Krisenmanager im Clinch mit sich selbst

Klage Die EZB verstößt gegen ihr Gründungsstatut, wenn sie im Notfall Anleihen kriselnder Euro-Staaten kauft, sagen die Kläger in Karlsruhe und bleiben Alternativen schuldig
Ausgabe 24/2013
Krisenmanager im Clinch mit sich selbst

Foto: Thierry Charlier/ AFP/ Getty Images

Im Juli 2012 hat Mario Draghi magische Worte gelassen ausgesprochen: Die EZB werde alles tun, den Euro zu verteidigen. Finanzinvestoren glaubten ihm, der Druck auf italienische, spanische und portugiesische Staatspapiere ließ nach. Bis dahin hatten die Märkte angeschlagene Euroländer vor sich hergetrieben und immer neue Rettungsaktionen heraufbeschworen. Die amerikanische Fed, die japanische und britische Zentralbank lieferten das Beispiel, kauften sie doch längst Anleihen ihrer Staaten auf. Im Notfall unbegrenzt.

Nur in Euroland verfuhr man bis Mitte 2012 anders, weil zu den Konstruktionsfehlern der Gemeinschaftswährung ein EZB-Statut gehört, das nach dem Vorbild der Bundesbank die EZB als „unpolitisches“ Institut beschreibt. Es hat „reine“ Geldpolitik zu betreiben und für eine gedämpfte In-flation zu sorgen, sonst nichts. Ohne dieses Verdikt hätten die Deutschen den Euro nicht akzeptiert.

Mario Draghi hat die EZB von der Bundesbank emanzipiert und folgt der Philosophie: Wenn hinter dem Dollar der Glaube steht, dass die USA nicht bankrott gehen können, dann bürgt für den Euro der Kredit der Eurozone insgesamt. Man sollte sich daher nicht mit zu klein geratenen Rettungsschirmen aufhalten, sondern auf den geballten Staatskredit aller Euroländer setzen.

Das hat die Märkte beeindruckt. Spanien ist wieder kreditwürdig, Italien auch. Allerdings haben Draghi und der EZB-Rat ein deutsches Dogma verletzt, das zu respektieren sie nach dem Willen der Kläger das Bundesverfassungsgericht zwingen soll. Nur kann aus Karlsruhe kein Befehl an die EZB ergehen. Von dort aus ließe sich die Sache an den Europäischen Gerichtshof verweisen, doch halten die Luxemburger Richter in der Regel wenig von deutschen Obsessionen.

Allgemeine Ratlosigkeit

Bliebe als Option, Bundesbank und Bundesregierung zu verpflichten, der EZB die Gefolgschaft zu versagen. Das aber hieße, den Euroraum zu verlassen. Begnügen sich die Verfassungsrichter mit der Auflage strikter Grenzen für mögliche Anleihekäufe der EZB, geht der Tanz mit den Rettungsschirmen von vorn los. Über Nacht hätte man die Schuldenkrise wieder mit voller Wucht am Hals.

Die Karlsruher Richter dürften genauso ratlos sein wie der Rest der deutschen Eliten. Der Streit um die EZB-geprägte Eurorettung zeigt, in welche Sackgasse sich die EU mit ihrer bisherigen Krisenpolitik manövriert hat. Klassische Geldpolitik funktioniert im sechsten Jahr der Krise nicht mehr, die rein negative Fiskalpolitik des Sparens noch weniger. Unverdrossen hält die EZB den Leitzins bei fast null und muss zusehen, dass weder die Banken im nötigen Umfang Kredite vergeben noch die Unternehmen im nötigen Umfang investieren.

Also wäre die Finanzpolitik am Zug. Aber die stößt auf das Dogma des Schuldenabbaus. Die daraus resultierende Schuldenpolitik führt zu einer Deflationsspirale, die für Südeuropa längst zur Armutsspirale geworden ist. Der Markt richtet gar nichts, und die im Marktglauben befangenen Regierungen richten nur noch Schaden an. Die Bundesbank glaubt an die disziplinierende Funktion der Finanzmärkte, die EZB meint, sie in Schach halten zu müssen. Weiter wissen beide nicht. Juristen können da wenig ausrichten, Ökonomen bräuchte das Land.

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