Gruppen oder Ideen.«

Dies wird mit zunehmender Größe und Komplexität der Gemeinschaft natürlich immer schwieriger und auf der Ebene des Gemeinwesens eines ganzen Volkes unmöglich. Dem radikalen Anarchisten bliebe dann im Falle des Nichteinverstandenseins nur die Möglichkeit, das Land zu verlassen. Aber – um wohin zu gehen? Bleibt man Teil der Gemeinschaft, wird man automatisch in die gesellschaftlichen Herrschaftsstrukturen integriert. Teilweise kann man sich diesen entziehen, aber für die meisten wird man zwangsverpflichtet. Peter Ruben sagt es so: »Während also die Vergemeinschaftung den Charakter des Zusammenschlusses hat, besitzt die Vergesellschaftung den Charakter des Anschlusses.«
Eine sehr schöne Reflexion dieser Zusammenhänge findet sich bei Erich Mühsam:

»Wer die Freiheit der Persönlichkeit zur Forderung aller Menschengemeinschaften erhebt, und wer umgekehrt die Freiheit der Gesellschaft gleichsetzt mit der Freiheit aller in ihr zur Gemeinschaft verbundenen Menschen, hat das Recht, sich Anarchist zu nennen.«[iii]

Aus den mit der Vergesellschaftung einhergehenden Zwängen ergibt sich somit ein erstes Fazit:

Anarchismus wird dort ansetzen, wo die Interessen der Gemeinschaft (und damit des Einzelnen) durch die Eigeninteressen von Gesellschaften und deren Machtmittel beherrscht werden.

Aus diesem Zusammenhang heraus könnte man sich auch den Begriffen Anarchie und Anarchismus nähern. Im Kommentar hat GEBE zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Begrifflichkeiten „verbrannt“ sind:

Das was Anarchie einmal vom Wort her bedeutet hat, nämlich eine gewisse Emanzipation von Atavistischem, Reaktionären (nicht einmal unbedingt Traditionellem) alleine schon dadurch, daß dieser Impuls unter politisches Handeln gestellt worden und damit zum Gesinnungs-Ismus mit mannigfaltigem Beigeschmack verkommen ist. Die Begrifflichkeiten sind inzwischen regelrechte Dysphemismen und schrecken ab, um damit einen konstruktiven Diskurs überhaupt beginnen zu können; zu viele Affimierungen sind damit verbunden. Es wäre m.E. deswegen überhaupt ein neuer Begriff zu finden für das, was einmal der Begriff wohlmeinend progressiv repräsentiert hat, um die Inhalte wieder in ein seriöses Gespräch bringen zu können.

Er schlägt vor, einen Begriff zu finden der auf „Bewußtmachung seines Menschentums“ abzielt. Bringen wir die eben behandelten Zusammenhänge ins Spiel, sollte dieses „Menschentum“ in der Gemeinschaft zu finden sein, und alles, was es beeinträchtigt, hängt mit den von der Gesellschaft ausgeübten Zwängen zusammen. Die Stärkung der Gemeinschaft und ihre Emanzipation von den Selbstzweckinteressen der Gesellschaft – denkt man das zu Ende, landet man beim Kommunismus. Doch auch dieser Begriff ist „verbrannt“. Also stellen wir diese Debatte zurück; vielleicht führen uns ja die nachfolgenden Betrachtungen einer Lösung zu.

Ordnungsmacht Staat – Ordnung für wen?

