Dire Straits für alle

Copyright Auch wenn die Story von Bruce Willis vs. Apple nur ein Scherz war: Die Frage, ob und wie digital gespeicherte Musik vererbt werden darf, zielt ins Herz der Debatte
Doch nur ein Leinwandheld: Bruce Willis
Doch nur ein Leinwandheld: Bruce Willis

Foto: Gabriel Bouys / AFP / Getty Images

Es scheint, Bruce Willis wird jenseits der Leinwand doch nie den „ernsten Mann der Tat mit dem Herz aus Gold“ geben. Berichte, denen zufolge er vorhabe, Apple zu verklagen, um seine iTunes-Musiksammlung im Wert von (angeblich) 50.000 Euro seinen Töchtern vermachen zu können, sind allem Anschein nach doch nur Schall und Rauch. Dennoch scheint die von mehreren Internetseiten aufgegriffene Nachricht einen Nerv getroffen zu haben. Viele Leute sind offenbar überrascht darüber, dass die Lieder, die sie für 0,99 US-Dollar gekauft haben, nicht für alle Ewigkeit ihnen gehören und sie diese also auch nicht nicht weitergeben können, sondern dass sie bloß eine Lizenz erworben haben, sich die Musik Zeit ihres eigenen Lebens anzuhören.

Mal davon abgesehen, ob Willis' Töchter überhaupt Interesse an der Musiksammlung ihres Vaters hätten, wurde damit eine interessante Frage aufgeworfen: Was bedeutet der „Besitz“ von Musik, Filmen, Spielen und Medien überhaupt, wenn keine physische Kopie davon existiert?

Während einige Medienhäuser, wie der Guardian, recht gut damit fahren, freizügig mit ihren Inhalten umzugehen, gehen viele traditionelle Unternehmen der Branche hier wesentlich restriktiver vor.

Ein iPod ist keine Plattenkiste

Man kann zwar nicht wirklich behaupten, dass Apple gegen das Copyright kämpfen würde, die Beispiele iTunes Plus und iTunes Match lassen aber darauf schließen, dass dem Unternehmen daran liegt, dass sich in dieser Hinsicht etwas tut (alles im Interesse des Nutzers, versteht sich). Was hingegen Bruce betrifft, so hat der sein Geld mit der Arbeit für Filmfirmen gemacht, die ihm bestimmt nicht erlauben würden, seine bei iTunes erworbenen Filme weiterzuvererben.

Aber zur Sache: was soll hier überhaupt vererbt werden? Ein physischer Gegenstand, auf dem die MP3-Dateien gespeichert sind? Schwer zu sagen, ob man das verbieten könnte – ganz sicher ist es aber illegal, auf die jeweiligen Inhalte zuzugreifen oder die gespeicherte Musik abzuspielen. Aber darum geht es ja auch nicht allein. Eine Musiksammlung steckt voller Geschichte – einen iPod weiterzugeben, mag nicht das Gleiche sein, wie eine Plattenkiste zu vererben, eine sentimentale Bedeutung hat es trotzdem.

In gewisser Hinsicht gibt man eigentlich ein kuratiertes Werk weiter, eine eigenhändig zusammengestellte Sammlung. Bei Büchern war das schon immer so, bei Musik erst etwa seit hundert Jahren, als man begann, sie für den Massenmarkt zu produzieren. Könnte Bruce denn da nicht einfach seine Musik als Playlist bei Spotify teilen? Überhaupt gibt man seine Musik doch nicht einfach so an seine Nachkommen weiter – man versucht doch immer und immer wieder, ihnen beizubringen, was man selbst mag, um dann missmutig mitansehen zu müssen, wie sie Musik hören, die ihre Freunde mögen und die Liebe ihres Vaters zu den Dire Straits ignorieren (Sorry Papa, langsam finde ich wirklich Gefallen an denen).

Fünfzig Riesen für "gemietete" Stücke

Die Frage, was nach dem eigenen Ableben mit den Inhalten passiert, die man online selbst produziert hat, ist indes noch viel komplexer. Die meisten Dienste gestatten in ihren Nutzungsbedingungen das Löschen von Inhalten, deren Urheber verstorben sind. Allerdings sind diese dann oft schon reposted, geteilt und kopiert worden – wir alle werden also lernen müssen, dass selbst Regelungen zur angemessenen Nutzung von Content nicht verhindern können, dass schlechte Witze mit den von uns erstellten Inhalten gemacht werden, wir aus dem Kontext gerissen zitiert werden oder Trolle mit unserem Material Schindluder treiben, wenn wir einmal nicht mehr sind.

Dass Willis angeblich klar geworden ist, dass er für fünfzig Riesen Musikstücke „gemietet“ hat, rückt darüber hinaus eine noch größere Frage in den Vordergrund, die die Diskussion über das Urheberrecht in der vorhersehbaren Zukunft bestimmen wird: Was bedeutet es, eine digitale Datei zu besitzen und wie lässt sich die kommerzielle wie private Nutzung regeln und begünstigen? Seit Napster vor gerade mal dreizehn Jahren auf der Bildfläche aufgetaucht ist, hat das Filesharing explosionsartig zugenommen. Das Web 2.0 existiert (zumindest dem Namen nach) seit 2004, seither wurden mit Hilfe von Webdiensten enorme Mengen an Inhalten im Internet produziert.

Es wird interessant sein, zu sehen, wo diese beiden Trends hinführen werden. Eine leichte Wahl oder simple Lösungen in Sachen Urheberrechts- und Lizensierungsreform oder Kreativität überhaupt werden sie ganz bestimmt nicht mit sich bringen.

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Übersetzung: Zilla Hofman
Geschrieben von

Felix Cohen | The Guardian

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