Proteste gegen Dresdner Naziaufmarsch kriminalisiert

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat am Dienstag unter anderem die Landesgeschäftsstelle der sächsischen Linkspartei durchsucht und Plakate des Bündnisses Dresden Nazifrei! beschlagnahmt. Die parteiübergreifende Initiative ruft dazu auf, den jährlichen Aufmarsch von Rechtsradikalen in der Elbmetropole zu verhindern, der inzwischen zu den größten in Europa zählt.

Zum Hintergrund: Die große Mehrheit der Dresdner schweigt
Grit Hannefort vom Kulturbüro Sachsen über die Proteste gegen den für
Februar geplanten Naziaufmarsch in der Elbmetropole - hier auf freitag.de

Das Protestbündnis wird von den Grünen, den Jusos, Gewerkschaften und weiteren Organisationen getragen – insgesamt unterstützt von über 230 Gruppen sowie über 800 Einzelpersonen. Zur Begründung für die Durchsuchungen in Dresden und Berlin diente der Aufruf „Gemeinsam Blockieren“ – angeblich ein Aufruf zu Straftaten. Tausende Plakate, Flyer und Sticker wurden beschlagnahmt, auch Computer nahm die Polizei mit.

Die Durchsuchungen haben verbreitet Kritik ausgelöst. Der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Dietmar Bartsch, sprach von einer Kriminalisierung des „stets eingeforderten Aufstand der Anständigen“. Die aus Sachsen stammende Linken-Vize Katja Kipping sagte, die Staatsanwaltschaft verschaffe der Naziszene mit ihrer Aktion einen Triumph: „Wer auch immer die Weisung zu diesem Vorgehen erteilt hat, ist mit einer offensichtlichen und erschreckenden Erkenntnisresistenz geschlagen.“ Die Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel erklärte, ihr Verband stehe „solidarisch an der Seite der Betroffenen“. Die Linkspartei-Spitze hat inzwischen dazu aufgerufen, das inkriminierte Plakat aus Protest gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft jetzt erst recht überall aufzuhängen. Unter anderem in Berlin fand noch am Dienstagabend eine spontane Protestdemonstration statt.

Oberstaatsanwalt Christian Avenarius wird von Nachrichtenagenturen mit den Worten zitiert, mit dem Aufruf sei nach dem Versammlungsgesetz ein Straftatbestand erfüllt und die Anklagebehörde zum Handeln verpflichtet gewesen: "Auch die braunen Dumpfbacken haben das Recht, Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, wenn die Demo gestattet wurde." Avenarius ist Mitglied im sächsischen Landesvorstand der Neuen Richtervereinigung e.V.

Die Frage, für wen Grundrechte gelten müssen, ist im Zusammenhang mit Rechtsradikalen schon länger umstritten - nicht zuletzt in der NPD-Verbotsdebatte. Das fälschlicherweise Voltaire zugeschriebene Zitat - "Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen." - markiert dabei ebenso einen Referenzpunkt wie die Antifa-Parole, nach der Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele hat inzwischen erklärt, dass das Vorgehen von Justiz und Polizei "nicht verhältnismäßig" sei - und dabei auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Waren etwa Sitzblockaden früher stets als Nötigung angesehen worden, haben die Karlsruher Richter diese Sichtweise inzwischen korrigiert - siehe etwa die Sitzblockaden-Entscheidung von 1995. Die Rechtshilfe-Organisation "Rote Hilfe" nannte die Begründung der Staatsanwaltschaft "ju­ris­tisch mehr als zwei­fel­haft". Sie folge "in vor­aus­ei­len­dem Ge­hor­sam der rechts­staat­lich ver­ord­ne­ten Dok­trin, Wi­der­stand gegen neo­na­zis­ti­sche Um­trie­be habe aus­schließ­lich in streng le­ga­lis­ti­schem Rah­men statt­zu­fin­den".

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Tom Strohschneider

vom "Blauen" zum "Roten" geworden

Avatar

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden