Wie sagt Justizminister Marco Buschmann so schön: Das Recht soll geronnene Vernunft sein. Nun gibt es zu geronnenen Flüssigkeiten unterschiedliche Ansichten. Während manche das „voll gut“ finden, ekeln sich andere vor den meist säuerlichen Ausflockungen. Das ist beim neuen Selbstbestimmungsgesetz nicht anders. Endlich soll es klären, wie die Geschlechtsidentität eines Menschen zu bestimmen ist. Wobei, eigentlich geht es nur darum, wer eine Frau ist, alles andere scheint irrelevant. Die verkündeten Eckpunkte ergeben drei Hauptausflockungen, die sich zu einem Klumpen verbunden haben. Dieser enthält zwei Zirkelschlüsse und ein drittes Konglomerat verschiedener Frauentests.
Erster Zirkelschluss: „Eine Frau ist eine Person, die sich selbst als Frau identifiziert.“ Mit diesen Worten referiert Familienministerin Lisa Paus die Kernidee des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes. Dieser erste Zirkelschluss soll nun – hauptsächlich auf Betreiben von Buschmann – durch einen zweiten Zirkelschluss getoppt werden können: „Eine Frau ist eine Person, die Sauna- und Bademeister*innen als Frau identifzieren.“ Ich nenne das die Bademeisterbestimmung. Innerhalb von Bädern, Saunen und Frauenschutzräumen hat die Bademeisterbestimmung stets Vorrang vor der Selbstbestimmung. Dazu wird das geltende Hausrecht so konkretisiert, dass es etwa – laut Buschmann im FAZ-Podcast – „in Berlin auch Frauensaunen geben (wird), wo es heißt: Auch Transfrauen sind Frauen (...) und es wird Anbieter geben, die sagen, wir stellen dabei aufs biologische Geschlecht ab.“
Biologisches Geschlecht? Von wegen Zirkelschluss! Ist das nicht Stein und Bein gewordene Vernunft? Der Schein trügt, denn Bademeister haben keinerlei Zugriff auf die Biologie der Gäste. Vermeintlich Offensichtliches ist es nicht: „Ein Penis ist nun mal nicht per se ein männliches Genital“, so wörtlich die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer. Im Umkehrschluss muss dann aber auch gelten: Eine Vagina ist nicht per se ein weibliches Genital. Wer immer also einer Bademeisterbestimmung des eigenen Geschlechts zu widersprechen versucht: „Ich bin eine Frau, Mann!“ Dem kann der Bademeister elegant antworten: „Kann ja jeder sagen.“ Exakt! Nämlich einmal im Jahr auf dem Standesamt. Die Bademeisterbestimmung muss immer strikt beim zirkulären Bauchgefühl bleiben und nicht etwa auf Äußerlichkeiten abheben. Denn sonst wird leicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Darauf hat die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hingewiesen. Zudem muss die bademeisterliche Einschätzung diskret an die entsprechende Person übermittelt werden, um das Offenbarungsverbot nicht zu verletzen. Sauna- und Bademeister*innen sowie ähnliche Berufe müssen deshalb wohl künftig das 1. juristische Staatsexamen vorweisen.
Nun zur dritten Ausflockung, die ich so umschreiben möchte: „Eine Frau ist eine Person, die unsere Frauentests bestanden hat.“ Für diese Tests knobeln die Sportverbände derzeit eine Reihe objektiver Kriterien aus. Jeder Verband andere. Auch das ist erwünscht. Ebenso soll es machbar sein, dass manche Bundesländer beim Sportabitur weiter ans „biologische Geschlecht anknüpfen“, andere dagegen ans juristische. Und wie ist es es beim Eignungstest der Bundespolizei? Das soll die Bundesinnenministerin klären. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es um was ganz anderes, nämlich, so Buschmann: „um die Frage, ob auf dem Briefkopf des Bußgeldbescheides oben Herr oder Frau steht.“ Und das ist jetzt gelöst! Was den Rest betrifft, so sagt die ins Gesetz geronnene Vernunft offenbar: Liebe Bürger*innen, macht euren Quark doch alleine aus!
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