Die zentrale Rolle im System gesellschaftlicher Herrschaftsausübung spielt der Staat. Nach Tönnies hat dieser einen „zwieschlächtigen“ Charakter. (Zur Vertiefung hier der Textauszug) Der Staat ist vom Ursprung her ein Konstrukt der Gemeinschaft. »Er ist zuerst die allgemeine gesellschaftliche Verbindung, bestehend und gleichsam errichtet zu dem Zwecke, Freiheit und Eigentum seiner Subjekte zu beschützen.« Wo er in andere gesellschaftliche Bereiche, insbesondere die Wirtschaft eingreift, kann dies von Nutzen für die Gemeinschaft sein. Zum Beispiel, wenn er der Alleinherrschaft des Geldes geeignete Regulative entgegensetzt, welche die Gemeinschaft stärken, indem sie für mehr Gleichheit sorgen. Die Eingriffe können aber auch von Nachteil sein, wenn sie nur dem Ziel dienen, anderen Machtattributen Geltung zu verschaffen, Politikapparat und Bürokratie zu stärken oder Lobbyinteressen zu entsprechen. Gerade auf Letzteres läuft es hinaus, nimmt man die Innenwirkung des Staates unter die Lupe. Laut Jürgen Habermas konzentriert sie sich »a) auf den Schutz des Privatrechtsverkehrs (Polizei und Rechtsprechung), b) auf die Abschirmung des Marktmechanismus gegen selbstdestruktive Nebenfolgen (z.B. Arbeiterschutzgesetzgebung), c) auf die Erfüllung gesamtwirtschaftlicher Produktionsvoraussetzungen (öffentliche Schulbildung, Transport und Verkehr) und d) auf die Anpassung des Privatrechtssystems an Bedürfnisse, die aus dem Akkumulationsprozess entstehen (Steuerrecht, Banken- und Unternehmensrecht)… Indem der Staat diese vier Klassen von Aufgaben erfüllt, sichert er die Bestandsvoraussetzungen des Reproduktionsprozesses als eines kapitalistischen.«[iv]
Nun steht es außer Frage, dass dies der Wohlstandsmehrung dient und somit im Volk mehrheitliche Zustimmung findet. Aber in Bezug auf unser Thema muss die Frage gestellt werden, was dem Staat das Recht gibt, alle Menschen zur Verfügungsmasse der unter c) genannten gesamtwirtschaftlichen Produktionsvoraussetzungen zu machen. Die Betonung liegt auf alle Menschen, auch die, die sich einen anderen Lebensentwurf wünschen, statt der Mehrung des Bruttoinlandsprodukts zu dienen. Insofern interessieren uns hier weniger die Eingriffe des Staates in die Wirtschaft, als vielmehr die Ausdehnung seiner Einflussbereiche innerhalb der Gemeinschaft. Denn dies schafft die Konfliktpunkte, an denen sich Staat und Anarchismus begegnen. In einem Kommentar schreibt HEINZ: »Zerlegen wir die heutigen Aufgaben des Staates einmal in notwendige und weniger notwendige StaatsAufgaben, dann kommen wir zu einem Korb von Aufgaben der Zivilgesellschaft, die ganz konkret auch selbst organisiert und verwaltet werden können, möglichst kommunal, regional und vor allem lokal in den Wohnquartieren.« An dieser Stelle können wir nicht im Einzelnen analysieren, welche Bereiche des gemeinschaftlichen Lebens sinnvollerweise zu Staatsaufgaben zu machen sind und welche nicht. Wir sollten aber versuchen, Kriterien dafür zu finden. Welche Belange des gemeinschaftlichen Lebens können und wollen die Menschen auf der Ebene ihrer Gemeinschaften wahrnehmen, statt sie dem Staat zu übertragen? Die Antwort liegt, so profan es klingen mag, in der Frage selbst: es sind die Belange, um die sie sich selbst kümmern können und auch kümmern wollen. Das eigentliche Problem liegt in Letzterem, ob nämlich das, was HEINZ gern an die Zivilgesellschaft delegieren möchte, von dieser auch übernommen werden will. Wenn dies nämlich so wäre, würde die Demokratie bereits alle anarchistischen Bestrebungen überflüssig machen. TOLU0309 schreibt hierzu:»Ich schätze mal, wenn Anarchismus etwas ist, das funktionieren soll, dann muss er nicht dafür sorgen, dass es keine "Herrschaftsbeziehungen" gibt, sondern dafür, dass diese funktionsbezogen sind und zeitlich begrenzt. So aus dem Bauch raus würde ich behaupten, dass Anarchie und Demokratie dasselbe sind, wenn diese Bedingung erfüllt ist.« Das könnte man unterschreiben, wenn es da nicht eine Schwachstelle der Demokratie gäbe, nämlich die Neigung des Volkes, sich auf eine Führungselite zu verlassen, lieber beherrscht zu werden als selbst Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Und deshalb möchte ich die These wagen: nicht die Herrschaft an sich, sondern die kritiklose Duldung von Herrschaft sollte der zentrale Angriffspunkt eines modernen Anarchismus sein.
Wie aber kann der Angriff erfolgen? Durch Wissensvermittlung, Aufklärung? Da ist Skepsis angebracht, denn es mangelt ja nicht an Wissen. Auch IDOG ist sich unsicher, ob der Anarchist aufklären will, und schreibt: »Selbst wenn es gelingen würde eine Theorie, also ein Denkmodell des Anarchismus zu schreiben, würde dieser aus einer notwendigen Distanziert- und Andersheit heraus für den unter der Herrschaft instrumentalisierten Menschen kaum verständlich sein, weil der sich ad hoc gar nicht als unfrei versteht.« So komme ich wieder auf den Blog von Regine Beyß zurück, der die vielen Möglichkeiten des Vorlebens behandelt, »selbstverwaltete Strukturen sowie eine Gegenkultur aufzubauen«. Energiegenossenschaften, solidarisches Wirtschaften, private Bildungsprojekte – all dies sind Wege, auf denen man dem Staat peu á peu unrechtmäßig angeeignete Belange der Gemeinschaft wieder entziehen könnte. Dieses Vorleben, Beispielgebung also, ist die einzige Chance, Menschen zum Umdenken zu bewegen.

Die Form des Widerstandes gegen jedwede Herrschaft hängt wesentlich von deren Legitimation ab. Tönnies schrieb:

Hingegen ist der Staat, gerade seiner rechtlichen Bestimmung nach, nichts als Gewalt, Inhaber und Vertreter aller natürlichen Zwangsrechte. Er selbst bedarf der Erkenntnis des Rechtes, um es zu erzwingen.

Damit wären wir bei der Frage: was ist rechtmäßige Gewalt? Aber da ich fürchte, dass der Beitrag für heute zu lang wird, um mit Interesse folgen zu können, möchte ich dieses Thema in einem dritten Teil unterbringen.

[i] Ferdinand Tönnies „Gemeinschaft und Gesellschaft“ Leipzig: Fues 1887.

[ii] enthalten in den Aufsätzen „Gemeinschaft und Gesellschaft - erneut betrachtet“ und „Was ist Kommunismus?“ (www.peter-ruben.de)

[iii] Erich Mühsam „Die Befreiung der Gesellschaft vom Staat“ Berlin: Fanal 1933

[iv] Jürgen Habermas „Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus“ Frankfurt: Suhrkamp 1973

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Klaus Fürst

Es ist die unüberwindliche Irrationalität, die dem Menschen den Ausgang aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit versperrt.

Klaus Fürst

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