Die Moral bewegt sich doch

Kriminalität Wer sich zu oft beim Schwarzfahren erwischen lässt, geht ins Gefängnis. Ergibt das Sinn?
Ausgabe 05/2016
Seltenes Glück
Seltenes Glück

Foto: Ralph Peters/Imago

Seit Émile Durkheim hat die französische Soziologie sich gern mit der Krankheit der Gesellschaft, mit abweichendem Verhalten beschäftigt. Berühmt geworden ist unter anderem Durkheims These der normalen Kriminalität, nach der eine Gesellschaft überhaupt nur mit Kriminellen, mit Abweichenden existieren kann, sodass ein Gemeinschaftsgefühl entsteht. Es braucht also die bösen Anderen, damit überhaupt klar ist, wer das gute Kollektiv ist und was es ausmacht. Anders allerdings befand er die Situation bei statistisch auffälliger Kriminalität, die das Normalmaß übersteigt. „Dann“, sagt Durkheim, „ist in der Tat nicht zu bezweifeln, daß dieses Übermaß krankhaft ist.“

Wie sieht nun das Übermaß aus? Zum Beispiel so: Nach Informationen der Neuköllner Jugendrichterin Dietlind Biesterfeld geht es in etwa 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsverfahren des Berliner Stadtteils um erschlichene Leistungen, sprich: Schwarzfahren. Biesterfeld beklagt eine Überlastung der Richter und fordert Gratisfahrten für Hartz-IV-Empfänger oder eine Herabsetzung des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit. Damit wäre das Erschleichen von Leistungen in etwa so kriminell wie Falschparken und würde ein Ordnungsgeld, keine Strafanzeige nach sich ziehen.

Von wem werden die Leistungen eigentlich erschlichen? Der Falschparker nimmt den Ticketlösern Platz, aber kein Geld weg. Der Schwarzfahrer bestiehlt die Ehrlichen allerdings direkt. So argumentieren zumindest die Verkehrsbetriebe, wenn sie die Kosten fürs Schwarzfahren auf die Ticketpreise umlegen. Aber welche Kosten? Ist der Strom teurer, wenn ein Schwarzfahrer mitfährt? Ist die Bahn schwerer und braucht mehr Energie, um loszukommen?

Natürlich nicht, denn das „erhöhte Beförderungsentgelt“ ist genau wie das Knöllchen eine Disziplinarstrafe. Eine, deren Bußgeld abschreckende Wirkung erzeugen soll. Wenn sie nicht mehr greift, zum Beispiel weil Falschparken für fünf Euro in vielen Großstädten günstiger ist, als für drei Stunden ein Ticket zu lösen, dann wird die Strafe angepasst. Eine solche Strafe trifft in erster Linie die, denen es ökonomisch am schlechtesten geht, und unterstreicht die Privilegien der Besserverdiener. Während die einen missmutig ihr Knöllchen zahlen, müssen die anderen bei Wiederholungstat und Zahlungsunfähigkeit ins Gefängnis. In der Justizvollzugsanstalt Plötzensee etwa sitzen zurzeit 500 Gefangene, ein Drittel davon wegen Schwarzfahrens. Die Kosten für die Verfahren und den Aufenthalt dürften die Einnahmen durch das Bußgeld deutlich übersteigen.

Émile Durkheim hat übrigens auch beschrieben, wie ein sich häufendes Delikt zur Gesetzesänderung führen kann.„Wie oft ist das Verbrechen wirklich bloß eine Antizipation der zukünftigen Moral?“ Wenn sich an einer bestimmten Straftat keiner mehr stört und die Verfolgung nur belastet, wird es Zeit für die Anpassung des Rechts an die Moral. „Es gibt kein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Schwarzfahrern“, sagt auch der Grünen-Rechtsexperte Benedikt Lux. Linke und Piraten fordern zudem schon seit Jahren einen kostenlosen, steuerfinanzierten ÖPNV. Dass Durkheim mit seiner These von 1895 Recht behalten könnte, zeigt heute die Quasi-Legalisierung von Cannabis in einigen Bundesstaaten der USA. Weil Schwarzfahrer in Deutschland aber krimineller als Falschparker und mindestens genauso kriminell wie Kiffer sind, wird die Mobilität für alle wohl noch auf sich warten lassen.

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